Frage zu Besuchszeiten des Vaters.

Hallo. Wir leben seid 1 Jahr getrennt. Er ist direkt zu einer anderen gezogen.
Nun habe ich 3 grundsätzliche Fragen:

1. Ist der Vater zum Holen u Bringen (Wohnort des Kindes) verpflichtet?

2. Welche Kinder-Termine in der VaterZeit müssen wahrgenommen werden? (Verein, Schwimmkurs,Kindergeburtstag etc.)

3. Wie lange muss ein Baby unter 1 Jahr dem Vater mitgegeben werden. Wie ist danach die Staffelung...ab wann über Macht etc. noch wird die Kleine gestillt.

Danke für eure Infos. Verena

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Es muss gar nichts...
Man sollte sich einigen.

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Ne stimmt nicht... man muss den Umgang möglich machen, aber es gibt kein Gesetz was das regelt.

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Wir einigen uns bereits seid einem Jahr. Jetzt verlegt er seinen Lebensmittelpunkt weiter weg u ist eben nicht bereit, dass große Kind zu Veranstaltung zu fahren.
Und mich interessiert einfach in die weit ich ihm, und somit auch ihr, dass Baby anvertrauen muss...

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Hey,
Auch wenn es schon ein paar Tage her ist, ich würde dir empfehlen die Frage im Alleinerziehend Forum zu stellen.
Dort ist die Frage besser aufgehoben und ergibt deutlich mehr Resonanz.

Zu 1. Der Umgangsberechtigte Elternteil ist “verpflichtet“ das Kind zu holen und zu bringen, jedoch kann man auch eigene Regelungen finden und sich den fahrtweg teilen.

2. Der Umgangsberechtigte Elternteil kann innerhalb seiner umgangszeit selbst bestimmen, was er mit dem Kind macht, solange es nicht kindswohlgefährdend ist, was das ist, gibt das Gesetz vor und muss nicht in deinem gerechtigkeitsinn liegen.
Es wäre jedoch wünschenswert, wenn der.Vater auch das alltägliche Leben mitträgt, muss er aber nicht.

3. Ein Kleinkind, welches noch gestillt wird, hat umgangszeit, wie sie ihr diese vereinbaren könnt, anfangs öfter, dafür zeitlich weniger.
Danach zeitlich steigend.
Dabei ist es wichtig, das ihr euch einig seid und das Kind noch mehr im Fokus habt, da es sich sprachlich noch nicht äußern kann und auf eine verlässliche sichere Bindung angewiesen ist um eine sichere Beziehung aufbauen zu können.
Richtlinien dafür gibt es nicht.

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Zu 2.
Das stimmt nur bedingt.

Sollte die Mutter samt Kind wegziehen (es gibt eine Kilometergrenze), so muss SIE sich um die Fahrten kümmern.

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Danke, für deine sachliche Antwort.

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Hallo, ich kann es nur aus meiner Erfahrung mitteilen.

Unsere Tochter wird bald 2 jahre alt, und getrennt sind wir seit sie 11 Monate alt war da es mit der Kommunikation und der Unterhaltszahlung nicht klappte habe ich mir eine Beistndschaft genommen über das Jugendamt.

Er möchte seine Tochter sehen und bei sich haben und da wir uns ohne stress nicht einigen konnten dachte ich, dass ichs über die Beistandschaft mache was nun sehr gut klappt denn die Beistandachaft vermittelt zwischen uns so das wir uns einigen können!

Wenn der Papa dennoch nicht möchte egal um was es geht (veranstaltungen, treffen, Besuchen oder unternehmungen) mit dem Kind dann kann man ihn nicht zwingen!
Das einzigste was er muss ist eben den Unterhalt bezahlen.
Es geht eben nicht darum was ihr wollt oder nicht wollt oder müsst und nicht müsst sondern es geht darum was am besten für das Kind ist. <--- das ist nicht böse gemeint😊 liest sich nur etwas blöd!

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Danke für deine Antwort.
Ich habe mit dem Kindsvater keinen Streit und wir klären seit 14 Monaten alles mit den Besuchen der Kinder selbst.
Nur ist es jetzt so, dass er zu seiner Neuen, die er seit der Trennung hat, zieht. Und wenn er das Kind dorthin mit nimmt ca 50km ist er eben nicht bereit es hier an seinem sozialen Leben teilhaben zu lassen was ich für das kind sehr schade finde.
Und du kannst mir glauben, dass es mir nur nur nur um die Kinder geht. Sonst würde ich ihn überhaupt nicht mehr die Tür öffnen. Im Gegenteil, ich lasse ihn sogar in mein Haus, und hier Zeit mit seinen Kindern verbringen, damit er nicht mit den beiden im Regen durch die Gegend rennen muss.

Deshalb hatte es mich nur interessiert, ob es Verpflichtungen gibt zu denen er eben gehen muss. Aber anscheinend ist es ja nicht so.
Aktuellstes Beispiel, Krippenspiel Probe. Jeden Samstag findet die Probe statt, wenn mein Sohn aber sein Vater besucht, kann er eben nicht zur Probe erscheinen ergo nicht mitspielen. Wenn der Vater nicht bereit ist, ihn zur Probe zu bringen. Und das ist wirklich schade.