Wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt?

Hallo,

in meiner Beziehung läuft es nicht sonderlich gut (wobei das untertrieben ist). Es ist ein ständiges Auf und Ab. Ich ziehe ernsthaft in Erwägung mich zu trennen.
Die Situation: wir sind nicht verheiratet, mein Partner lebt in Scheidung (seit mehreren Jahren getrennt, Scheidung zieht sich erheblich hin). Wir haben ein gemeinsames Kind (1 Jahr).
Ich war vor der Geburt berufstätig (mit 35 Wochenstunden, während des Mutterschutzes wäre ich eigentlich wieder Vollzeit arbeiten gegangen).
Als unser Kind 9 Monate als war, bin ich 15 Wochenstunden arbeiten gegangen und seit unser Kind in die Krippe geht, arbeite ich 30 Stunden.
Das mir für das Kind Unterhalt zustehen würde, ist klar. Aber hätte ich auch Anrecht auf Unterhalt, bzw. wie würde sich der berechnen? Einkommen VOR der Schwangerschaft oder VOR der Geburt oder nach dem, was ich jetzt Vollzeit verdienen würde?

Ich hatte in einer Anwaltskanzlei bzgl. einer Beratung angerufen, allerdings sollte das Beratungshonorar ca. 200€ betragen, was mich erstmal abgeschreckt hat.
Dann hatte ich einen gemeinnützigen Verein für Trennungsfragen aufgesucht, jedoch konnte mir dort nicht beantwortet werden, ob ich Anrecht auf Unterhalt für mich hätte.

Ich will natürlich nicht den Rest meines Lebens auf Kosten des Kindsvaters leben, aber mit 30 Wochenstunden und Krippengebühren wäre es für mich alleine (bzw. zu zweit) finanziell sehr eng. Mir ist klar, dass ich ab dem 3. Lebensjahr kein Anrecht mehr auf Unterhalt für mich hätte, allerdings fallen dann die Kinderbetreuungskosten weg und ich könnte auch die Stunden etwas aufstocken. Die Krippe schließt recht früh sodass es kaum möglich ist, derzeit mehr als 30 Stunden zu arbeiten (und ehrlich gesagt möchte ich mein 1jähriges Kind nicht acht Stunden täglich in die Krippe geben. Mit 3 Jahren sieht das wahrscheinlich anders aus).
Ein Krippenwechsel ist aufgrund der angespannten Betreuungssituation hier in der Region auch kaum möglich.

Vielleicht war oder ist jemand in einer ähnlichen Situation. Allerdings fürchte ich, dass ich um einen Anwaltstermin nicht herum kommen werde. Aber es tut auch gut, sich das einfach mal von der Seele zu schreiben.

Ein schönes Wochenende wünsche ich euch.

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nachdem dein Partner in Scheidung lebt und wahrscheinlich auch für sein Nochfrau Unterhalt zahlen muss, sieht es für dich wahrschienlich eher schlecht aus.
Er muss für Kind zahlen, aber nur,wenn das Kind seinen Haupaufenthaltort bei dir hat, sollte es 50/50 geregelt werden, bekommst du nur den überschuss, falls er mehr verdient.
Es wird nicht viel mehr Möglichkeit geben, als mehr zu arbeiten

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Bisher erhält die Noch-Ehefrau keinen Unterhalt und lt. Rangfolge im BGB ständen wir beide gleichberechtigt auf Stufe 2. (Kind auf Stufe 1).
Ein Wechselmodel käme nicht in Frage (für beide Seiten nicht).
Ich wäre durchaus gewillt mehr zu arbeiten, wenn denn die Kinderbetreuung gesichert wäre. Wie geschrieben: ich will den Kindsvater weder ausnehmen, noch ewig auf seine Kosten leben. Allerdings möchte ich auch kein Leben am Existenzminimum führen. Es geht um den Zeitraum bis zum dritten Geburtstag vom Kind, wenn die Betreuungssituation sich ändert.

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Hat er Kinder mit der Ex?

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Hallo!

Erst mal ganz generell: Der BU ist jetzt erst mal kein Schadenersatz dafür, das eine KM nicht arbeiten kann. Schon der Gedanke, der KV müsse der KM jetzt das Gehalt das sie ohne Kind hätte als "Schadenersatz" zahlen ist ja völlig absurd (oder hatte die KM keinen Anteil daran ein Kind zu bekommen ???)
Der BU orientiert sich alleine am Einkommen des KV. Ab dem 3. Lebensjahr des Kindes ist damit auch Ende.