Trennung in einer Wohnung - wie soll das funktionieren???

Hallo ihr Lieben,

bei meinem Mann und mir ist die Beziehung seit der Geburt unserer Kleinen leider völlig zerstört. Er fühlt sich maßlos überfordert und wirft mir vor ihn mit der Schwangerschaft zur Heirat gezwungen zu haben. Wir streiten nur noch und ständig geht es nur um Trennung und Scheidung. Ich halte das langsam nicht mehr aus. Leider habe ich nicht das Geld um mir eine eigene kleine Wohnung für mich und meine Kinder zu suchen, deshalb frage ich mich, wie so eine Trennung funktionieren soll, wenn man in einer gemeinsamen Wohnung lebt... Mittlerweile wünsche ich mir nur noch von ihm geschieden zu sein und alleine zu wohnen, der ständige stress macht mich so fertig.... Hat jemand Tipps, wie man diese Zeit meistern kann? Und wie kann man die Scheidung beschleunigen? Ich weiß zurzeit wirklich nicht mehr wo mir der Kopf steht....

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Von der Möglichkeit sich in der Wohnung zu trennen, halte ich persönlich nicht viel, weil dann wieder ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis besteht, dass der andere da mitspielt. Ihr müsst nur schwach werden und zusammen essen, zusammen den Haushalt führen oder Sex haben und er muss bloß rumkrähen, er dachte aufgrunddessen, ihr seid wieder zusammen und schon zählt das Trennungsjahr nicht mehr und beginnt ggf. wieder von vorne....und nochmal und nochmal .... Und eure Scheidung zieht sich ewig hin und wird sehr teuer!

Du brauchst zuerst ein juristisch korrekt zählendes Trennungsjahr für die dann folgende Scheidung.

Wenn ihr eine Trennung in der Wohnung machen wollt, dann müsst ihr ganz streng Tisch und Bett und Lebensführung auftrennen. Wozu du dich besser per Anwalt beraten solltest, wie das genau aussehen muss.

Da das viele Paare nicht hinbekommen, weil z.B
logischerweise die Kinder nicht verstehen, dass die Eltern nun getrennt sind und letztlich die Aufmerksamkeit beider wollen und immer wieder familiäre Situationen entstehen, die ein Gemeinsamleben herausfordern, kommen die meisten Ex-Paare letztlich doch zu dem Schluss, dass einer von beiden auszieht/ausziehen muss, damit das Trennungsjahr überhaupt zählt.

Hier ist dann die Masterfrage am Ende, stehen beide im Grundbuch bzw. Mietvertrag der Ehewohnung. Wenn nur einer drin steht, muss der jeweils andere ausziehen. Stehen beide drin, müssen sie sich dagegen einig werden, wer auszieht. Es gibt juristisch auch die Möglichkeit, wenn beide Seiten sich partout nicht einigen können, wer den nun auszieht, ein Wohnungszuweisungsfahren zu eröffnen, wo dann das Gericht sich beide Seiten anhört und entscheidet: Herr oder Frau x muss zum xx.xx.2021 ausziehen. Das ist dann aber ein teurer Spaß, der sich lange ziehen kann. Besser man einigt sich vorher.

Alles in allem würde ich persönlich doch den Fokus eher darauf legen, wie Du zukünftig eigenständig lebst ohne ihn und die Trennung auch wohnlich vollzogen wird, denn möglicherweise will er gar keine Trennung in der Wohnung und wird von selbst zu juristischen Mitteln greifen, damit es zu einer Entscheidung kommt. Irgendwann möchte man ja auch neu anfangen, vielleicht eine neue Beziehung eingehen. In der Konstellation einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung ist das kaum möglich.

Der wichtigste Schritt zum eigenen Leben und wohnen wäre in meinen Augen für dich, vor allem anderen: Melde dich bei der Caritas, Pro Familia oder auch bei Beratungsstellen in Familienhilfezentren in deiner Umgebung und schildere deine Situation. Lass dich umfangreich beraten! Die beraten meines Wissens nach kostenfrei und können dir genau sagen, was Du an Geldern, wo beantragen könntest, was dir/euch bei Trennung an Unterhalt zusteht und wieviel du dann in etwa zur Verfügung hättest um eigenständig zu leben.

Beachte aber bitte, dass du gemeinsame Kinder, für die die gemeinsame Sorge vorliegt, nicht einfach ohne die Zustimmung des anderen Elternteils in eine neue Wohnung ummelden darfst. Daher hat man einen Vorteil, wenn man da wohnen bleibt, wo die Kinder vor der Trennung gemeldet sind und der andere auszieht. Es sei denn, ihr seid euch einig, dass du mit den Kindern umziehst und er gibt dir fürs Ummelden beim Einwohnermeldeamt eine Vollmacht mit Zustimmung zum Umzug mit den Kindern. Das muss man also vorher klären. Dürfen die Kinder mitumziehen? ja, nein. Und wie regelt man dann den Umgang. Einfach so machen, ist nicht.

Die Realität ist sich 18 Jahre lang im Sinne der gemeinsamen Sorge für die Kinder einig zu werden was die Grundzüge deren Lebens anbelangt: Wohnort, Umgang, Kita, Schule, Medizinische Versorgung.

Solltest Du doch mit Kind ausziehen können, beachte bitte folgendes: Wenn Du auf Leistungen wie Hartz 4, Wohngeld oder Grundsicherung angewiesen sein solltest, solltest du dich vorab vor der Wohnungssuche genau erkundigen, wie groß und wie teuer die neue Wohnung (Warmmiete) maximal sein darf und an diese Vorgaben solltest du dich bei Vertragsunterzeichnung für die neue Wohnung auch halten, sonst kann es passieren, dass die Ämter die Kosten nicht übernehmen.

Darüber hinaus: Überlege wie du längerfristig beruflich so auf die Beine kommst, dass du Ämter so bald wie möglich nicht mehr brauchst. Mit einem vernünftigen Job, hast du bessere Karten an allen Ecken und Enden, da du euer Leben eigenständig finanziell regelst. Dafür ist natürlich der Punkt Kinderbetreuung sehr wichtig. Ich weiß nicht, ob ihr euch dazu schon Gedanken gemacht habt.

Für eine Betreuung Kita /Tagesmutter brauchst du bei gemeinsamer Sorge wieder einmal die Zustimmung des anderen Elternteils. Hast Du Sorge, dass er sich dem in den Weg stellt, empfehle ich, sich schleunigst um einen Platz zu kümmern, den noch Partner davon zu überzeugen und mit der Trennung zu warten bis er seine Unterschrift unter den Betreuungsvertrag gesetzt hat. Wenn schon vor der Trennung die Zustimmung zu einer Betreuung da war, kann er die nicht einfach mit der Trennung wieder verweigern.

Zum Punkt Arbeit und Kinderbetreuung bei Finanzierung durch Hartz IV: Es gibt von Seiten der Ämter eine Schonfrist bzgl. arbeiten bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, wenn kleine Kinder zu erziehen sind. Bis dahin würde man dich weitestgehend in Ruhe lassen.

Allerdings gibt es da auch noch den neuen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr und gerade für jemanden der wirtschaftlich sich nicht selbst versorgt, sehe ich das als Chance entweder wieder zeitnah auf den Arbeitsmarkt zu finden oder eine Ausbildung, Weiterbildung zu suchen, die mit Kind in Betreuung realisierbar ist. Auch die Ämter können das ggf. ansprechen. Du wärst deutlich besser dran mit Job oder mit z.B. einer Ausbildung - auch wenn das Stress ist - und dann der Aussicht dein Kind für die nächsten Jahre dafür stärker aus eigener Kraft + ggf. Kindergeld / Unterhalt zu finanzieren.


Kurzum eine Scheidung mit Kindern da kommt viel juristischer und formaler Kram auf einen zu. Über kurz oder lang macht ein Anwalt Sinn.

An deiner Stelle, würde ich überlegen, a) will ich wirklich die Trennung/Scheidung, dann würde ich jetzt auch anfangen mich umfangreich an allen denkbaren Stellen beraten zu lassen wie Du am besten vorgehen musst und womit Du planen kannst und mich auch auf den Fall vorbereiten, dass ein Auszug nötig wird oder b) liegt mir vielleicht doch etwas an der Beziehung und will ich noch einmal versuchen mit meinem Partner zu reden, ob irgendwie ein Interesse da ist die Beziehung zu retten. Dann ist es vielleicht auch ein guter erster Schritt erstmal bloß eine Paartherapie aufzusuchen und parallel sich um die Kinderbetreuung zu kümmern. Falls die Paartherapie nicht erfolgreich verläuft, dass Du zumindest einen Platz für dein Kind hast, falls Du dich demnächst doch um die Trennung/ Scheidung kümmern musst und dich zunehmend selbstständiger versorgen musst.

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Wow, was für eine wahnsinns Antwort 😯👍🏼 Hilfreicher geht's ja nicht mehr, so eine tolle und ausführliche Antwort sieht man ja selten. 100 Herzen dafür👍🏼

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Zustimmung. Die Antwort sollte oben im Trennungsforum angepinnt werden📌

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eine Scheidung kann man nicht beschleunigen, scho gar nicht, wenn man nicht mal grtrennt lebt, eine Jahr Trennungszeit ist die Grundlage für eine Scheidung in Deutschland und zwar getrennt vonm Tisch und Bett,
das bedeutet, du kochst für ihn nicht mehr mit, er wäscht seine Wäsche selbst und ihr habt verschiedene Schlafbereiche; sowie dass du, obwohl ihr gemeinsam wohnt Trennungsunterhalt bekommst und er für die KInder zahlt,

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Ich kann es aus Erfahrung nicht empfehlen. Dabei hatten wir viel Platz und keine Kinder. Ich war so froh als mein Ex endlich ausgezogen ist.

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Bei uns hat kein Hahn danach gekräht, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde oder nicht. Wir haben das in den Scheidungsantrag geschrieben, ihn eingereicht und wurden geschieden - fertig. Wenn beide die Trennung wollen, scheint mir das das kleinste Problem von allen zu sein.
Aber das in eurer Situation durchzustehen, das wird schwierig bis unmöglich. Sieh zu, dass du eine eigene Wohnung findest und die Trennung räumlich durchziehst. Solange ihr nicht geschieden seid, steht dir Trennungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder zu, da gibt ja ein bisschen finanzielle Beinfreiheit.

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Meine Beziehung hat der erste Babyjahr auch nicht überstanden.

Wir haben nach der Trennung auch nur noch 3 Monate zusammen gewohnt, eben bis die Kündigung der Wohnung durch war.
Ich würde den Fokus da nicht drauf legen, ob das schon als Trennungsjahr zählt.
Wir haben normal weiter gelebt, nur eben nicht mehr in einem Bett geschlafen.
Einer hat beim Kind geschlafen, einer im Schlafzimmer und das abwechselnd.

Unser Kind war 1,5 und ich bereits wieder arbeiten und das empfehle ich auch dir.
Wenn ihr die Trennung wirklich wollt, dann macht das. Du schaust, dass du wirtschaftlich auf die Beine kommst, dann trennt ihr euch räumlich und dann machst du dir Gedanken um Scheidunggedöns.

Unser Zusammenleben war übrigens nach dem Ausspruch der Trennung wesentlich angenehmer als das Jahr zuvor, als der riesige Elefant noch mit im Raum stand ;-)

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Hallo Limette12,

ich kann den anderen nur zustimmen, zu der Wahnsinnsantwort von mysterya kann man nichts mehr hinzufügen. Ich möchte dir aber auch noch etwas mit auf dem Weg geben, was mir sehr geholfen hat, als ich leider in einer ähnlichen Situation wie du war...
Auf https://scheidung.link/Trennungsjahr hatte ich mir damals juristische Infos eingeholt, die letzten Endes den Ablauf meiner Scheidung gerettet haben. Wenn man zusammen in derselben Wohnung bleibt, ist das nämlich sehr individuell, wann das Trennungsjahr anfängt und aufhört und unterbrochen wird und so. Z.B. sind "Versöhnungsversuche" nämlich gar nicht so schlimm für das Trennungsjahr selbst. Naja, wirst du ja jetzt selbst sehen...

Ich wünsche dir alles Liebe und viel Kraft. Und du und deine Tochter, ich schafft das schon!