Finanzielle Aufteilung nach Trennung

Hallo zusammen!

Ich habe mich Mitte des Jahres von meinem Mann getrennt. Zuerst nur räumlich, mittlerweile steht aber fest, dass ich nicht mehr in die Ehe zurück will. Mein Mann leidet unter einer psychischen Erkrankung, die es ihm schwer bis unmöglich macht, in unserer etwas anspruchsvollen Familiensituation ein verlässlicher Partner für mich zu sein.

Ich habe eine 19-jährige Tochter, die gerade Abitur macht und wir haben noch drei gemeinsame Kinder (unser Sohn ist 5, die Zwillingsmädchen 3). Eine unserer Töchter ist schwer mehrfach behindert. Ich bin berufstätig in Teilzeit (15 Stunden pro Woche) und wir haben ein gemeinsames Haus, in dem wir beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Ich habe bis zur Geburt unseres Sohnes immer Vollzeit gearbeitet, werde dies aber aufgrund der Pflegebedürftigkeit meiner Tochter nicht mehr können. Verheiratet sind wir seit 13 Jahren.

Grundsätzlich hatte ich den Eindruck, dass wir diese Trennung eigentlich sauer, fair und ohne Streit über die Bühne bringen könnten, zumal mein Mann, wenn auch traurig, durchaus verstehen kann, warum ich mich trennen möchte. Es gibt keine Affairen oder andere Partner. Nun geht es darum, dass ich natürlich gern mit den Kindern im Haus bleiben möchte. Ich habe ihn daher gebeten, sich einmal Gedanken darum zu machen, wie wir dies finanziell regeln. Leider gehört zu seiner Erkrankung eben auch, dass er sich nur ungern um solche Dinge kümmert oder sich Gedanken macht, so dass ich ihn bislang noch nicht dazu bringen konnte, mir mal mitzuteilen, wie er sich das so vorstellt.

Ich habe ihm jetzt den Vorschlag gemacht, mal darüber nachzudenken, mir das Haus zu überschreiben, wenn ich im Gegenzug dazu auf eventuell anfallenden nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnsausgleich verzichte. Auf diesen Vorschlag hat er unerwartet heftig reagiert und mir vorgeworfen, ihn über den Tisch ziehen zu wollen. Warum er mit denn bitte seinen Anteil am Haus schenken sollte? Ich habe versucht, ihm klar zu machen, dass ich ja nicht einfach aus Jux und Dollerei gern auf 200 qm lebe, sondern diesen Platz unter anderem eben auch für unsere gemeinsamen Kinder brauche. Aber wenn er sich darauf so gar nicht einlassen will, dann soll er halt einen entsprechenden Gegenvorschlag machen. Ich muss dann halt schauen, ob ich in der Lage bin, das Haus dann allein zu halten.

Leider ist es so, dass es für mich ein wenig eilt, denn eigentlich wollten wir mit Beginn des Frühjahres mit dem Anbau für unsere behinderte Tochter beginnen, die ein behindertengerechtes, barrierefreies Zimmer mit Bad braucht. Ich werde jedoch kein zusätzliches Kapital bei der Bank aufnehmen, wenn ich das Haus ohnehin nicht halten kann.

Meine Fragen sind nun folgende: wie ermittelt man denn üblicherweise in einem solchen Fall den Wert des Hauses? Würde ich so tun, als wollte ich es verkaufen, dann gibt es ja einen fiktiven Marktwert, der zum einen ja immer auch von der Zinssituation abhängig ist und von dem ich gar nicht weiß, ob ich ihn bei einem tatsächlichen Verkauf auch wirklich erzielen würde. Oder betrachtet man da eher einfach die Anschaffungskosten? Ich bin echt ratlos. Ich habe ihm auch erklärt, dass ihm ja keiner vorschreibt, was er von mir für seine Hälfte des Hauses verlangen möchte, aber ich bekomme irgendwie gar keine vernünftige Auskunft. Ich habe ihn jetzt gebeten, sich gern einen Anwalt zu nehmen und sich entsprechend beraten zu lassen. Aber wie ich es kenne: er kümmert sich nicht.

Außerdem sagte er mir, dass er der Meinung sei, dass mein Verzicht auf die o.g. Dinge ja niemals soviel "wert" sei, wie die Hälfte des Hauses. Ist das so? Wie komme ich an solche Infos? Es wäre ja ungemein hilfreich, wenn ich ihm da konkrete Zahlen liefern könnte.

Ich bin derzeit einfach ratlos und habe wahnsinnige Angst, dass ich nicht im Haus bleiben kann. Denn was mache ich dann? Hier finde ich niemals eine entsprechend große und gleichzeitig auch behindertengerechte Mietswohnung, die für mich dann bezahlbar wäre.

Habt Ihr Tipps für mich?

LG, Nicola

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Hallo,

wie wäre es wenn DU dir anwaltliche Beratung suchst?

Die Frage ist ja auch, kannst du das Haus halten, wenn er dir seine Hälfte überschreibt?

Lg

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Hi Du!

Ja, ich denke, wenn ich nicht noch über 100.000 Euro aufnehmen muss, um ihn auszuzahlen, dass ich das dann gut allein hinbekomme.

Mein Problem ist halt einfach, dass es mir ja auch gar nichts nützt, MIR einen Anwalt zu holen. Ich weiß ja, was ich will. Von seiner Seite kommt halt einfach nichts. Wenn ich den Anfang mache und er Post von meinem Anwalt bekommt, mit der Bitte, sich wegen dem Haus zu äußern, dann weiß ich genau, dass er ab diesem Moment wahrscheinlich noch nicht mal mehr über ein Entgegenkommen nachdenken will. Und natürlich könnte ich dann halt ebenfalls die Krallen ausfahren und auf alles bestehen, was mir da so unter Umständen rechtlich zustehen würde (sein Zugewinn ist deutlich größer als meiner, er hat sich zwei Eigentumswohnungen angeschafft). Aber das will ich nicht. Wir sind Eltern, wir sind Familie. Ich möchte uns eine Basis bewahren, auf der wir auch in Zukunft miteinander umgehen können.

Leider neigt er dazu, sich schnell übervorteilt zu fühlen, auch dies ist mit Sicherheit teilweise der Erkrankung zuzuschreiben. Genau daher fände ich es ja wichtig, dass er sich vielleicht von einem neutralen Dritten beraten lässt, der ihm eben auch mal sagt, dass mein Vorschlag überdenkenswert ist. Wenn er es denn ist, ich hab ja nun mal keine genauen Zahlen.

Ach Mist.

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Aber einer muss anfangen. Sprich, Werte berechnen und aufs Papier bringen und Forderungen stellen und Angebote machen.

Die Frage ist ja auch, ob die Bank mitspielt. Denn die muss es ja okay finden, dich mit einem TZ-Gehalt zum alleinigen Kreditnehmer zu akzeptieren. Da sind dann noch deine Pflichten gegenüber 4 Kindern, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Bank dich allein akzeptiert, wenn du nicht gerade Teilzeitvorstand bei Mercedes bist.

Dann kommt dazu, dass du deinen Mann auch ausbezahlen müsstest. Du kannst nur auf Zugewinn verzichten, wenn es
a) überhaupt welchen gibt und der b) zu deinen Gunsten ausfiele.

Weiterer Verzicht ist nur möglich, wenn du nicht bedürftig wirst. Unterhalt ist schon auf Grund der besonderen Situation schwer auszuschließen. Und auf den Versorgungsausgleich kann man auch nur in Einzelfällen verzichten.

Eine rechtliche Beratung macht daher deshalb schon Sinn, weil du für die Scheidung sowieso einen Anwalt brauchst und du erst mal fundiert klären musst, welche deiner Vorstellungen überhaupt rechtlich machbar sind.

LG

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Ganz ehrlich? Wenn das absolut fair ablaufen soll und ihm seine psychische Erkrankung Entscheidungen schwer macht, würde ich für größtmögliche Transparenz sorgen.

Das Haus schätzt ein Gutachter oder ein Makler. Das kannst Du sofort selbst veranlassen und ihm den Termin nennen, zu dem er dann erscheinen kann, wenn er möchte. Danach kann ein Anwaltstermin stattfinden, bei dem er auch zugegen sein kann.

Wenn Du mit offenen Karten spielst und ihm alles servierst, muss er sich ja entscheiden.

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Danke!

Ja, ich glaube, so werde ich vorgehen müssen. Schade. Ich hatte gehofft, dass es ohne anwaltliche Unterstützung geht.

LG

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Denk mal anders herum. Wenn er sich ständig übervorteilt sieht, kann Dich das noch ewig verfolgen, wenn Ihr Euch alleine einigt. Dann hält er Dir möglicherweise noch Jahre vor, Du hättest ihn beschissen.

Mit Unterstützung von Fachleuten wird ihm das schwer fallen, da diese ja für Euch neutral arbeiten sollen. Und im Moment geht nichts voran, also bringen weitere Gespräche zwischen Euch alleine Dich auch nicht weiter.

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Ich würde folgendes machen :

1) anhand der Düsseldorfer Tabelle schauen, wie viel Unterhalt er zahlen müsste und dann berechnen, ob das in die Nähe des ungefähren Wertes der Haushälfte geht

2) wenn du auf Unterhalt verzichtest, muss geklärt werden, was im Falle der Fälle passieren könnte. Das muss abgesichert sein. Bedeutet, wenn du Geld brauchst (Job weg o.Ä), kann dann das Amt doch an deinen Mann ran, weil er eben Pflichtig ist? Das wäre ja weniger gut.


3.) frag deinen Mann, was er denkt, was das Haus wert ist. Vergleiche es dann mit anderen in der Umgebung ODER hole dir einen Makler (am besten Sparkasse/Volksbank), der das Haus bewerten soll, das machen die kostenlos und sagen dir dann, für was die das inserieren würden. Denk dran, dass potenzielle Käufer aber natürlich noch handeln würden


4.) falls das alles nicht klappt, nimmst du sein Geld, so wie es dir zusteht und zahlst ihm für seine Hälfte eben Miete, je nach Region wären das dann wohl 300-700€ . Das hieße aber du und er wärt zusammen deine Vermieter und wenn der Herd/Heizung kaputt geht, muss er sich zur Hälfte dran beteiligen. 200m2 sind sehr viel. Wenn du dann irgendwann verkaufen möchtest, wird das Geld geteilt und gut ist’s.

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Hi!

Auf Kindesunterhalt kann und will ich nicht verzichten. Ich kann lediglich auf meinen Unterhalt verzichten.

Ich werde um anwaltliche Beratung wohl nicht drumherum kommen, das merke ich schon.

Die Sache mit dem mieten kommt für mich auf keinen Fall in Frage, ich möchte gern die komplette finanzielle Trennung von uns beiden. Wir werden mit unseren Kindern in der Zukunft genug Streitpotential haben, da schaffe ich mir keine neue Baustelle.

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.

LG

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Mach es doch nicht so kompliziert.
Entweder du lässt dich vom Steuerberater oder einem Anwalt beraten, oder du setzt den Wert des Hauses an, der dir für beide fair erscheint und davon zahlst du ihm die Hälfte. Im Immoscout kannst du vergleichbare Häöuser ansehen und dann den Wert´selber schätzen.

Zugewinnausgleich, Unterhalt etc. lässt du davon separat berechen - vom Anwalt.

Ich schätze, dass dein Mann Recht hat damit, dass letztere Posten nicht annähernd dem hälftigen Wert des Hauses entsprechen. Außerdem ist der hauptsächliche Unterhalt für die Kinder gedacht, nicht für dich, auch deshalb könnte eine solche Vereinbarung anfechtbar sein.

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Hi!

In Anbetracht der Tatsache, dass mein Mann einen deutlichen Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet hat, wäre ich mir da gar nicht so sicher. Kommt dann noch der Versorgungsausgleich dazu, dann reden wir auf jeden Fall von einer nicht unerheblichen Summe.

Auf Kindesunterhalt darf ich gar nicht verzichten, der steht meinen Kindern zu, nicht mir. Das werde ich auch auf keine Fall tun. Aber ich kann auf Trennungsunterhalt und eventuell anfallenden nachehelichen Unterhalt verzichten. Ich werde aufgrund der Erkrankung unserer Tochter zeit ihres Lebens nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen können, daher mag es durchaus sein, dass ich ihm gegenüber auch nach der Scheidung Unterhaltsansprüche habe.

Ich werde aber tatsächlich anwaltliche Beratung brauchen und diese jetzt auch in Anspruch nehmen. Damit ich zumindest mal weiß, von welchen Zahlen wir hier reden. Vielleicht finden wir damit am Ende ja doch eine gemeinsame Lösung.

LG

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Liebe FS,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Für eine grobe Einschätzung des Verkehrswertes kannst Du eine anonyme Anfrage beim Gutachterausschuss stellen. Da werden Dir die realen Kaufpreise eines von Dir definierten Zeitraumes für eine vergleichbare Immobilie in Deiner Region genannt. Soll so um die 100€ kosten und ist ja schon mal ein Richtwert. In den Immobilienbörsen stehen ja Phantasiepreise...

3/4 abbezahlt? Warum sollte die Bank Dir da kein Darlehen geben? Ist doch eine Supersicherheit das Haus! Solltest Du es nicht halten können, kannst Du immer noch verkaufen. Könnt Ihr Euch nicht einigen, dann schaltet einen Mediator (meist Anwälte) ein. Die helfen, dass ihr gemeinsam eine für beide zufriedenstellende Lösung findet.

Viel Erfolg und viel Kraft!