Frage zu Unterhalt

Hallo,

Ich bin zwar vom Anwalt beraten, aber wie lange dauert es denn bis ich mit Zahlungen bezüglich Unterhalt rechnen kann? Die Anwältin sagt sobald ich ausgezogen bin leitet sie alles in die Wege. Unterhalt hat sie schon berechnet.

Er verdient sehr gut, wir haben zwei Kinder.

Bei Geld ist er sehr eigen u ich kann mir vorstellen das er sich quer stellt.

Wie sind eure Erfahrungen?

1

Hallo

Wenn ihr verheiratet wart, muss sie erstmal abwarten, wie sein Verdienst Netto in Stkl 1 ist. Dieser muss beteinigt werden und erst dann kann man den Unterhalt berechnen.
Habt ihr Kinder? Wenn ja, darfst du nicht einfach mit den Ki dern ausziehen.

Bearbeitet von Mmmhhhooohhh
2

Der Unterhalt ist berechnet mit steuerklasse 3 bisher. Ich ziehe 3 Straßen weiter und das darf ich, auch vom Anwalt so geraten. Mein noch Mann ist Narzisst.
Mir geht es darum wie lange man ohne Unterhaltszahlung überbrücken muss.

3

Ok, das ist solange richtig, solange er in 3 ist.
Wenn du ausziehst, dann wird nach 1 bereinigt berechnet. Ku und Trennungsunterhalt. Den Trennungsunterhalt musst du unter Umständen versteuern.

weitere Kommentare laden
9

Wie alt sind die Kinder?
Was ist gut verdienen?

10

7 und 2 sind die Kinder.
Gut verdient sind 100.000 brutto Jahr.

11

Mmh, ok. Mit Stkl 1 blieben ihm dann Netto ca 4600. Das muss dann noch bereinigt werden, ca 4200. Davon wird dann der Ku berechnet und dann dein Unterhalt.
470 und 558 für die Kids.
Dein Trennungsunterhalt richter sich dann auch nach deinem Einkommen.

12

Naja, die Anwälte müssen sich ja erstmal einigen. Deine Anwältin kann rechnen, was sie will. Das bedeutet gar nix, solange sein Anwalt nicht zustimmt.

Schwierig das so zu sagen. 100.000€ brutto klingt erstmal viel, die Frage ist aber: PKV oder GKV? Hier kommen ganz andere Unterhaltssätze raus, wenn die Kinder und der Vater in der PKV sind. Da kommt nämlich viel weniger bei dir an.

13

Danke für deine Antwort.
Gesetzlich versichert. Der Anwältin liegen sämtliche Unterlagen vor. Nicht nur Gehaltsabrechnungen. Alles was ich finden konnte, Verbindlichkeiten usw.

15

In diesem Faden sind leider eine Menge falscher Informationen.

Zunächst:

Ihr seid noch verheiratet, aber getrennt. Das bedeutet, dass Dir Kinder- und Trennungsunterhalt zusteht, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Du ihm gegenüber schriftlich Deinen Anspruch auf beide Unterhaltsformen angemeldet hast. Dazu genügt sogar eine WhatsApp, wichtig ist, diese zu verwahren und beweissicher aufzubewahren. Du kannst natürlich auch einen Brief schreiben, aber wichtig ist, dass es schriftlich geschieht. Nicht eingeforderter Unterhalt wird auch nicht geschuldet.

Wenn ihr im Trennungsjahr seid, wird der Unterhalt in diesem Jahr noch auf Basis der ehelichen Steuerklassen berechnet (also III/V). Ihr seid erst ab dem Folgejahr, also 2024, verpflichtet, die Steuerklassen zu wechseln (auf I/II). Dann wird der Trennungs- und Kindesunterhalt neu berechnet.

Es ist unstrittig, dass Dein Mann Dir ab sofort Kindesunterhalt schuldet, fordere diesen gem. der Düsseldorfer Tabelle schriftlich ein, aber ebenso den Trennungsunterhalt. Bei letzterem kann es durchaus etwas dauern, bis er final berechnet ist, aber Deine Anwältin kann auch hier eine unstrittige Abschlagszahlung fordern. Nachzahlen muss Dein Mann in jedem Fall, wenn die finale Höhe des Trennungsunterhalts feststeht, aber in jedem Fall erst rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ersten, schriftlichen Geltendmachung ihm gegenüber durch Dich.

Viele Grüße