Kann ich mit 15 Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht selbst ändern lassen ?

Ich habe mal eine Frage. Ich bin 15 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei meiner Mutter. Da meine Mutter mich schlecht behandelt und mich immer gegen meinen Vater aufhetzt möchte ich bei meinem Vater wohnen. Ich bin schon mehrmals zu meinem Vater und war auch schon ein halbes Jahr dort. Habe in dieser Zeit alle 14 Tage meine Mutter besucht, die mich dann immer wieder bearbeitet hat zurück zu kommen. Mein Vater hat vor einem Jahr beantragt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn übertragen wird. Ich wollte das auch und habe meinen Vater gebeten dies zu tun. Meine Mutter hat mich bedroht und verlangt, dass ich bei der Anhörung beim Jugendamt und bei der Verhandung bei Gericht sagen soll, dass ich doch lieber bei der Mutter wohnen möchte. Ich habe dies getan und so hat das Gericht gesagt, dass meine Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht behält. Nach der Gerichtverhandlung hat meine Mutter mir den Umgang mit meinem Vater verboten und ich durfte nicht mehr zu ihm. Es gibt ständig Streit und ich möchte zu meinem Vater. Kann ich selbst beim Gericht beantragen, dass ich bei meinem Vater wohnen will oder muss das jetzt wieder mein Vater veranlassen. Er hat das letzte mal sehr viel Geld bezahlt und er möchte dies nicht wieder tun weil er Angst hat das ich mich vor dem Gericht wieder anders entscheide. Dies tue ich aber nicht. Jetzt habe ich meine Meinung geändert und möchte unbedingt bei meinem Papa wohnen. Kann ich selbst zum Gericht oder zum Jugendamt? Was muß ich tun ?

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Hallo, nein, das kannst du nicht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts und das haben die Eltern oder in deinem Fall, ein Elternteil, weil vom Gericht übertragen.

Eine Änderung geht nur durch ein erneutes Gerichtsverfahren, das sich aber dein Vater wohl nicht mehr leisten kann, also wird es wohl dabei bleiben.

Wenn deine Mutter den Umgang mit deinem Vater verbietet, könntest du dich an den Kinderschutzbund wenden, die vermitteln zwischen euch und können dafür sorgen, dass du ihn wenigstens wieder regelmäßig besuchen darfst.

www.dksb.de

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Vielen Dank
Sorry...ich muß lachen, aber mein Vater kann sich das sehr wohl leisten. Ich wollte ihn nicht damit belasten weil ich es ja bei der letzten Gerichtsverhandlung vermasselt habe.
Ich spreche jetzt mit dem Jugendamt darüber. Danke

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Deine Aussagen sind widersprüchlich, denn oben hast du Folgendes geschrieben.

"𝑬𝒓 𝒉𝒂𝒕 𝒅𝒂𝒔 𝒍𝒆𝒕𝒛𝒕𝒆 𝒎𝒂𝒍 𝒔𝒆𝒉𝒓 𝒗𝒊𝒆𝒍 𝑮𝒆𝒍𝒅 𝒃𝒆𝒛𝒂𝒉𝒍𝒕 𝒖𝒏𝒅 𝒆𝒓 𝒎𝒐̈𝒄𝒉𝒕𝒆 𝒅𝒊𝒆𝒔 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒘𝒊𝒆𝒅𝒆𝒓 𝒕𝒖𝒏 𝒘𝒆𝒊𝒍 𝒆𝒓 𝑨𝒏𝒈𝒔𝒕 𝒉𝒂𝒕 𝒅𝒂𝒔 𝒊𝒄𝒉 𝒎𝒊𝒄𝒉 𝒗𝒐𝒓 𝒅𝒆𝒎 𝑮𝒆𝒓𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒘𝒊𝒆𝒅𝒆𝒓 𝒂𝒏𝒅𝒆𝒓𝒔 𝒆𝒏𝒕𝒔𝒄𝒉𝒆𝒊𝒅𝒆."

Wenn es sich dein Vater also nach deiner Aussage sehr wohl leisten kann, dann hat er nun schlicht keine Lust dazu - verständlich.
Du könntest für dich einen Termin beim JGA machen und dein Anliegen dort schildern.

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"Kann ich selbst zum Gericht oder zum Jugendamt?"

Ja, das kannst Du. Zum Jugendamt, für eine kostenlose Beratung. Am besten mit Deinem Vater zusammen, damit er selbst sieht und hört, dass Du es ernst meinst. Dort schilderst Du die Situation und man kann gemeinsam überlegen, wie es weiter gehen soll.

Alternativ ziehst Du mit dem Einverständnis Deiner Mutter ohne Beratung wieder zum Vater. Man kann Dich ja schlecht festbinden. Wenn Du dann fest bei Deinem Vater wohnst und das ganze über mehrere Monate stabil ist, könnt ihr euch nochmal beraten lassen, inwiefern das ABR in Deinem Alter überhaupt noch eine Rolle spielt. Vielleicht ist das dann die letzten drei Jahre bis zu Deiner Volljährigkeit gar nicht mehr relevant.

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Vielen Dank. So mache ich es. Ich kann mit dem Jugendamt sprechen. Meine Mutter wird der Wohnsitzänderung nicht zustimmen. Aber vielleicht kann ich wieder mehr zu meinem Papa und meine Mutter vermasselt es nicht dauernd mit dem Umgangsrecht. Ich werde bald 16 und ich hoffe das es eine Lösung gibt. Ansonsten gehr mein Papa wieder vors Gericht und stellt einen Antrag. Vielen Dank

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Hat das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht deiner Mutter alleine übertragen oder es bei beiden belassen?

Wenn sie es beide haben, dann ziehst du einfach um.

LG