Huhu :)
Ich habe 2 Kinder, eins von ihnen ist 1 Jahr 5 Monate und das 2 ist 5 Monate alt.
Kind Nummer 1 trägt den Nachnamen de Vaters. Wir sind nicht verheiratet, allerdings wollten wir das nach der Geburt von Kind 1 machen. Daher unterschrieb ich die sorgerechtsvereinbarung damit der kleine seinen Nachnamen bekommen kann. 3 Monate später wurde ich erneut schwanger ubd Kind nummer 2 kam. Bis dato immernoch keine Heirat. Kind nummer 2 habe ich dann weil ich skeptisch wurde meinen Nachnamen gegeben.
Jetzt kommt raus was ich befürchtet hatte: kindsvater möchte doch nicht heiraten, wir trennen uns.
Nun jetzt hat Kind nummer 1 aber seinen Nachnamen und ich weiss nicht wie und ob ich ihm doch noch meinen Namen geben kann?
Ich weiss alles sehr blauäugig von mir gewesen und fühle mich sooo schlecht dass er jetzt der einzige ist der nicht so heisst wie wir. Ich bin so tief traurig und verzeihe mir das nie.
Nachname des kindes
Der Nachname kann nicht geändert werden.
Es ist nicht möglich den Nachnamen zu ändern. Außer du heiratest irgendwann und ihr nehmt alle zusammen dann den Namen des neuen Mannes oder deinen Namen als Familiennamen. Aber selbst dann muss der Vater zustimmen.
Das ist leider nicht möglich soweit ich weiß.
Andersherum kein Problem, wenn ihr geheiratet hätten im Nachhinein.
Das ist der Grund warum unsere Tochter meinen Namen tragen wird. Es ist sehr blöd geregelt.
Eventuell gäbe es die Chance den Namen mit seiner Zustimmung offiziell ändern zu lassen bei Gericht?
Was sagt der Vater?
Warum „leider“ und „blöd geregelt“??
Verstehe ich auch nicht.
Der Papa bleibt der Papa, auch nach einer Trennung.
Ich sehe keinen Grund, warum man den Namen des Kindes nach einer Trennung verändern sollte, ausser der Name schadet dem Ansehen des Kindes.
Es ist laut deutschen Namensrecht nicht möglich, dass Kinder der gleichen Eltern unterschiedliche Nachnamen erhalten. Mit der Wahl des Nachnamens beim ältesten Kind hast du dich automatisch für JEDES weitere Kind festgelegt.
Du wurdest bei der Wahl des Namens darüber informiert und darüber belehrt. Das ist Teil der Namenswahl.
Nun hast du gegen deutsches Namensrecht verstoßen. Mmh…
Es war schon immer so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur willst du jetzt ernsthaft noch irgendjemanden auf deinen, sicher unabsichtlichen, Fehler aufmerksam machen, indem du versuchst den Namen deines ältesten Kindes zu ändern?
"Mit der Wahl des Nachnamens beim ältesten Kind hast du dich automatisch für JEDES weitere Kind festgelegt."
Für jedes weitere Kind aus dieser Verbindung. Wenn keine Vaterschaft anerkannt ist oder der Vater unbekannt, dann geht es theoretisch schon.
"Nur willst du jetzt ernsthaft noch irgendjemanden auf deinen, sicher unabsichtlichen, Fehler aufmerksam machen, indem du versuchst den Namen deines ältesten Kindes zu ändern?"
Ehrlich gesagt, würde ich genau das der TE raten. Wieso nicht den Faux-pas ausbügeln und klare Verhältnisse schaffen?
Weil sie eben genau den Namen des Ältesten nicht ändern kann.
Nur der Name des Jüngsten ist falsch und daher sicher änderbar.