KU bei Volljährigem

Hallo!

Vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten.

Mein Ex und ich leben seit ein paar Monaten getrennt. Das volljährige Kind lebt beim Vater. (Das jüngere bei mir).

Bisher habe ich keinen Unterhalt an das Kind gezahlt, weil ich lt. "Rechnung" des Anwaltes nicht leistungsfähig war. Lag an meiner ungünstigen Steuerklasse (5), die wir bis Ende des Jahres so beibehielten u. an meiner TZ-Stelle.

Jetzt habe ich eine Vollzeitstelle gefunden und die Stk. hat sich natürlich geändert in 2019. Es bleiben netto ungefähr 500 € mehr übrig, denke ich. Mein Ex hat dann natürlich weniger netto.

Das Kind bei meinem Ex hat einen Minijob m. 450 € monatlich bis nach den Sommerferien seine Ausbildung beginnt. Dann verdient er netto noch etwas mehr (brutto um die 900 €).

Wird jetzt schon sein verdienst auf meinen KU angerechnet und später auch die Ausbildungsvergütung?

Ich habe für diesen Monat einfach erst lt. Düsseldorfer Tabelle an ihn gezahlt. Zum RA gehe ich im Februar, wenn wir alle erstmalig unsere gehaltsabrechnungen mit den geänderten Basics in den Händen haben ( vom Ex, dem Kind und von mir). Der Unterhalt meines Ex für mich muss in dem Zuge ja auch neu ermittelt werden und verringert sich, genau wie der KU für das bei mir lebende Kind.

Danke für eure Info. Schönes WE.

1

Solange er nicht in Ausbildung ist, besteht kein Unterhaltsanspruch.

Wenn er noch zu Hause lebt, ermittelt sich der Anspruch aus der Summe der Einkünfte von Dir und dem Vater. Dann schaut ihr in die Düsseldorfer Tabelle.

Mal angenommen ihr würdet zusammen nach Stufe 8 565 Euro zahlen müssen, dann dann würde sein Nettogehalt abzüglich einer Aufwandspauschale von 100 Euro davon abgezogen werden. Hätte er also 750 netto, abzüglich 100 Euro würden 650 verbleiben. 565 - 650 = 0 Euro Restanspruch.

Wichtig ist, dass minderjährige Geschwister im Rang vorgehen.

LG

2

Oder macht er den Nebenjob neben der Schule? Dann hätte er natürlich Anspruch auf Unterhalt, so wie oben in der Beispielrechnung. Auch da werden - grundsätzlich - eigene Einkünfte angerechnet.

LG

3

Danke für die Antwort.

Anspruch hat er schon soweit ich weiß, weil es direkt nach der Schule die Wartezeit auf den Aubiplatz ist. Es geht immer darum , dass es zügig vonstatten geht. Auch bei ein bis 2 Wartesemestern hätte er Anspruch solltre er studieren wollen.

Er überbrückt die Zeit von Abi zur Ausbildung also mit einem Minijob.

Mir war nicht klar, wie das mit der Tabelle fubktioniert. Wird leider nirgends so richtig erklärt. Ich hatte nur nach meinem Einkommen geschaut und nicht das vom Ex dazugerechnet. Da der Ex deutlich mehr netto hat, bleibt auf jeden Fall noch eine Differenz zu Gunsten des Sohnes. Und von diesen - angenommenen 200 € - zahlen mein Ex u. ich je 100 € an das Kind? Oder wie läuft das? Und warum zu gleichen Teilen, wenn der Ex doppelt so viel Einkommfn hat wie ich?

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