Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

Also es is so! Ich bin noch in einer Beziehung bin damals wegen ihm von Ingolstadt nach Berlin gezogen. Wir haben einen 1 jährigen Sohn zusammen( gemeinsames Sorgerecht)Aber unsere Beziehung is auf dem Nullpunkt angekommen. Ich habe es wirklich lange Zeit versucht und es funktioniert einfach nicht mehr. Keine Gefühle mehr ( ich denke das is aber beidseitig) es is eigentlich nur noch ein nebenher leben.

Nun zu meinem Anliegen!!!

Wenn wir uns trennen würde ich gerne zurück nach Ingolstadt gehen, wo ich volle Unterstützung von meiner Familie und Freunden hätte. Die ich hier in Berlin leider nicht hab. Hier is nur mein Freund und seine Eltern( mit denen ich mich leider nicht wirklich verstehe). Ich habe mich beim Familiengericht erkundigt und mit eine Anwältin gesucht, am Dienstag habe ich einen Termin und da setzten wir ein schreiben auf damit ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (Sorgerecht) bekomme. Klar versteh ich meinen Freund das er das nicht gerne sieht das sein Kind 600KM entfernt von ihm is. Aber ich muss auch etwas an mich denken ich bin Tod unglücklich hier. Ich habe es wirklich versucht mich damit abzufinden das ich jetzt hier bin aber es klappt leider nicht.

Wie hoch s die Wahrscheinlichkeit das ich das gehen kann?? War jemand schon einmal in so einer Situation?? Kann mir jemand Hoffnjng machen??

Bitte kein shitstrom...habe eh schon volles gefühlschaos

Danke schonmal für eure Berichte

Wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr

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Also ich möchte dir ja jetzt keine Angst machen, aber wenn ihr das geteilte sorgerecht habt, dann muss er dem Umzug zustimmen und das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen wird nicht einfach.

Gibt es denn irgendeinen wirklich wichtigen Grund, wieso du es bekommen solltest? Dass du dich nicht wohl fühlst und deine Familie dort lebt zählt da leider vor Gericht warscheinlich wenig!
Für soch einen Eingriff in die Rechte des Vaters muss schon ein wichtiger Grund vorliegen. Solange er ein guter Vater ist, sie um das Kind kümmert, wirst du damit nicht durch kommen.

Wieso auch? Du hast schließlich kein größeres Anrecht auf das Kind als er!

Die Gesetzeslage ist nämlich pro Kind und dein Kind hat ein Recht auf beide Elternteile.

Und du als Mutter bist verpflichtet, deinem Kind einen regelmäßigen Umgang mit dem Vater zu ermöglichen. Und soviel ich weiß ist ein Umzug ohne Zustimmung nur im bestimmten Radius erlaubt. Außer es

So hart es klingt, aber du als Mutter kannst nicht einfach deine Bedürfnisse über die Bedürfnisse deines Kindes auf beide Eltern stellen.

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Achja und nein, meine Situation war anders.
Ich wäre froh der Erzeuger meiner ersten Tochter wäre ein zuverlässiger Vater.

Aber ich habe bei ner Familienrechtsanwältin gearbeitet und daher oft solche Fälle mitbekommen.

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Also ich möchte jetzt nicht sagen das er kein guter Vater is. Aber man muss ihn halt immer dazu anstoßen das er sich etwas mit dem kleinen beschäftigt. Ok, manche Väter können mit den kleinen nicht wirklich viel anfangen. Ich denke aber, auch wenn ich mit dem kleinen in Berlin bleibe, das er sich nicht wirklich um ihn kümmern würde. Er is eher so der Typ aus den Augen aus dem Sinn...anfangs würde er sich bemühen aber dann würde es nachlassen...DENKE ich mal...

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Hallo,

Ein Kumpel hat ähnliches mit seiner exfreundin durch. Ende von der gesamten Geschichte ist dass es außergerichtliche Einigung gab im Beisein des Jugendamt. Er hat sein Exfreundin 700km wegziehen lassen aber: Sorgerecht haben beide weiterhin und alle 14 Tage wird das Kind am Donnerstag Mittag auf einem Rastplatz übergeben bis zum Sonntag abend. Beide fahren je 350km. Das ging Jahre gut. Jetzt ist der Junior in die Schule gekommen und die Regelung ist dass der Nachwuchs die gesamten Ferien und bei langen Wochenenden beim Papa verbringen kann.

Wäre es nicht zu der Einigung gekommen hätte sie nur soweit wegziehen dürfen dass der Vater regelmäßig also jedes Wochenende einen Tag mit seinem Kind verbringen hätte verbringen dürfen. So und wenn der Junior mal krank war oder Mutti was vor hatte lag es an deren Pflicht das Oma das Kind die Strecke fährt bzw die Kontakte direkt nachgeholt werden. Das hat sich die Kindesmutter einmalig getraut mit dem Resultat dass sie die darauffolgenden Wochen mehr mit dem Kind auf der Autobahn unterwegs war als ihr lieb war.

Vg geli

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Das alleinige Sorgerecht würde ich auch nur beantragen wollen, da auf den Vater was den papierkram angeht kein verlass is. Also ich müsste bestimmt Wochen oder Monate warten bis er sein hintern in Bewegung setzt. So wie jetzt eben auch

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Hallo.

Du benötigst den Vater aber für so gut wie keinen Papierkram ... insofern bringt Dich das Argument auch nicht weiter, um dem Vater das Sorgerecht zu entziehen.
Zu Not bekommst Du Teilbereiche des Sorgerechts zugesprochen, wenn es mit Unterschriften nicht klappen sollte ...

LG

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Hallo.

Nachdem ich alle Beiträge und Argumente von Dir gelesen habe ...

... Deine Chancen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, sind gleich Null!

Es könnte allenfalls eine außergerichtliche Einigung geben, dass Du wegziehen darfst.
Natürlich muss trotz der Entfernung der Umgang gewährleistet sein ... die erhöhten Kosten für den Umgang können Dir auferlegt werden. Könntest Du das leisten?

LG

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Hallo,

damit wirst du, gott sei dank, keine Chance haben.

Ich habe das mit meiner zukünftigen Exfrau auch schon durch.

Sie wollte auch umziehen.

Ihr Antrag wurde wie folgt beantwortet vom Gericht: Die Antragstellerin wurde auf folgendes hingewiesen:

Es wird darauf hingewiesen, dass die begehrte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht im Wege einer einstweiligen Anordnung dürfte vorliegend nicht gegeben sein.
Darüber hinaus dürfte einem einstweiligen Antrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.
Im Übrigen bestehen auch Bedenken daran, daß dem Grunde nach das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Antragstellerin zu übertragen wäre.

Danach zog sie den Antrag zurück und wurde zu allen entstandenen Kosten verdonnert.

Ganz abgesehen davon, dass sie bei späteren Klagen, nicht bei null sondern bei minus 10 anfängt.

Also überlege dir das ganz genau

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Ich bin nicht die TE!

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Moin,

du kannst das auch so machen, wie es in Foren schonmal geraten wird.
Einfach Fakten schaffen und umziehen. Das kann klappen....

Hat meine erste Frau mit unserem Sohn auch gemacht. Damals ging es um 400 km. Als ich dann vor Gericht gezogen bin und das ganze mehrere Monate gebraucht hat, waren die Argumente das "Kontinuitätsprinzip" und "dem Vater geht es dabei nur um sich".

Resultat war: Das Kind kam zu mir, die Mutter verlor nacheinander jedes Sorgerecht.

Selbst wenn das Gericht dem Umzug zustimmen würde (weil das Kind erst 1 Jahr alt ist und Schule etc. da keine Rolle spielen) müsstest du die Kosten des Umgangs zahlen da du die Entfernung geschaffen hast.

Also: Es kann vor Gericht klappen, die Folgen trägst aber du!