Trennung/8 Monate altes Baby/in Elternzeit und Wohnungssuche

Hallo ihr Lieben, ich bräuchte etwas Hilfe. Wegen unüberbrückbaren Differenzen habe ich mich von meinem Partner (Vater meiner Tochter) getrennt. Wir sind nicht verheiratet! Wir leben aktuell mit ihm in seiner Eigentumswohnung. Ich bin also dringend auf der Suche nach einer Wohnung für mich und meine kleine. Das letzte Elterngeld erhalte ich im Februar 2022. Arbeiten kann ich noch nicht da meine Tochter, voraussichtlich erst ab September 2022 einen Kita Platz bekommt. Ich werde mich also arbeitslos melden und würde ALG 1 bekommen. Das Geld reicht natürlich nicht für Miete, Strom, Internet, Lebensmittel usw. Wer musste da auch schon durch? An welche Ämter ect muss ich mich wenden? Steht mir Wohngeld zu? Habe ich mit Baby eine Chance über die Gemeinnützige eine Wohnung zu bekommen? Ich bin für jeden Tipp dankbar. Lg

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Hallo Mami von S ,


bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres deiner Tochter ist bei Zahlungsfähigkeit der Kv dir gegenüber Unterhaltsverpflichtet.

Es kann leider sein das du kein Alg1 bekommst weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst weil du keine Betreuung für deine Tochter hast. Dann kommt AlG 2 in Betracht.

Ob dir Wohngeld zusteht ist schwer zu sagen da dort mehrere Dinge reinspielen. Es kommt auf das anrechenbare Einkommen an, auf die Höhe der anrechenbaren Miete und auch ob du Alg 2 bekommst oder nicht.

Ob du Anspruch auf eine gemeinnützige Wohnung ( Ich denke du meinst das was ich unter einer Sozialwohnung verstehe) hast, wird auch vom anrechenbaren Einkommen abhängen.

Ich denke es wird in eurer Nähe Beratungsstellen geben die dich zum Thema beraten können. Weiterer Anlaufpunkte wären die Arbeitsagentur; das Jobcenter oder das Sozialamt.

Ich hoffe das ihr schnell eine bezahlbare Wohnung finden.


Viele Grüße

blaue-Rose

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Danke für die Antwort :)
Ich bekomme im Februar 2022 das letzte mal Elterngeld. Die Möglichkeit meine Tochter bei Verwandten unter zu bringen solange ich arbeite gibt es, natürlich nur auf Teilzeit und zu bestimmten Zeiten. Mein Chef hat auch kein Problem damit, wenn ich erstmal wo anders arbeite, da er zu den Zeiten wo ich kann mich einfach nicht gebrauchen kann. Das würde er mir auch schriftlich geben. Somit würde ich also ALG 1 bekommen. Wenn ich also ALG 1 bekomme, wird das mit dem Unterhalt verrechnet? Steht mir Wohngeld überhaupt noch zu wenn ich ALG1 und Unterhalt plus die Hälfte vom Kindergeld bekomme usw. Wie ist meine Tochter dann versichert? Weiterhin ganz normal über mich durch die arbeitslos Meldung usw. Steht mir dann eine Sozialordnung noch zu? Ich habe wirklich keine Ahnung und will möglichst alles richtig machen, damit ich nicht wider und wider zum Amt laufen muss

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Ich weiß nicht ob es nach der Elternzeit noch eine Übergangsfrist gibt in der der AG nicht kündigen darf. Wenn ja, könnte es zu Problemen beim Bezug vom AlG 1kommen wenn du deine Arbeit nicht wieder aufnimmst. Allerding kann es auch Ausnahmen geben da du durch dein Kind diese Arbeit nicht weiter ausführen kannst.

AlG 1 und Kindesunterhalt werden nicht verrechnet. Bei Alg2 sieht es aber anders aus.

Wohngeld kann dir bei AlG1 zustehen wenn dein anrechenbares Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Im Internet müsstet du auch Wohngeldrechner finden.

So lange du Alg1 oder Alg2 bekommst kannst du deine Tochter weiter über dich versichern.

Ob dir eine Sozialwohnung zusteht hängt vom anrechenbaren Einkommen ab.



Bei Alg2 würde dir kein Wohngeld zustehen da die Kosten der Unterkunft im AlG2 enthalten sind.

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Hallo

Als erstes wendest du dich an den Kv, der ist auch für deinen Unterhalt bis zum 3 Geburtstag zuständig.
Wenn du dann weißt, was er dir und dem Kind zahlt, kannst du weitersuchen.

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Alg I könnte schwer werden, da du dazu dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen must

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Hallo,

Erstmal habt ihr beide das Sorgerecht? Wenn ja benötigst du die Einwilligung des Vaters damit eure mit die ausziehen kann.

Du wirst dein alg1 bekommen, da du den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Da du über keinerlei Kinderbetreuung verfügt. In erster Linie ist der Vater Unterhaltspflichtug, sowohl eurer Tochter gegenüber als auch die gegenüber. Sollte der Unterhalt nicht reichen, dann könntest du eventuell alg2 zustehen.

Als erstes gehst du zum. Jugendamt und bittest um einen Notfallkita Platz für sofort. Für Fälle wir dich gibt es solche Plätze dann hast du zwar keine Kitawahl, aber einen Platz und damit würdest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du in Elternzeit bist, dann hast du ja einen Arbeitgeber. Damit verfällt der alg1 Anspruch glaube ich. Bis wann hast du offiziell Elternzeit eingereicht? Wäre dein Arbeitgeber bereit deine Elternzeit zu kürzen, damit du wieder schneller zurückkehren kannst.

Dann ist ein Ansprechpartner die Arge, die dich im Bereich der Sozialleistungen beraten können. Auch Beratungsstellen von Sozialverbänden könnten dich beraten.

LG Morgain

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Lieben Dank für die schnelle Antwort. Wir haben beide das Sorgerecht ja. Muss ich mir das von ihm schriftlich bestätigen lassen? Oder muss er zum Jugendamt und das bestätigen, dass ich mit ihr ausziehen kann?

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Hallo,

Rein theoretisch reicht eine mündliche Zusage. Aber da kann es dann im Zweifel heißen Aussage gegen Aussage. Also lieber schriftlich und das ist ja nur ein Zweizeiler.

Ich (Name des Vaters) erlaube (Name der Mutter) mit unserer gemeinsamen Tochter (Name der Tochter) aus unsere gemeinsamen Wohnung (jetzige Adresse) in die neue Wohnung (neue Adresse) umzuziehen. Datum und Unterschrift. Jeder erhält eine Kopie.

Und schon ist es klar, dass es die Erlaubnis gab. Und bedenke auch wenn ihr getrennt seid muss der Vater jedem unzug zustimmen. Und wenn du eine größere Distanz zum Vater schaffst, musst du für die Kosten des Umgangs aufkommen. Und beachte im Alter euren Kindes sieht der Umgang vor, dass er an mehreren Tage der Wochen für einen Zeitraum stattfindet.


LG Morgain

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du hättest wahrscheinlich schon Anspruch auf eine Sozialwohnung, aber die haben irrsinnig lange Wartelisten, die Chance ist also eher gering so eine Wohnung zu bekommen