Scheidung Ausländerbehörde

Guten Tag ihr lieben, und zwar habe ich mich von meinem Ehemann getrennt und ebenfalls die Scheidung eingereicht da er mir und meinen Kindern mit seinem Narzissmus die Hölle heiß gemacht hat . Er selbst hat keinen Deutschen Aufenthaltstitel und ist in Deutschland nur geduldet. Heute morgen hat er mich angerufen & sagte mir, dass ich ihm meinen Mietvertrag , meine Lohnbescheinigungen der letzten 6 Monate und den Mutterpass von unserem ungeborenem Kind aushändigen muss weil die Ausländerbehörde das von mir verlangt. Ich Fragte ihn warum die die Sachen von mir wollen daraufhin sagte er " keine Ahnung diskutier nicht sondern gib einfach " ich war dann so frei und hab selbst bei seiner Sachbearbeiterin angerufen um nachzufragen weshalb sie die Sachen benötigen würde und sie sagte mir, weil er seinen Aufenthalt Beantragen will. Ich erklärte ihr, dass er nie bei mir gewohnt hat und nie vor hatte bei mir einzuziehen obwohl er es mir vor der Hochzeit versprach wegen unseres ungeborenes Kindes ... Ich sagte ihr das er nicht mit im Mietvertrag steht weil er bei mir nicht mal gemeldet ist. Sie sagte mir dann, dass er dann seinen Aufenthalt nicht bekommt . Sie braucht nicht meinen Mietvertrag sondern einen der Nachweisen würde, dass wir ein gemeinsames ehrliches zusammenleben führen. Sagte ihr dann das ich damit nicht dienen kann weil so ein Mietvertrag nicht existiert und fertig war das Thema. Sie sagte mir zum Schluss noch ausdrücklich, dass für ein Aufenthalt ein eheliches zusammenleben Voraussetzung sei. Ebenfalls erfuhr ich bei dem Telefonat, dass er seiner Sachbearbeiterin einfach lügen aufgetischt hat. Er sagte einfach zu ihr, dass wir zusammen ziehen wollen und auf der Suche nach einer größeren gemeinsamen Wohnung sind 🤦🏼‍♀️ ... Ich hab die Scheidung eingereicht und habe mich getrennt wieso sollte ich mit ihm eine Wohnung suchen. Ich rief ihn nach dem Telefonat an und erklärte ihm das die nicht meinen sondern einen gemeinsamen Mietvertrag benötigen damit er seinen Aufenthalt Beantragen kann. Daraufhin sagte er, dass ich lügen würde und das er auf jeden Fall meinen Mietvertrag braucht .. dass ich es Verhindern wollen würde das er seinen Aufenthalt bekommt und dass ich mich nicht wichtig machen soll nur weil er mich um eine Sache gebeten hat . Er fing wieder an mich total fertig zu machen .. zu beleidigen und zeigte wieder mal seine aggressive Seite . Als sei ich ihm noch etwas schuldig . Ich gehe davon aus, dass er meinen Mietvertrag haben will um diesen zu fälschen und vorzulegen damit er seinen Aufenthalt bekommt . Versteht mich nicht falsch. Trotz das er mir das Leben zur Hölle gemacht hat .. trotz das er mich belogen und betrogen hat . Mich ständig bedroht und zu Dingen gezwungen hat wünsche ich ihm nichts schlechtes . Wenn er seinen Aufenthalt kriegen kann soll er ihn bekommen . Nur möchte ich nicht mehr für seine Zwecke benutzt werden . Er kann der liebste Mensch sein wenn er etwas will . Aber sobald er bekommen hat was er will bin ich wieder der größte Dreck in seinen Augen.

Was haltet ihr von alldem ? Bin total verzweifelt . Liebe Grüße

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Falls er dich weiterhin belästigt (schön alles notieren, alles aufheben), kannst du ein Kontaktverbot erwirken - Anwalt oder Beratungsstelle Caritas, Weißer Ring, Rechtschutzversicherung...helfen dir.

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Ihr bekommt ein gemeinsames Kind, er bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis, auch wenn ihr nicht verheiratet seid oder gemeinsam lebt- auch wenn es evtl. länger dauert.
Kann sein, dass er was fälschen wollte, kann aber auch sein, dass er es falsch verstanden hat. So ganz ohne Stellungnahme deinerseits würde das (zumindest hier im Kreis) sowieso nicht ablaufen, eben damit niemand gefälschte Dokumente einreichen kann.
Sind deine Kinder und du sicher bzw. fühlt ihr euch sicher? Gibt es eine Vaterschaftsanerkennung fürs ungeborene gemeinsame Kind? Soll das noch gemacht werden?

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Laut meinem Anwalt hat der Aufenthalt nichts mit unserem gemeinsamen Kind zutun .. im Gegenteil.. da er bereits 2 anzeigen am laufen hat weil er meiner Tochter so fest in den Mund gedrückt hat das sie anfing zu bluten & mich vergewaltigt hat. Der Anwalt sagte mir das jede Anzeige automatisch zur Ausländerbehörde geht und es schwer für ihn werden würde überhaupt einen Aufenthalt zu bekommen . Darüber hinaus hat er auch etliche anzeigen seiner Ex Freundinnen weil er sie geschlagen hat. Zu dem gemeinsamen Sorgerecht .. das möchte er gar nicht haben er schrieb meinem Anwalt einen Brief mit Unterschrift , dass er kein Interesse an einem gemeinsamen Sorgerecht hat weil er sich in der Schwangerschaft nicht fürs Kind interessieren würde und danach auch nicht.

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Von einer Freundin weiß ich (wobei das natürlich nicht das Maß der Dinge ist), dass der Vater des Kindes in der Schwangerschaft bereits im Land bleiben durfte, die zuständige Mitarbeiterin in der Behörde meinte, das Kind würde sich definitiv positiv auf den Antrag auswirken. Wenn er sich aber nicht drum kümmert, und kein Interesse hat, sieht gleich wieder schlechter aus.
Ich persönlich würde einer Anerkennung in deinem Fall wahrscheinlich im Weg stehen. Klingt nicht so, als ob das Kind einen liebevollen Vater hätte und einen Vergewaltiger möchte ich nicht in meinem Leben haben- ganz zu schweigen davon, dass du dein anderes Kind ja schützen musst (auch vor retraumatisierung). Ja, gibt viele hier im Forum, für Kontakt zum Vater/Erzeuger über alles stellen. Bei uns ist es auch eine heftige Story, weshalb der Erzeuger nicht mal etwas vom Kind weiß. Sicherheit geht vor.

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Hey!

Ich würde ihm gar nichts aushändigen; fertig. Auch nicht den Mutterpass, den musst du nämlich immer bei dir tragen, falls dir etwas passiert.

Da er so aggressiv auftritt, würde ich ihn überall blockieren und sperren. Sollte die Ausländerbehörde irgendwas von dir brauchen, sollen sie sich einfach bei dir melden. Aber das hast du ja nun geklärt.

Hast du noch Beratungsbedarf bzw möchtest wissen, welche Hilfe dir zusteht? Da dein Ex dich vergewaltigt hat, steht dir Hilfe durch den Weißen Ring zu. Unter der 116006 kannst du dich beraten und zu einer Außenstelle leiten lassen. Die Menschen dort würden dir helfen und begleiten.

Liebe Grüße
Schoko

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Für eine Aufenthaltserlaubnis brauch er nickt die Ehe. Das deutsche Kind reicht und ist „mehr wert“. Durch die Ehe ist er automatisch sorgeberechtigt. Wenn er dann hin und wieder Umgang hat, tja dann riecht das schon. Er kann den Umgang ja auch einklagen…. Also ich denke da wird es schwierig ihm das zu verweigern.
Mich wundert dass er noch keine AE hat. Wie lange seid ihr denn verheiratet? Welches Bundesland?
Lg

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Deine Geschichte ist an sehr vielen Stellen nicht stimmig.

1.: Du hast eine 15 Tage alte Tochter, bist aber in der 17. SSW? Sportlich … also entweder ihr habt die Tochter adoptiert während der SS oder du bist ein medizinisches Wunder.

2.: Gehe ich davon aus, dass das Alter der Tochter stimmt, kann die Tochter nur das (zumindest rechtliche) Kind deines Mannes sein. Damit ist das Ungeborene ziemlich egal. Es existiert ja schon ein gemeinsames Kind, bei dem er übrigens Sorgerecht hat.

3.: Ich gehe davon aus, dass die Tochter nicht 15 Tage ist, sondern eher 15 Jahre … also meine Teenies wissen sich zu wehren. Die warten nicht bis Blut kommt.

4.: Deine Scheidung ist nicht vor der Geburt. Damit erhält dein Mann automatisch das Sorgerecht. So leicht „abgeben“ kann man das auch nicht, nicht mal wenn man will. Das hätte dir dein Anwalt aber sagen können.

5.: Dein Mann hat zum Zeitpunkt der Scheidung das Sorgerecht von mindestens einem Kind, welches in Deutschland wohnt. Damit erhält er den Titel wegen dem Kind, nicht wegen dir. Um es direkt auszudrücken: Er brauchte nur das Kind von dir. Jetzt hat er alles. Die Auskunft der Sachbearbeiterin war zwar richtig, bezog aber nicht die Tatsache ein, dass du schwanger bist.

6.: Das Ganze mit dem Wohnsitz ist unklar. Als geduldete Person muss er gemeldet sein, egal wo.
Durch die Heirat ist er gesetzlich verpflichtet einen gemeinsamen Wohnsitz mit dir zu haben, ansonsten geht bei der nächsten Datenübermittlung eine Meldung ans Finanzamt und ihr seid getrennt lebend. Was du hier also beschreibst, funktioniert nicht wirklich lange.

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Wer sagt denn das ich eine 15 Tage alte Tochter habe ? Meine Tochter ist 10 und Kind 2 ist auf dem Weg

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Deine Visitenkarte. HEUTE ist deine Tochter übrigens schon 16 Tage.

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Ich sehe ein großes Problem: Das Kind wird noch in eurer Ehe geboren, da die Scheidung nicht früh genug durch ist. Dadurch bekommt er automatisch mit dir zusammen das Sorgerecht.
Wenn du das nicht willst (wofür ich gute Gründe in deinen Texten sehe), geh mal schnell zu einem Anwalt und lass dich beraten, ob es schnellere Möglichkeiten gibt. Annulierung der Ehe oder sogar Anzeige wegen Scheinehe? Da bin ich kein Experte, aber ein Fachanwalt sollte dich beraten können.