Ich habe eine Nachfrage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin seit August 2016 getrennt. Mein Scheidung ist eingereicht. Mein Noch Ehemann wurde im August 17 aufgefordert Trennungsunterhalt zu zahlen. Was er bis heute nicht getan hat. Jetzt hat er angekündigt Insolvenz zu beantragen.
Was ist nun mit der Forderung von Trennungsunterhalt und von nachehelichem Unterhalt da ich zu 100% Erwerbsunfähg bin und eine EU Rente beziehe.
Mein Mann ist im Nebenerwerb Selbständig gibt aber beim Finanzamt nicht alles an und dazu hat er sich von ca. 1 Monat eine Reitanlage gemietet. Das passt doch alles nicht.....
Von seiner Anwältin kam nur schiftlich das er Arbeitslos sei und die Gemeinsamen Kreditraten nicht mehr zahlen kann obwohl eine Trennungsvereinbarung/Scheidungsvereinbarung von hm unterzeichnet wurde. Darin hat er sich verpfllichtet die Kreditraten zu zahlen.
Ehegattenunterhalt bei Insolvenz
Hallo sirana,
Deine Forderungen bleiben zunächst mal bestehen - wobei derzeit, wenn ich das richtig verstehe, nur TU in Höhe von x gefordert wird, es aber dazu noch kein Urteil oder ähnliches gibt.
Im Fall einer Inso wären das normale Inso-Forderungen, die nach Quote (wenn überhaupt) bedient werden würden.
Die Gläubiger werden sich wegen der gemeinsamen Kredite sicher (auch) an Dich wenden, wenn Du nicht zahlen kannst, bliebe auch Dir ggf. nur der Weg in die Inso.
Geht er in die Inso ist die Basis für den festzusetzenden Unterhalt dann sein pfändungsfreies Einkommen (welches sich durch den UH erhöht), hat er kein entsprechendes EK wirst Du leer ausgehen.
Irgendwelche mal getroffenen Vereinbarungen sind nicht relevant, bzw. sind so zu behandeln wie die Unterschrift unter einen Kreditvertrag, auch da wird ja "zugesagt" die Raten zu zahlen
LG
Mit den Banken habe ich das geregelt und die Raten werden von meinem Konto abgebucht. Er hat ein Einkommen das bereinigt bei ca. 2800 € liegt. Ich Erwerbsunfähikeitsrente nach abzug der Kredite 1068.
So wie es aussieht verschleiert er Einkünfte was auch nachgewiesen werden kann.
Kann ihm wegen sowas auch die Insolvenz versagt werden? Denn er hat erst Insolvens beantragt als ich Trennungsunterhalt gefordert habe.
Hallo,
im Prinzip ja - siehe : https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
hat er denn noch weitere Schulden ?
bei 2.800 € Einkommen wäre ja doch einiges an die Gläubiger zu verteilen, selbst nach Abzug der Kosten.
Bist Du sicher, dass er tatsächlich den Antrag gestellt hat - oder wird das nur behauptet ?
überprüfen lässt sich das unter: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
über die Funktion "Bekanntmachungen suchen" - grds. werden alle Inso-Verfahren dort erfasst.
Ich würde Dir raten, Deinen Anwalt zu befragen und darauf zu drängen den TU schnellstmöglich gerichtlich festsetzen zu lassen
LG