??Abhauen mit Kind ??

Hallo,
Ich habe da mal eine Frage an euch… mein Freund hat herausgefunden das ich heimlich beim Jugendamt war um mir Infos zu holen. Es sind einige Dinge vorgekommen zum Beispiel vor der Geburt unserer Tochter wurde ich geschlagen, jetzt werde ich beleidigt und meine Tochter wird von meinem Freund dazu aufgefordert mich schlampe und hure zu nennen… er sperrte mich ein verbietet mir das ich mit unserer Tochter mal zu meiner Mutter fahren darf, darf keine Freunde haben usw. Von meinem Freund die Mutter wohnt nebenan und sieht sie jeden Tag… nun sucht er Beweise, damit ich schlecht vorm Jugendamt stehe… zum Beispiel habe ich ihr Mal ein Klaps auf dem hinterm gegeben aber es war leicht und kein schlagen… dann das die Wohnung immer wieder aufs neuste schrecklich aussieht (er macht Beweis Bilder) weil ich einfach keine Unterstützung bekomme da er am pc Sitz und ich mich gleichzeitig um unsere Tochter kümmern muss… vor allem, wenn er es dem Amt zeigt macht er sich doch lächerlich damit, weil es auch seine Wohnung ist, wo härter er auch aufräumen können…
Nun habe ich ihn erwischt(mit Beweis) wie er bei uns auf dem Balkon Gras getaucht hat…
Es gibt noch ein anderen Punkt, und zwar das er sich nicht kümmert um die kleine 20 Monate alt… ich bringe sie abends ins Bett, fütter, Windel wechseln ihr Klamotten, Hygieneartikel und Spielsachen kaufe … wofür ich eigentlich kein großes Geld habe da ich noch in Ausbildung bin (dz. elternzeit) und er Vollzeit arbeiten geht... seine Mutter hat Haus und Hof neben an wo er dann mal mit ihr aufs Trampolin oder in den Pool geht... aber das macht er nur, weil es ihm Spaß macht… dann sollte ich für ihn vaterschaftsurlaub beantragen mit anrufen und Papiere machen… mit Begründung er hat keine Lust zu arbeiten… nun hat er ein anderen Job in Aussicht und beendet dafür die elternzeit... daran merkt man doch das er sich nicht richtig für unsere Tochter interessiere…
Nun da er es weist das ich beim Jugendamt war geht er natürlich mit seiner Mutter auch hin (ich bin alleine gegangen) und hat sich ein Anwalt genommen, um mir meine Tochter wegzunehmen… er sagte auch eine Straftat steht auch im Raum wegen dem Klaps auf dem hintern... ich bin gespannt was nun rauskommt…
Meine Mutter hat mir nur geraten die Füße stillzuhalten und abzuwarten…

Frage an euch… was kann ich jetzt tun? Füße still halten oder mit der kleinen abzuhauen? Darf man das einfach so? Bzw wenn ich gehe und vor meiner Mutters Tür die Polizei steht dürfen sie die kleine mitnehmen?

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du solltest dir HIlfe holen, wie es ausssieht, seit ihr beide nicht in der Lage euch zu kümmern.
Ein 20monatiges Kind zu schlagen egal wie , geht gar nicht. Schlagen ist strafrechtlich ahndbar

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Du musst erst schlagen definieren.
Ab welcher Intensität der Berührung ist es für dich ein Schlagen?
Muss dieses auch weh tun?
Usw.

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ein Kalpps reicht aus, das ist ein körperlicher Übergriff und zeigt von Schwäche. Tragisch wenn sich ein Erwachsener gegen ein Kind so zur Wehr setzen muss.

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Hallo erstmal.
Hat dir das Jugendamt hierzu keine Infos geben?

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Geh auch zum Anwalt.
Mach einen Termin bei einer Frauenberatungsstelle und lass dir dort helfen. Ich würde schauen, ob die Situation ausreicht, um in ein Frauenhaus zu kommen.

Aber du hockst wie ein Kaninchen vor der Schlange weiter in der Wohnung. Irgendwann wird die Schlange zu packen. Du lässt ihn munter Beweise sammeln und gießt Wasser in seine Mühlen.
Du solltest endlich aktiv werden und dem ein Ende setzen.

Du hast doch schonmal hier gepostet- aber anscheinend keinen Rat wirklich angenommen. Was soll man dir noch raten?

Liebe Grüße
Schoko

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Du darfst auf keinem Fall mit dem Kind abhauen. Damit gibst du ihm quasi das Sorgerecht. Dann hat er gewonnen.

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Da wuerde mich die andere Seite interessieren. Ein Klaps auf den Hintern geht gar nicht.

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Geh sofort in ein Frauenhaus, er hat dich geschlagen mehrfach und misshandelt dich mit allem Massiv, den klaps kann er ja auch schlecht beweisen.
Du weißt das es nicht in Ordnung war aber in deiner Situation ist es klar das man mal Völlig überfordert ist!
Im Frauenhaus kann er sie dir nciht weg nehmen und die kümmern sich mit dir um alles., haben auch gute Kontakte zum Jugendamt! Aber mach das, für dich in vorallem für deine Tochter! Sie darf so nicht aufwachsen!

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Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

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Deine Position ist denkbar schlecht, aber nicht ausweglos. Aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts muß jeder Schritt da raus wohl überlegt absolut wasserdicht sein.
Abhauen mit Kind ist keine Option! Wegen dem Sorgerecht kommst du in Teufelsküche.
Ich gehe davon aus, das die häusliche Gewalt nicht vom Arzt dokumentiert wurde oder zur Anzeige gekommen ist, offiziell hat sie also nie stattgefunden.

Das jUgendamt kommt erst später, jetzt sind andere Beratungsstellen wichtiger, einfach damit du auf der sicheren Seite bist und die Unterstützung bekommst, die jetzt brauchst.

Wende dich umgehend an eine Frauenberatungsstelle in deiner Nähe, dort kann man dir helfen. Man wird dich mit allem unterstützen, was du brauchst. Caritas, ProFamilia, Weißer Ring. Sie können dich auch an passende Anwälte vermitteln, jetzt stumpf einfach einen aufsuchen bringt nichts, es muß der richtige sein.

Mach jetzt nichts unüberlegtes, das kann alles gegen dich verwendet werden.
Du mußt da raus und das wirst du auch können, dafür brauchst du aber einen klaren Kopf und Aufklärung, Beratung und passende Unterstützung.
Weder die Füße still halten, noch eine Flucht bringen dich ans Ziel.

Noch ein Punkt: Hast du noch die Möglichkeit, dir ein Handy besorgen zu lassen? Kannst du es so verstecken, das er es nicht findet? Wenn du wirklich aktiv wirst, dann darf er davon nichts mitbekommen. Schmier ihm im Streit bloß nicht aufs Brot, das du aktiv geworden ist.

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Wo steht das mit dem gemeinsamen Sorgerecht?

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Sie hat 2 Tage eher einen Thread gemacht wo es drin steht.

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Also wenn du abhauen willst, dann nur in ein Land welches juristisch nicht mit Deutschland kooperiert und ohne Rückfahrschein. Weil du sonst definitiv schlechte Karten hast bzw. Sorgerecht. Das fällt nämlich über Kindesentzug. Ich würde also lieber die Füße still halten.

Wenn er dir gegenüber körperlich gewalttätig geworden ist, kannst du das übrigens auch noch einige Zeit später Anzeigen. musst Mal schauen wie da die Verjährungsfrist ist.
Manche Straftaten müssen nicht sofort angezeigt werden. Auch für sexuelle Nötigung oder gar Vergewaltigung. Das kann man teilweise noch 20 Jahre später Anzeigen.