Hallo, ich stehe auf dem Schlauch und bin maximal überfordert. Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert. Sie redete aber nur von Beistand und gegen das Wechselmodell, da es finanziell für mich besser wäre. Fühle mich dezent verarscht.
Wie können wir unterhalt beantragen ohne einen Anwalt/Gericht. Es muss beantragt werden, da ich Wohngeld und so weiter beantragen muss, da ich nur Bafög erhalte.
Ich hoffe auf Antworten. Lieben Dank
Kindesunterhalt beantragen
Durch die angesprochene Beistandschaft kümmert sich das Jugendamt auch um die Berechnung vom Kindesunterhalt.
Das Ja berechnet oft falsch, da es vieles nicht berücksichtigt, was der Vater noch vom Netto abziehen kann.
Aber ohne Anwalt / Gericht wird es woanders schwierig
Wie die Vorschreiberin schon sagt, beim Jugendamt geht das. Die können die Beistandschaft einrichten und kümmern sich dann um alles.
Was das mit Wechselmodell zu tun hat, ist mir jetzt nicht ganz klar. Ich gehe davon aus, das Kind lebt bei Dir, Du brauchst Unterhalt, der KV weigert sich. Sonst könntet Ihr auch in der Düsseldorfer Tabelle nachgucken und er zahlt es.
Für Dein Wohngeld mußt Du ja Unterhalt einrechnen lassen, weil die das (meines Wissens) gegenrechnen. Über das Jugendamt bekommst Du in jedem Fall zumindest Unterhaltsvorschuss. Das kannst Du dann angeben.
Beim Wechselmodell wohnt das Kind eben nicht nur bei der TE, sondern die Eltern teilen sich sich die Erziehung. Das Kind ist meist eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater.
Du beschreibst das Residenzmodell.
Du bist schon richtig an der Stelle, wenn du ohne Gericht den Unterhalt berechnen lassen möchtest. Du beantragst die Beistandschaft. Das bedeutet dann, dass das JA alles für dich regelt, den Vater anschreibt, Auskünfte über Einkünfte verlangt usw.
Dass das Wechselmodell sich finanziell weniger auszahlt dürfte so sein. Vielleicht ahnt die Dame, dass kein Unterhalt mehr anfällt, wenn ihr das Wechselmodell lebt und wollte dir das mitteilen. Bedenke- du kooperierst da grad mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe, nicht der sozialpädagogischen. Wenn du eine beratung möchtest, welches Umgangsmodell als am besten für dein kind erscheint musst du dich an die sozialpäd. Jugendhilfe wenden..da sitzen die Pädagogen. (was absolut nciht heißt, dass die wirtschaftl. Jugendhilfe nicht das Kindeswohl im Blick hat...aber nur so vom Prinzip und der Aufgabeverteilung her).
GEh hin und sag "Wechselmodell steht, haben wir entschieden, jetzt möchten wir berechnet haben wie es mit dem Unterhalt aussieht".
Ob das Wechselmodell oder das Residenzmodell sich eher "rechnet", hängt vermutlich auch von der Betrachtungsweise ab.
Grundsätzlich ist es ja so, dass die gegenseitigen Unterhaltsansprüche der Elternteile gegeneinander gerechnet werden. Und wo im Residenzmodell eben viele betreuende Elternteile (meist die Mütter) ewig in Teilzeit festhängen, weil der Kindsvater nunmal nur die Wochenenden und einen Teil der Ferien übernimmt, können die Mütter die ich kenz, die das Wechselmodell leben, ihre Arbeitszeit deutlich erhöhen. Das ist natürlich auch immer davon abhängig, wie flexibel die Arbeit ist, ob man in der kinderfreien Woche dann mehr Stunden machen kann, um die in der Betreuungswoche dann "abzufeiern".
Wenn man nur den Unterhaltsanspruch sieht, kommen Mütter mit dem Residenzmodell wahrscheinlich wirklich besser weg. Aber es bedeutet eben auch längere finanziele Abhängigkeit von einem Menschen, der in der Regel nicht mehr wirklich kooperativ ist und längeres "auf der Stelle treten" im Job, für das man dann auch keinen Ausgleich mehr erhält.