Wie und wann sollte man eine Nutzungsentschädigung für das gemeinsame Haus geltend machen?

Ich möchte mich von meinem Partner trennen und aus unserem gemeinsamen Haus, am Ende des Monats ausziehen.
Wir haben einen 15 jährigen Sohn und ich hoffe er kommt mit mir mit. Leider kann ich erst im letzten Moment mit meinem Partner darüber reden, da er oft sehr aufbrausend ist und sich nicht unter Kontrolle hat. Alles wird sehr schwierig und mir hat eine Familie Anwältin geraten, eine Nutzungsentschädigung gleich nach dem Auszug zu stellen. Muss ich das wirklich gleich machen um keinen Nachteil zu haben und wenn ja gibt es dafür Vorlagen wie man so etwas macht?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.

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Wer steht im Grundbuch? Wer in den Verträgen?

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Wir stehen beide im Grundbuch.

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Und im Kredit? Zahlst du denn weiter die Hälfte des Kredites?

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du solltest das mit der Anwältin klären. Die Infos die du gegeben hast sind etwas wage und sie kann dir dann wenigstens eine sichere Auskunft erteilen

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Ja ich denke auch das muss ich noch mal mit der Anwältin klären, sie sagte damals das es Vorlagen gibt, wo man so was selbst schreiben kann und es wichtig ist, es sofort beim Auszug geltend zu machen. Denke so was sind für einen Anwalt nurcPeanuts, sonst hätte sie gesagt, dass sie es für mich schreiben kann.

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Man findet dazu viele Treffer im Internet aber mit ewig vielen Bedingungen zB wie alt ist das Kind, wo wohnt das Kind dann usw.
Es ist zwar ärgerlich wenn du dann für einen Anwalt noch mal Geld zahlen musst, aber du kannst dann beruhigt sein, dass es nicht so einfach angefochten wird.

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Ich würde das komplett auseinanderklamüsern, haben wir damals auch so gemacht. Jeder zahlt die Hälfte des Kredites, er zahlt dir die Miete, er die umlagefähigen Nebenkosten, die nicht umlagefähigen zahlt ihr Halbe/Halbe.

Er zahlt dir Kindesunterhalt und wenn der Sohn nicht mitkommt, musst du zahlen.

Du kannst dann auf deiner Steuererklärung einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung geltend machen und zahlst dementsprechend weniger Steuern. Deshalb würde ich es unbedingt machen.

Wenn er dich nicht auszahlen möchte, kannst du das Haus versteigern lassen. Ob das allerdings Sinn macht, hängt davon ab, wieviel bereits abbezahlt ist und wie die Wertsteigerung war.