Wer bestimmt bei wem das Kind nach der Trennung lebt?

Hallo Zusammen,

bei uns Zuhause ist die Kacke am dampfen. Mein Mann hat mir gedroht dass er, im Falle einer Trennung, den Jungen nimmt und wieder zurück nach Norddeutschland geht, wo er her kommt.
Sein Ton und sein Gesichtsausdruck haben mich sehr eingeschüchtert und jetzt frage ich mich wie das mit den Kindern im Falle der Trennung geregelt wird. Unvorstellbar dass mein Kleiner so weit von mir weg wäre. Ich glaube ich würde hinterher ziehen.
Bitte sagt mir wer das entscheidendet bei wem die Kinder leben. Unser Schatz ist jetzt 2.5 Jahre alt.

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Das müsst ihr bei geteiltem Sorgerecht gemeinsam entscheiden, oder falls ihr euch nicht einigen könnt wohl ein Gericht. Was definitiv nicht geht ist, dass er den Jungen gegen seinen Willen mitnimmt. Das darf er nicht (genauso wenig dürftest du das)

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Er ist noch nicht in der Lage bewusst zu sagen ich will zum Papa oder zur Mama.

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Wir sind verheiratet, also das Sorgerecht ist geteilt.

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Hallo,

es ist die gemeinsame Entscheidung der Eltern. Im Normalfall bleibt das Kind bei dem Elternteil, welches die engere Bindung hat. Im Notfall wende dich an das Jugendamt, die können euch beraten und helfen eine Regelung zu finden.

Kein Elternteil darf ohne die Einwilligung des anderen Elternteils mit dem Kind umziehen, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben. (Bei Alleinigensorgerecht gilt dies nicht). Das gilt als Kindesentzug (die strafbar), wir hatten so einen Fall im Freundeskreis.

LG Morgain

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Das beruhigt mich jetzt. Danke für Deine Antwort.

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Da kann er noch so blöd schauen und drohen es gibt immer noch Gesetze sofort morgen zum Anwalt und Jugendamt bzw. Beratungsstelle Caritas oä. So nicht.

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😠

diese Drohungen, machen mich schon unbeteiligter Weise ganz wütend!!!
(Sicherlich gibt es auch umgekehrte Fälle....) .... aber dass Männer so gerne dieses Alphamännchen geben, Dinge behaupten die nicht realistisch sind, bewusst einschüchtern wollen..... und man sich davon tatsächlich auch beeindrucken lässt....
😠😠😠


Was konstruktives kann ich leider nicht beitragen.... aber dass sein Auftreten das Letzte ist - darin bestärke ich dich gerne.

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Sorry,ich kenne viel mehr Frauen die Männer unter Druck setzen wegen den Kindern,aber kaum einen Mann.
Ich finde beides sehr niveaulos.

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Sowas würd ich niemals tun. Man muss über seinen Schatten springen und das tun, was für das Kind das beste ist. Und nicht für das eigene Ego wenn man dem Partner eins auswischen kann.

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Wer hat bei dem Kind Elternzeit genommen ?
Wie viele std arbeitet ihr jeweils? Wer übernimmt den Großteil der Betreuung ? Oder teilt ihr euch das gleichermaßen ?

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Ich habe 12 Monate Elternzeit genommen, mein Mann 2.
Er arbeitet 40 Std und ich 27,5 Std die Woche.
Ich betreue den Kleinen überwiegend da mein Mann auch sehr zeitintensive Hobbys hat.

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Da hast du doch schon die Antwort bei wem der kleine im Trennungsfall leben würde.

In den meisten Fällen ist es immernoch so dass die Männer mehr arbeiten (einfach auch aus finanziellen Gründen) und die Frauen weniger arbeiten um den Großteil der Betreuung, Arzttermine und Freizeitaktivitäten abzudecken.

In den meisten Fällen ist es sogar so, dass die Männer die drohen die Kinder mitzunehmen, gar keine Ahnung haben was das für sie an Einschränkung bedeuten würde 😉 da sie gar nicht wissen wie der Alltag mit Kind im Detail aussieht.
Der Einblick von morgens vor der Arbeit und abends beim Zubettgehen ist alles was vielen Männern bekannt ist.
Sehr sehr viele Männer haben es da immernoch recht bequem, indem sich für Frauen nach der Geburt ALLES verändert und für die Männer praktisch nichts. Weder im Job, noch was Freunde oder Hobbies angeht.

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"Mein Mann hat mir gedroht dass er, im Falle einer Trennung, den Jungen nimmt und wieder zurück nach Norddeutschland geht, wo er her kommt."

Würde er das tun, würde ein Gericht per Verhandlung entscheiden, dass das Kind wieder zu Dir an den gewohnten Aufenthaltsort zurückgeführt wird. Du solltest Dich deshalb auch aufgrund der Drohung beim Jugendamt und ggf. bei einem Anwalt beraten lassen. Schon deswegen, weil ich fürchte, dass er sich kaum auf eine Einigung einlassen wird. Du darfst nämlich ebenso wenig jetzt einfach für Dich und das Kind eine Wohnung suchen und mit dem Kind ausziehen.

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Wenn du schnell genug reagiert, das Kind sich also noch nicht in Norddeutschland eingewöhnt hat, wird er nach dieser Aktion ganz sicher nicht seinen Sohn bei sich haben wohnen dürfen. Das ist Kindesentzug und strafbar. Generell wird heutzutage sowieso eigentlich immer das Wechselmodell von den Richtern probiert, also 1 Woche du und 1 Woche er. Wegziehen kann er da nicht so einfach. Also wer abhaut mit Kind wird sicherlich das Kind nicht lange bei sich haben. Ansonsten wird geschaut, wer mehr Betreuung übernommen hat und wer besser "geeignet" scheint für die Betreuung. Meistens sind das die, die Elternzeit genommen haben und die, die die Rentenpunkte bekommen haben bei so kleinen, die man nicht fragen kann.

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Das Wechselmodell wird nicht zwingend im Wochenmodell gelebt - da gibt es, gerade bei kleinen Kindern, viele verschiedene Modelle, in denen die Abstände nicht so groß sind.
Die Anwälte, mit denen ich darüber gesprochen habe, sagen auch, dass dieses Modell in der Praxis immer noch die Ausnahme sei, auch wenn es medial häufig anders dargestellt wird.

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Das ist auf jeden Fall eine Ausnahme. Da ich bei einer Scheidungsanwältin als Mutter aufgewachsen bin, bin ich damit auch aufgewachsen, dass immer auf das Wechselmodell geschimpft wurde (also von meiner Mutter, die fand das schrecklich). Aber nur weil es nicht umgesetzt wird, heißt es ja nicht, dass das nicht die erste Wahl ist. Richter sind dazu angehalten, immer zunächst das Wechselmodell vorzuschlagen. Die meisten Menschen trennen sich aber so erwachsen, dass sie sich im Anschluss gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern können, deswegen gibt es nicht viele Familien die das durchführen. Es ist aber auf jeden Fall das Ziel.

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Das kann er sich abschminken. Zwar müsst ihr bei gemeinsamer Sorge tatsächlich gemeinsam festlegen, wo das Kind lebt. Allerdings darf keiner ohne die Genehmigung des anderen weiter als 20 km mit dem Kind irgendwohin ziehen.

Und würde er beides ohne deine Einwilligung machen, marschierst du bitte schurstracks zum Anwalt und gleich zum Jugendamt und machst das auch deutlich. Dann wird es eine Klage geben und das Ende vom Lied wird sein, dass dein Mann mit Sohn per Gerichtsbeschluss wieder zurückziehen darf, da der Wegzug mit Kind außerhalb seiner Befugnisse erfolgte.

Relativ leicht könnte er wohl erwirken alleine wegzuziehen, auch wenn du dagegen wärst, wenn er dort zum Beispiel beruflich oder privat nachvollziehbare Gründe hat sich dort etwas aufzubauen. Allerdings schafft er dann die Distanz zum Kind auch selber und muss dann auch damit leben, dass sich der Umgang wohl nur noch jedes zweite Wochenende oder gar nur in den Ferien realisieren lässt. Und er müsste die Kosten für den Transport des Kindes zum neuen Lebensmittelpunkt des Vaters zahlen. Das heißt, wenn er Vater sein will, sollte er sich sehr gut überlegen, dir so ans Bein zu p..... ;)

Vor Gerichten kommt eine halbe Kindesentführung mit Kindesentzug nicht gut, weil es schlicht nicht im Sinne des Kindes ist.

Und das mit dem gerichtlichen Beschluss mit dem Kind zurückziehen zu müssen, wird durchgedrückt. Kenne 2 Fälle persönlich und die jeweiligen Elternteile hatten dann sehr lustige Kosten und Aufwände für ihre dumme Aktion.

Fakt ist, dass ihr bei gemeinsamer Sorge, ob ihr euch liebt oder hasst oder euch egal seid noch die nächsten 16 Jahren in sämtlichen wichtigen Belangen wie Wohnort, Betreuung, Kita, Schule, weiterführende Schule, medizinische Eingriffe im Sinne des Kindes einigen müsst. Wenn ihr klug seid, trennt ihr euch also gesittet mit möglichst wenig Rosenkrieg, denn ihr werdet noch 16 Jahre in Kontakt stehen müssen.

Selbst bei alleiniger Sorge ist der andere mit der Trennung nicht völlig egal und man könnte einfach machen was man will. Bei Umzug, Schulanmeldung etc. musste ich immer zum Jugendamt latschen und eine Bescheinigung holen, dass der KV keine gemeinsame Sorge hat und auch kein offener Antrag dazu läuft. Dann durfte ich mit diesem Zettel zur Vorlage alleine entscheiden. Und auch nur dann. Und der muss immer wieder neu eingeholt werden.

Die Behörden wollen den definitiv vorher sehen, ehe die ein Kind irgendwohin ummelden. Er könnte das Kind also theoretisch - wenn der Sachbearbeiter nicht ein total fahrlässiger Idiot ist - dass Kind nicht mal im neuen Wohnort ohne einen Nachweis deiner Zustimmung richtig ummelden. Und würde er den einfach selber schreiben, wäre das Urkundenfälschung.

Aber wo kein Kläger da kein Richter. Deshalb musst Du im Fall der Fälle unbedingt gleich aktiv werden und zum Anwalt. Oft kommt es gar nicht dazu, dass es wirklich vor Gericht geht und ein paar anwaltliche Schreiben hin und her reichen aus, dass der Anwalt des KV ihm schon klar machen wird, dass er mit der Haltung letztlich Gefahr läuft den Umgang zu seinem Kind zu gefährden, wenn er eine illegale Aktion nach der nächsten bringt.

Eine einheitliche Erziehung oder regelmäßies Reporting dazu was jeder wie mit dem Kind gemacht hat, musst ihr euch übrigens nicht geben. Bei Trennung dürft ihr jeder ein eigenständiges Leben mit dem Kind haben ohne Einmischung des Partners solange es dem Wohl des Kindes entspricht. Bei Streitigkeiten hierzu empfehle ich eine Mediation beim Jugendamt, also ein Gespräch mit KM und KV wo zu den wichtigsten Regeln mit einem Jugendamtmitarbeiter eine Art Konsens ausgearbeitet wird, wie das mit dem Übergabe am besten funktioert und welche übergriffige Aktionen der jeweils andere Ex-Partner zu unterlassen hat.

Auch gebe ich zu bedenken, dass alles um das 3. Lebensjahr herum für ein Kind meist ein sehr sensibles Alter für eine Trennung ist, denn es ist alt genug die ganzen Schlammschlachten mitzubekommen, jung genug sich leicht manipulieren zu lassen und klein genug um ein Recht wehrloser Spielball zwischen sich streitenden Eltern zu sein. Daher lege ich euch beiden ans Herz erst eine Paar oder Familientherapie zu versuchen. Auch wenn ihr dann bei einer Trennung bleibt, könnt ihr wahrscheinlich vor einer dritten Person vernünftiger miteinander über die Trennung sprechen. Und ich würde wichtige Dinge schriftlich kommunizieren und schriftlich festhalten und abspeichern. Falls es dann tatsächlich zu einem Prozess kommt, hat man mit schriftlichen Unterlagen immer die besseren Karten. Vor allem wenn sie von deiner Seite aus sachlich sind und nicht unter der Gürtellinie.

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Du schreibst einen ganz schönen schmarrn!!

Woher hast du denn das mit den 20 km ? Das stimmt überhaupt nicht. Ohne die Einwilligung des anderen Elternteils bei gemeinsamer sorge, darf das Kind nicht mal ein Haus weiter ziehen. Denn beim ummelden müssen beide Elternteile zustimmen.

Wenn sie in einem ca 20 km Radius umziehen will und der Partner erlaubt dies nicht, gibt es bei der Distanz idR keine Probleme die gerichtliche Erlaubnis dafür zu bekommen.
Aber diese 20 km auf eigene Faust gibt es nicht.

Und wenn der Partner alleine wegziehen möchte, hat er es nicht RELATIV leicht, sondern sehr leicht.
Er muss das doch nicht mit ihr absprechen, wenn das Kind bei ihr bleiben sollte.
Das muss er weder mit dem Beruf noch mit dem Privatleben rechtfertigen, es ist ganz alleine seine Entscheidung.

Sorry, mich nervt es bissle, wenn Leute hier so einen erfundenen Quatsch verbreiten...

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Mein Gott bleib doch mal locker. Das mit den 20 km wurde mir vom JA gesagt, als es darum ging wie weit weg ich als AE ziehen kann ohne in Konflikt mit dem KV zu kommen wegen Umgang und er da dann irgendwie ein Fass aufmachen kann. Gut, habe ich vielleicht nicht richtig heraus gestellt. Tut mir Leid.

Und außerdem habe ich doch geschrieben, dass ummelden ohne Zustimmung bei gemeinsamer Sorge nicht geht.

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Das habt ihr schon gemeinsam entschieden.
Euer gemeinsames Kind hat einen Wohnsitz - eure aktuelle, gemeinsame Wohnung. Sowohl du, als auch dein Mann dürfen ALLEIN die Wohnung jederzeit verlassen. Euer gemeinsames Kind darf nur umziehen, wenn ihr Beide zustimmt. Seid ihr euch nicht einig, muss ein Gericht entscheiden.

Ihr entscheidet beide GEMEINSAM, bei wem die Kinder leben. Ist das nicht möglich, entscheidet ein Gericht.