Aufteilen bei Trennung/Scheidung

Hallo ihr Lieben, ich hätte eine Frage😊

Nehmen wir an man trennt sich und möchte sich scheiden lassen....

Man hat Kinder, ein gemeinsames Sparkonto, eine Mietwohnung und den üblichen Hausrat. Kann man alles einfach so aufteilen und auch die Betreuung des Kindes absprechen und zum Schluss einfach geschieden werden? Also auch beispielsweise die Rentenpunkte..Kann man einfach sagen man hat es selbst alles aufgeteilt oder verzichtet (Rente, weil beide ungefähr gleich viel haben)und gut ist?

Vorausgesetzt beide Parteien sind mit allem einverstanden? Oder gibt es etwas, das zwingend von jemand anderem geregelt werden muss? Abgesehen von der eigentlichen Scheidung natürlich, da wäre man dann ja auf eine Anwalt und Richter angewiesen😊

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Ja, im Grunde kann man das alles selbst regeln. Der Kindesunterhalt kann aber eine Ausnahme sein, denn da geht es ja um das Wohl und die Versorgung des Kindes, sodass man da nicht beliebig auf Unterhalt verzichten darf.
Es empfielt sich aber zumindest dür relevante Vermögenswerte und die Aufteilung der Betreuung des Kindes definitiv diese Aufteilungen bei einem Notar in einer Scheidungsfolgevereinbarung fixieren zu lassen, damit nicht nachträglich Ärger entsteht

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Ja, theoretisch kann man das. Praktisch wird es dann doch immer vom Gericht überprüft.
Wie ihr das mit den Kindern regelt, ist eure Sache. Die Richterin wollte nur sehen bei uns, dass es eine finanziell vernünftige Regelung dafür gibt. Außerdem sollen die Kinder nicht gerade unter dem Umgang leiden.
Eueren Hausrat dürft ihr nach Belieben aufteilen, oder auch nicht. Solange ihr dem Richter sagt, ihr seid euch einig, ist alles ok.
Schwieriger sind die Rentenpunkte. Der Versorgungsausgleich folgt einer Scheidung von Amts wegen. Um das zu umgehen, reicht es nicht aus, dass ihr euch einig seid. Wenn es sich nicht gerade um eine kurze Ehezeit handelt, braucht es dazu eine (nicht gerade preiswerte) notarielle Vereinbarung (Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarung)…und selbst dann kann es immernoch passieren, dass das Ganze sittenwidrig ist und vor Gericht keinen Bestand hat.

Wie willst du Rentenpunkte „selbst aufteilen“?

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Damit meinte ich eigentlich, wenn die Ehe jetzt nicht all zu lang ist und da jetzt nicht unbedingt viel zu verteilen ist, ob man sagen kann, das mit den Rentenpunkten lassen wir einfach wie es ist. Weist du wie ich das meine? So wenig Aufwand für alle wie möglich.

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Funktioniert nicht. Es gibt klare Gesetze. Was ist denn bei dir eine Ehe, die nicht allzu lang ist? Die Ehe muss schon verdammt kurz sein. Ansonsten geht schon VON AMTS WEGEN mit einer Scheidung immer der Versorgungsausgleich einher.
Willst du das ausschließen, zahlst du (und natürlich dein Noch-Partner) Geld beim Notar. Bei mir waren das damals 2x1000€. Allerdings wurden in der Scheidungsfolgevereinbarung auch noch andere Dinge geregelt.

Irgendwie „selbst“ Rentenpunkte umschichten kannst du nicht. Möglich wäre höchstens, dass einer dem anderen in eine private Altersvorsorge Geld zahlt als Ausgleich.

Der Aufwand kommt übrigens ohnehin. Entweder du machst die Kontenklärung im Rahmen der Scheidung, oder die DRV schreibt dich in naher Zukunft deswegen an. Ich glaube, die machen das, sobald man 43 ist, falls vorher keine Kontenklärung erfolgt ist. Die restliche Arbeit muss die Versicherung machen. Damit hast du nix zu tun. Irgendwann gibt es dann einen ziemlich dicken Briefumschlag mit der Berechnung.

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Wenn die Ehezeit (zum Scheidungstermin) kürzer als 2 Jahre war gibt es keinen Versorgungsausgleich. Sorgerechtsfragen gehören nicht zur eigentlichen Scheidung.
Kein Richter hat Spaß daran den eigentlichen Haushalt aufzuteilen, also Konto, Haushalt etc teilt man einfach auf. Wenn ihr euch da einig seid super, da fragt dann niemand.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es wenn eine Partei sich anwältlich vertreten lässt. D.h. aber, dass die Partei ohne Anwalt aber in der Verhandlung einen Ausschluss des Versorgungsausgleich nicht zustimmen kann, dafür muss man anwältlich vertreten sein. Alternativ kann man dafür zum Notar (vor 2 Jahren hätte mich das etwa 300€ gekostet). Man kann aber nicht wild Rentenansprüche aufteilen, entweder findet ein normaler Versorgungsausgleich statt oder halt nicht.