Guten Abend an alle,
Mein Lebensgefährte hat einen Sohn mit seiner Ex-Frau. Das Jugendamt hat ihm einen Brief zukommen lassen wo er sein Einkommen darlegen muss, das ist verständlich.
Nun kommt etwas was ich nicht verstehe, vielleicht kann mir hier wer helfen.
Er muss MEIN Gehalt auch darlegen...aber was habe ich damit zu tun? Ein zweites Einkommen, ja...trotzdem finde ich es nicht gerecht. Ich verdiene ziemlich gut und ich möchte auf keinen Fall, dass er wegen mir noch mehr für seinen Sohn bezahlen muss.
Oder verstehe ich das falsch🤷♀️
Viele Grüße 🙂
Unterhaltsberechnung/ Mitberechnung vom Gehalt der neuen Partnerin?
Meine Laienmeinung dazu:
Theoretisch spielt dein Einkommen keine Rolle, praktisch aber möglicherweise an zwei Stellen:
1) Wenn du selbst mindestens normal verdienst, kann aufgrund der "Haushaltsersparnis" der Selbstbehalt deines Partners gesenkt werden. Dadurch kann es (aber ich glaube nur, wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlen kann?) dazu kommen, dass er "wegen dir" mehr Unterhalt zahlen müsste.
Eine Offenlegung deines Einkommens wäre in dem Fall nur hilfreich, wenn du selbst nicht für deinen eigenen Unterhalt aufkommen kannst. Scheint also nicht der Fall zu sein, wenn das JA von verminderten Selbstbehalt ausgeht, ist das aber korrekt.
2) Wenn du arbeiten gehst und er nicht, oder nur sehr wenig (und das JA akzeptiert, dass er "nur noch der Hausmann" ist), muss sein Taschengeldanspruch dir gegenüber für den Unterhalt eingesetzt werden. Ich weiß nicht, inwieweit das auf euch zutreffen könnte, ist aber unwahrscheinlich.
Mein Rat (wir waren in derselben Situation, allerdings mit niedrigem Einkommen von meiner Seite) wäre, dass dein Partner dem JA mitteilt, dass er leider keine Angaben über deine Vermögensverhältnisse machen kann, da er keine Informationen darüber besitzt. Und dann abwarten, was passiert.
In der Zwischenzeit am besten selbst oder über einen Anwalt zumindest mal grob durchrechnen, was für eine Forderung ihr erwartet. Man liest (und es macht ja durchaus Sinn und deckt sich mit meiner persönlichen Erfahrung), dass Jugendämter nicht unbedingt Interesse daran haben, "fair" zu rechnen, sondern das beste für das Kind rausholen möchten.
Es ist so: Das Einkommen der Partnerin/Frau kann wirklich nur bei Mangelfall Berechnung zur Senkung des Selbstbehalts führen. Wobei nicht das Jugendamt den Selbstbehalt senken darf, sondern das Familiengericht. Praktisch macht es dennoch das Jugendamt und wartet auf Gegenklage. Und man bzw dann Frau muss diesen Bogen nicht ausfüllen. Der Partner ist nicht zu Auskünften verpflichtet. Jedoch kann auch da bei einer weiteren gerichtlichen Verhandlung ein Richter die Auskünfte einfordern.
Ich würde mich aber auch deiner Meinung anschließen und keine Informationen weiter geben. Die Jugendämter wissen selbst, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen.
Aha, interessant. Hast du eine Quelle/eine Begründung, weshalb das JA den Selbstbehalt nicht absenken darf?
Praktisch spielt das aber vermutlich oft keine Rolle. Wenn es prinzipiell legitim ist, dass der SB gesenkt wird, muss man das ja nicht teuer beim Familiengericht bestätigen lassen.
Nein, drin Gehalt geht das Ja nichts an und das würde ich denen auch klar schreiben. Du musst keine Auskunft geben.
Der Unterhalt wird nur von seinem bereinigten Netto berechnet.
Hallo
Hier war es auch so, mein Mann hat so einen Schrieb bekommen und da sollte das Gehalt des Partners (also meins) auch rein.
Wir haben das leer gelassen. Geht die schlicht nichts an und ich bin für seine 3 Kinder finanziell nicht verantwortlich.
Seit Jahren machen wir das so, alles in Ordnung.
Alles Gute