Mit Scheidung warten

Hallo zusammen,

meine Frau hat sich nach einem Jahr Ehe und einen 6 Monate alten Kind im November letzten Jahres getrennt. Angefangen hatte es bereits im September, als sie mir auf nachfragen mitteilte, dass sie nicht wüsste, ob sie mich noch lieben würde. Dann im November zum Hochzeitstag der finale cut, als sie mir sagte, sie hätte Gefühle für wen anders. Zuerst konnte ich das alles nur schwer akzeptieren, weil wir kurz vor ihren ersten Zweifeln noch nach einem Haus geschaut hatten.
Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden und ich versuche ein freundschaftliches Verhältnis zu ihr aufzubauen. Aber jedes Mal, wenn ich über das Thema Scheidung rede, blockt sie ab und sagt gar nichts dazu. Ich möchte das Thema aber so schnell wie möglich beenden und nach Ablauf des trennungsjahres sofort die Scheidung einreichen. Letzens meinte sie dann, sie hätte die Scheidung noch nicht eingereicht, sondern damit noch gewartet. Warum will sie sich mit allen organisatorischen Dingen, was die Trennung angeht nicht auseinandersetzen?

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Je schneller die Scheidung eingereicht wird, umso weniger Versorgungsausgleich z.B. für deine Frau. Da denkt sie wahrscheinlich materiell.
Außerdem kann es dir egal sein, was sie davon hält oder ob sie die Scheidung einreicht. Sobald das Trennungsjahr um ist, kannst du sie einreichen. Da würde ich nicht auf sie warten.

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Der TE ist ja grad mal ein Jahr verheiratet. Soweit ich erinnere fällt der Versorgungsausgleich erst nach 3 Jahren Ehe an?

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Je länger die Ehe desto mehr Versorgungsausgleich für sie.

Und bis zu Scheidung bist du ihr fix zu Unterhalt verpflichtet. Je nach Fall auch nach der Ehe, und auch da bietet eine längere Ehe eine bessere Verhandlungsposition als eine kurze.

Sie hat also durchaus handfeste Vorteile wenn sie die Scheidung so lange wie möglich hinauszögert.

LG

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Das ist so nicht ganz korrekt.

Wenn das Trennungsjahr nachweisbar schon begonnen hat , kann sie es noch so lange herauszögern. Für den Versorgungsausgleich wird nur die aktive Ehezeit inkl Trennungsjahr berücksichtigt.

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Trennungsunterhalt ist übrigens auch nur im Trennungsjahr zu zahlen, und ob ihr nachehelicher Unterhalt zusteht, wird dann halt bei der Scheidung verhandelt...

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Hallo,

mal abgesehen von eventuellen finanziellen Vor- oder Nachteilen - wenn die Trennung erst im November 2017 erfolgte kann noch gar kein Scheidungsantrag gestellt werden, dieser würde vom Familiengericht wohl -kostenpflichtig- abgewiesen werden.

Allgemein oder pauschal wäre wohl der Antrag erst ca. 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres zu stellen, ggf. dazu einen RA der die Gepflogenheiten am zuständigen Gericht kennt, befragen

LG

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Genau so ist es. Ich würde die Scheidung sobald wie möglich einreichen (ca. 2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres). Ist finanziell besser für den TE...

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Es ist schon klar, dass ich das trennungsjahr abwarten muss. Bezüglich Unterhalt macht es aber überhaupt keinen Sinn zu warten, da sie aufgrund des Kinds Betreuungsunterhalt einfordern könnte. Und das mindestens bis zum 3. Lebensjahr zu vollen Bezügen. Deshalb macht es für sie eigentlich keinen Sinn zu warten.

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