Hilfe Kind zwingen?

Hallo, ich streite mich derzeit um das Umgangsrecht mit dem Vater für unsere Söhne (3,5 Jahre und 1,5 Jahre).
Wir haben eine Vorgeschichte von häuslicher Gewalt (psychische Gewalt gegen mich). Außerdem war er ein Jahr lang krank geschrieben wegen einer schweren psychischen Erkrankung.
Ich bin in der 30 ssw mit dem kleinen und dem knapp 2 järigen damals zu meiner Mutter. Danach war mein ex plötzlich nett und wir konnten uns auf Umgang einigen (jedes we plus Zusatztage) in meinem Beisein - das lief dann auch soweit ok bis der kleine geboren wurde… danach fing er wieder an mit Bedrohungen, Erpressungen und mich psychisch fertig machen zu wollen … habe dann den Umgang auf jedes 2. we plus zusatztage in meinem Beisein reduziert - plötzlich wurde er wieder normal - lief kurze Zeit dann kam ein Schreiben von seiner Anwältin wegen ungangsregelung - kurz- Jugendamt hat eingegriffen begleiteter Umgang - dort hat er den vorzeige Vater gespielt - ich dachte ja gut dann läuft das auch ok - danach wollte man reden wie man das ganze danach löst - dazu ist es nie gekommen da er mich vor Gericht gezogen hat - er hat dann Umgang bekommen zweimal die Woche 1,5 Stunden, weil er ein Attest vorgelegt hat, er sei gesund… ich absolut nicht begeistert, wollte aber dem ganzen eine Chance geben … kurze Zeit später wurde der große zu diesem Zeitpunkt 3 Jahre psychisch schwer auffällig ( trägt zb noch Windel, starke sprachentwicklungsverzögerung , psychisch labil, emotionale Störung) war bei Ärzten, Therapeuten und Psychologen um das ganze nachzuweisen, sind dann wieder vor Gericht - trotz Nachweise bekommt er die Kinder jetzt 11 Stunden die Woche ! Ich bekomme zwar mein kindetpsychologisches gutachten! Verstehe das ganze aber nicht… ich bin schon lange bei einer interventionstelle für häusliche Gewalt und Betreuung wurde auch zeitweise gestalkt, er droht mir die Kinder weg zu nehmen, beschimpft… etc… eine großartige Bindung hat er nicht zu den Kindern , hatte er noch nie, hat sich im Endeffekt immer nur bei den gemeinsamen Umgängen ausgekotzt und die Kinder links liegen lassen… jetzt ist es so dass ich trotzdem nie einen Umgang verweigert habe…der große wehrt sich seit einiger Zeit massiv gegen den Umgang.. hängt sich an mich, weit, schreit und zittert und behauptet auch der Vater würde ihn schlagen… trotzdem hat er die Kinder jetzt 11 Stunden bekommen … ich wollte bei massiven Wehren gerne dass ich den Umgang wenigstens verschieben darf… der Richter meint aber ich muss ihn zwingen und droht mir mit Zwangsgeld und bindungsintolleranz … ich verstehe die Welt nicht mehr und habe Angst um meine Kinds weil ich weiß zu was der Mann fähig ist…

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du hast ein Urteil, dem musst du folge leisten, du musst auf dein KInd einwirken, dass es zum Vater geht,
dein grosser SOjhn ist 3,5 , du schreibst er ist sprachverzögert, kann dir das, was er nicht will, aber genau beschreiben?
wenn du ihm die KInder nicht gibst, hat er gute CHancen auf den Aufenthalt. Er kann sie auch mit der Polizei holen lassen, er hat eine Urteil! Was sagt dein Anwalt zu dem Thema.
EIn kInderpsychologsiches Gutachten dauert min 6-8 MOnate bis du es hast. und es kann auch dich in ein schlechtes Licht stellen.
Wir wäre es, wenn er die KInder woandrs abholt, aus dem KIta oder bei den GRosseltern zum Beispiel, dein KInd weiss um deine Angst.
Und du wirst dich damit anfreunden müssen, auch, wenn das GUtsachten negativ für ihn ausfallen würde, sieht er die KInder, dann wird eine zeitlang betreuter Umgang beantragt, dr ist aber irgendwann wieder ohne.
er ist der Vater und hat somit die gleichen Rechte an den Kindern wie du.

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Kannst Du gegen das Urteil in Revision gehen?

Bindungsintoleranz ist das aktuelle Modewort, mit dem man alles durchbekommt. Die Mutter ist per se schuld, wenn das Kind Probleme hat, denn die sind garantiert nur eingeredet. Wenn es ganz schlimm läuft, bekommt er die Kinder ganz, denn sicher willst Du tief im Herzen nicht, dass er sie sieht. Darum muß man da sehr vorsichtig vorgehen. Umgang ja, aber im Sinne des Kindes.

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Und ja, egal, wie sehr Dein Sohn leidet, Du darfst ihn nicht einbehalten, da es ein gültiges Gerichtsurteil gibt. Solltest Du das tun, kannst Du die Kinder ganz verlieren.

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Das erlebe ich gar nicht so, dass Bindungsintoleranz ein Modewort ist. Aber ich erlebe sehr viele Eltern, die es nicht gebacken kriegen, die Kinder zum anderen verhassten Elternteil eine Bindung aufbauen zu lassen. Und ich erlebe es wie Kinder daran zerbrechen. Wie sie z.B. Entwicklungsstörungen und emotionale Störungen bekommen. Wie sie irgendwann nciht mehr zu einem Elternteil gehen wollen, weil sie endlich diesem Konflikt der immer entsteht, wenn die Eltern aufeinandertreffen, oder wenn sie von einem Haushalt in den anderen wechseln müssen.

Die TE schreibt von einem Gerichtsurteil. Das heißt hier hat ein Gericht gepfüft, es hat das Jugendamt geprüft und es hat ein Verfahrensbeistand geprüft. Alle drei sind unabhängig voneinander, haben einen unterschiedlichen Auftrag und durchlaufen den Gerichtsprozess auf "anderen Wegen". Wenn ein so klares Urteil gesprochen wird und die Mutter sich dann immer noch sträubt und der Richter trotzdem sagt sie muss...dann ist er sich sehr sicher. Und das ist er dann, wenn alle drei eben aufgeführten Berufsgruppen zum gleichen Entschluss kamen.

Wir hören hier nur die Sicht der Mutter. BIndungsintolerante Elternteile glauben sich selbst was sie sagen. Es ist ihre Realität. Aber objektiv betrachtet tragen sie erheblich, meist zum größten Teil zum Leid des Kindes bei. Die von der TE aufgeführten Auffälligkeiten des Kindes können davon kommen, dass es nicht zum Vater will....sie können aber eben so gut davon kommen, dass dieses Kind unter dem Elternkonflikt leidet. Bzw. das tut es in jedem Fall. Vielleicht will es zusätzlcih ncoh nciht zum Vater, aber wie gesagt...so wie hier geschildert könnte ich mir vorstellen, dass an dem Vorwurf des Richters was dran ist. Und die Mutter sollte sich dringend reflektieren. Denn wenn an den Vorwürfen was dran ist, dann leidet wie gesagt das Kind und nimmt nachhaltig Schaden und sie riskiert das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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