Hallo ihr lieben.
Mal eine Frage.
Seit Dezember letzten Jahres bin ich getrennt von meinem Mann, der mit meinem Auszug auch eine neue Freundin hatte.
Wir haben ein gemeinsames Kind.
Er war mit Beginn unserer 10-Jährigen Beziehung Privatinsolvent und ich in unbezahlter Schulischen Ausbildung und danach (zusammengefasst) Großteils arbeitslos.
Ein Versorgungsausgleich ist hierbei doch eindeutig oder?
Hartz IV jahrelang und nur geringes Einkommen wegen der Insolvenz - da gibt es wohl nichts, was man teilen muss - oder etwa doch?
Ich frage deshalb, weil mein neuer Partner und ich gerne heiraten würden, auch ein Datum im Sinn haben, aber das schon Anfang nächsten Jahres wäre. Das scheint dann offenbar jedoch nicht umsetzbar wegen dieser Scheidung und der Dauer des ganzen Verfahrens.
Zudem kommt noch hinzu, dass wir uns zu einem gemeinsamen Kind entschieden haben und bereits im vollen Gange sind (begründet durch vielerlei Umstände - dazu bitte keine Stellungnahmen, danke sehr).
Ein uneheliches Kind wäre für uns ungern gesehen - aber so tragisch nun auch wieder nicht
Wieso wir dann nicht warten? - Wer sagt mir, dass es nicht WIEDER 30. Zyklen dauert?
Naja lange Rede kurzer Sinn - danke für eure Erfahrungen :)
Bis dann
Scheidung- Dauer - Versorgungsausgleich - Hartz IV
natürlich du bekommst REntenpunkte von ihm und er von dir. eventuelle Schulden könnten noch dazu kommen.
habt ihr die Scheidung schon eingereicht?
Ich habe im Oktober meinen zweiten Termin für die Scheidung, also noch ist nichts passiert...
Du kannst ab Dezember die Scheidung einreichen. Je nachdem, was es noch zu klären gibt und ob man sich einig ist, kann es schnell gehen oder gefühlt ewig dauern. Hängt u.a. auch von der Auslastung des Gerichtes ab.
auf den Versorgungsausgleich kann man auch verzichten, das ist keine Pflicht.
Genauso wie auf den Zugewinnausgleich.
Die Frist um nachträglich Zugewinnausgleich zu beantragen beträgt 3 Jahre, Versorungsausgleich kann man unbegrenzt noch nachträglich beantragen. Bei euch ist ja aber eh nichts zu holen, da lohnt das sowieso nicht.
"auf den Versorgungsausgleich kann man auch verzichten, das ist keine Pflicht."
Das ist quatsch!
Auf einen Versorgungsausgleich kann nur dann verzichtet werden, wenn offensichtlich ist das jeder Ehepartner auch alleine eine ausreichende Altersabsicherung hat.
Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, daher ist ein Versorgungsausgleich zwingend.