Vom ex das Geld zurück verlangen?

Guten morgen,
mein ex und ich waren ein Jahr zusammen, er wurde dann von der Polizei festgenommen und kam für 6 Jahre in häuslicher Arrest. Wir hatten hin und wieder Schluss. In der Zeit wo wir zusammen waren habe ich ihn finanziell geholfen. Insgesamt müssten das in etwa 2.000 Euro sein. Bevor er wieder frei kam, hatten wir 3 Jahre keinen Kontakt. Als er frei kam, überraschte er mich, waren 2 Wochen zusammen und er trennte sich von mir wegen einer anderen. Habe seine Nummer gelöscht. Habe ihn einen Brief geschrieben das er mir das Geld zurück überweisen soll. Das ist jetzt schon 7 Wochen her, hat nichts überwiesen. Muss dazu sagen das er seit 3 Monate am arbeiten ist, der verdienst ist auch ganz gut.

Habe ich überhaupt das Recht das Geld zurück zu verlangen?

LG

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Hast du denn Belege, wann du ihm wie viel gegeben hast?
Ich kenne mich rechtlich leider auch nicht aus, aber ich befürchte, wenn du keine Nachweise hast, kannst du nichts machen. :-(
Wenn du Belege hast und es beweisen kannst, kann dich hierzu ein Anwalt wahrscheinlich besser beraten.

So viel Geld für so einen Taugenichts... Egal wie es ausgeht, halt dich fern von solchen Leuten, du siehst ja selber, dass sie dir keinen Mehrwert bieten und dich stattdessen noch ausnutzen.

Alles Gute #klee

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Vielen Dank für deine Antwort. Da hast du vollkommen Recht. 🥺

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"Habe ich überhaupt das Recht das Geld zurück zu verlangen?"

Soweit ich informiert bin, verjähren solche Angelegenheiten nach drei Jahren... Außerdem dürfte es schwer werden, zu beweisen, dass du ihm das Geld, vor allem in der Höhe, geliehen hast. Hast du noch alle Belege, Kontoauszüge usw? Habt ihr schriftlich (oder wenigstens mündlich, dann am besten mit Zeugen) festgehalten, dass das Geld nur geliehen ist?

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Hallo,

leider nein weder noch😔

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Ohweia. Das tut mir leid für dich... 😕

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Wenn Ihr nicht einen Privatkredit vereinbart habt und dies schriftlich festgelegt habt, kannst Du nichts nachweisen und wirst keinen Erfolg haben. Ich denke Du kannst das Geld abschreiben.

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Ich würde einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen.

Die Gebühren sind sehr gering und wenn er nicht in Widerspruch geht, kriegst du einen vollstreckbaren Titel. Der sachliche Anspruch wird nicht geprüft.

Allerdings würde ich den Haken „im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens“ nicht setzen. Dann ginge es vor Gericht und du müsstest das belegen.

Also hoffen das er zahlt oder das Schreiben ignoriert. Im Fall eines Widerspruchs abhaken.

Kannst du einfach selbst durchführen: https://www.mahngerichte.de/

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Aufgrund welcher Rechtslage?
Da könnte ja jeder daherkommen und sagen, ich hab dem und dem Geld geliehen.

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Ja ganz genau , das geht auch !
Deshalb ist es ja so wichtig auf so einen Brief zu antworten sonst kann auch der Nachbar Meier sagen du schuldest ihm 5000 Euro , wenn du nicht wiedersprichst dann schuldest du ihm das wirklich ! Das ist eine so doofe Gesetzeslage ...finde das absolut dämlich und viele wissen es auch nicht !

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Nein, denke nicht.