Liebes Forum,
Ich lebe seit Februar 2022 mit meiner Noch-Ehefrau in Trennung, wir haben einen gemeinsamen, fast dreijährigen Sohn und führen seit Monaten einen erbitterten Unterhalts- und Umgangsstreit. In 2022 habe ich meiner Frau monatlich EUR 2.350,00 Kindes- und Trennungsunterhalt gezahlt.
Nun hat sie sich heute, direkt am 02.01. bei mir gemeldet, um die neue Unterhaltshöhe für 2023 an mich heranzutragen - einen nochmals deutlich höheren Betrag. Unter anderem führt sie an, dass sie ab diesem Monat wieder einmal in der Woche ins Büro fahren muss, die restlichen vier Tage kann sie HomeOffice machen. Problem dabei: Die einfache Strecke von ihrem Wohnort bis ins Büro beträgt 177 Kilometer, also kann sie für die vier Tage im Monat schon mal rund EUR 500,00 an Fahrtkosten geltend machen und diesen Betrag von ihrem Nettogehalt in Höhe von EUR 3.000,00 abziehen.
Meine Befürchtung ist nun, dass sie die Office-Tage langsam „hochdosiert“, bis sie schließlich behaupten wird, jeden Tag ins Büro zu müssen, also jeden Arbeitstag rund 350km zu fahren. Damit wäre dann ihr bereinigtes Nettoeinkommen negativ und ich müsste ihr dann fast EUR 5.000,00 Kindes- und Trennungsunterhalt zahlen - damit wäre ich dann so gut wie an meiner Selbstbehaltsgrenze der Düsseldorfer Tabelle; mir blieben dann nur rund EUR 1.900,00 zum Leben. Allein meine Wohnung kostet EUR 1.200,00 warm.
In den Leitlinien des OLG Hamm (für uns zuständig) zur Unterhaltsberechnung finde ich in der Tat keine Grenze, bis zu welchen Betrag Fahrtkosten vom Nettoeinkommen abzugsfähig sind. Kennt sich hier ein freundlicher Forenteilnehmer oder das weibliche Pendant fundiert aus?
Bitte sagt mir, dass das nicht unbegrenzt geht - dann kann sie mich endgültig fertigmachen.
Rückfragen immer gern.
Danke und liebe Grüße
Claus
Unterhaltsberechnung: Sind Fahrtkosten unbegrenzt vom Einkommen abzugsfähig?
Soweit ich weiss, kann der Trennungsunterhalt maximal 45% Deines bereinigten Nettos betragen. Da erstmal der Kindsunterhalt von Deinem Einkommen abgezogen wird, verstehe ich nicht wie Du auf 5000€ / 1900 € kommst. Hast Du keinen Anwalt?
Grüsse
BiDi
Das stimmt zwar dass es 45% sind Aber vom bereinigten (!) Netto. Je mehr die Dame da an Abzugsposten geltend macht, desto kleiner ist ihr Einkommen und desto höher die Unterhaltssumme.
So kann man sich als Frau auch arm und bedürftig rechnen. Selbst im Freundeskreis erlebt
Schon klar. Aber der TE scheint ein Nettoeinkommen von 6900€ zu haben. Laut DT müsste er für das Kind ca. 800€ Unterhalt zahlen. Bleiben 6100€. Davon 45% (wenn sich die Ex bis auf 0€ Einkommen arm rechnet), ergeben 2745€ Trennungsunterhalt. Eher weniger, weil sich das Netto des TE ja auch nochmal bereinigt. Negative Einkommen gibt es bei der Berechnung des Trennungsunterhalts i.d.R. nicht.
Grüsse
BiDi
An dich kann ich mich von einem früheren Beitrag glaube noch erinnern.
Du warst doch der mit der hochverschuldeten Ex oder?
Es gibt keine Begrenzung nach oben im Gesetzestext. Aber eine Reduzierung des Betrages pro km ab dem 30 Kilometer. Hast du bestimmt schon in den Leitlinien gelesen. Eine Begrenzung wäre mit Sicherheit richterlich zu entscheiden.
Zum Beispiel durch die Nutzung von Öffis ganz oder teilweise, wenn die Kosten wirtschaftlich unsinnig sind.
Außerdem würde ich mir da eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anwesenheit vorlegen lassen.
Lief es bei euch über Anwälte oder gab es eine Gerichtsverhandlung?
Hi Smarti,
Genau der bin ich, und Dein damaliger Hinweis auf die Leitlinien der OLG (in meinem Fall Hamm) haben mir schon sehr weitergeholfen.
Nun hat sich meine Ex pünktlich am 02.01. gemeldet, um mit mir über die Höhe des Unterhalts für 2023 zu sprechen - sie meldet sich sonst nie. Bei ihrer Kalkulation vom Netto zum bereinigten Netto fiel mir dann sofort eine neue Position in Höhe von EUR 509,00 auf, die sie ab 2023 gern zum Abzug bringen möchte für eine Hin- und Rückfahrt von Ostwestfalen nach Düsseldorf ins Büro pro Woche mit schlanken 338km am Tag. Die Leitlinien für 2023 sagen 0,42ct. für die ersten 30 Kilometer und 0,28ct. für alle Folgenden, so dass sich nach der offiziellen Berechnungsformel hier bei einem Tag pro Woche Fahrt mit dieser Distanz ein Abzugsbetrag von rund EUR 380,00 ergibt. Da sie aber bereits eheprägende Kreditraten von EUR 1.200,00 pro Monat geltend macht, ist der Weg bis zum rechnerischen bereinigten Null-Netto nicht mehr ganz weit.
Wenn sie dieses Spiel auf die Spitze treibt und nun noch behaupten sollte, dass sie drei Tage die Woche fahren muss, wäre ihr bereinigtes Netto in der Tat negativ. Auch hier frage ich mich, ob das überhaupt geht. Diese Frage hatte ich meinem Anwalt auch schon gestellt, aber das scheint in der Praxis noch nicht vorgekommen zu sein.
Mich belastet, dass meine Ex über diese (in der Praxis auch nur schwierig nachzuweisenden) berufsbedingten Aufwendungen quasi unbegrenzt in mein Gehalt eingreifen könnte und ich Mitte des Jahres dann mit dem Selbstbehalt dastünde.
Daher strebe ich schon einen richterlichen Entscheid über die Unterhaltshöhe an und habe ihr gestern geschrieben, dass ich diese Fahrtkosten nicht anerkenne und sie bitte, mich zu verklagen, um dieses Thema endgültig zu klären. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob jemand mit dem Thema überbordende Fahrtkosten schon mal Erfahrungen gemacht hat.
Ich habe verstanden, dass sie als Unterhaltsberechtigte schon sehr klar darlegen muss, warum sie auf die teuerste Art des Pendelns, also den PKW, angewiesen ist, daher habe ich gestern auch mal die Zugverbindungen gecheckt - das würde die Hälfte kosten bei in etwa gleichem Zeitaufwand. Aber den Zug hat sie bisher immer abgelehnt, da sie nicht mit den „kranken Pennern“ im Zug sitzen will.
Am meisten belastete mich jedoch, dass sie in all unserer Kommunikation mit keinem Wort unseren Sohn erwähnt und ihn mir seit August vorenthält. Aber das ist noch ein anderes Thema.
Danke und liebe Grüße
Claus
Mensch.. du Armer. Erinnert mich alles sehr an diesen Fall aus dem Bekanntenkreis. Da hatte die Frau auch über 3000 Euro netto in Teilzeit und wollte nachehelichen Unterhalt bis das Kind in der 8. Klasse wäre 🙄
Der KV hat sich darauf eingelassen weil er wusste, dass er sein Kind sonst nicht mehr sieht.
Diese Vorgehensweise kann ich NICHT empfehlen. Denn man versklavt sich geradezu.
Ich ärgere mich als Frau wirklich über solche raffgierigen Exen. Da haben wir Jahrzehnte Emanzipationskampf hinter uns und dann wird das schnell vergessen wenn man das Portmonee des Ex plündern kann.
Was ist denn aus der Autorate für den Neuwagen geworden? Rein interessehalber. Die hatte sie ja nach der Trennung angeschlossen. Pendler-Betrag und Kreditraten für Auto schließen sich ja aus.
In deinem Fall würde ich wahrscheinlich auch das Risiko einer gerichtlichen Entscheidung eingehen. Schlimmer kann es ja kaum werden. Dabei wäre es wichtig, dass du bereits einen gewissen Teil Unterhalt an sie zahlst und es in einem Rechtsstreit nur um den Mehrbetrag geht (reduziert den Streitwert).
Und außerdem würde ich dir empfehlen deinen Betrag für Altersvorsorge maximal auszuschöpfen. Du kannst 4% des Bruttos dafür aufwenden. Und das würde ich auch in deinem Fall tun. Das Geld ist ja eh weg. Die Frage ist nur in wessen Tasche es landet. Besser in deiner.
Geh zu einem Anwalt, von deinem Gehalt wirst du dir doch wohl einen leisten können. Deine Ex kann ihr Netto nicht mittels Kreditraten in beliebiger Höhe klein rechnen, da wird auch geguckt, wofür der Kredit verwendet wird. Auch die Vorstellung, dass sie an mehreren Tagen pro Woche 350 km pendelt, ist völlig absurd. Such dir professionellen juristischen Rat und dann mach dieser raffgierigen Person Licht ans Fahrrad. Die spinnt doch, mit einem Netto von 2.500 € überhaupt Unterhalt für sich selbst zu verlangen. Würde mir im Traum nicht einfallen.
Hallo Adaline,
Ich habe ja seit April einen Anwalt, aber ganz so einfach ist es selbst bei meinem Gehalt, das auf den ersten Blick sehr hoch ist, nicht wirklich. Wenn ich bedenke, dass ich schon aktuell EUR 2.350,00 an Kindes- und Trennungsunterhalt zahle, jedes Schreiben meines Anwalts EUR 1.480,00 kostet und ich dann noch selbst Wohnkosten von EUR 1.200,00 habe, wird es schon eng. Bisher hat mein Anwalt monatlich ein Schreiben verschickt und mir bleiben zum Leben leider nur etwas weniger als EUR 1.000,00, wenn ich noch Auto, Versicherungen und ähnliche Kosten einkalkuliere. Ich bin also keine gute Partie .
Ich möchte ja kämpfen und meiner Ex heimleuchten, aber auch meine Ressourcen sind begrenzt.
Sie findet es natürlich auch angenehm, statt EUR 2.500,00 lieber über EUR 5.000,00 zu haben, als an der eigenen Karriereentwicklung zu arbeiten (was sicher mit Kind eher schwierig ist).
Aber ich habe sie ja nun gebeten, mich zu verklagen. Ein Gericht wird entscheiden, wie hoch der Unterhalt am Ende wirklich sein wird. Anders weiß ich mir nicht mehr zu helfen.
Viele Grüße
Claus
Lies Mal den ersten Beitrag von Clausewitz, das ist so ne Situation wo mir nix mehr einfällt außer Flucht nach Paraguay