Unterhalt???

Mein Partner und ich haben uns getrennt er ist aktuell auf Wohnungssuche.wir wohnen in einem 4 Parteien Haus.Nun ist über uns eine Wohnung frei geworden .Frage von mir nun.Gelte ich trotzdem als alleinerziehend und erhalte Unterhalt steuerliche Vorteile usw.?Oder erlischt dies nur weil er jetzt die Wohnung über mir bewohnt ?

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Nein du bist trotzdem Alleinerziehend, wenn wirklich klar ist, dass es sich um eine eigenständige Wohnung handelt, für die er einen eigenen Mietvertrag hat und dementsprechend zahlt.
Allerdings richtet sich Unterhalt auch nicht zwangsläufig nach dem Wohnort, sonder vor allem, wie oft er die Kinder hat.

Bearbeitet von mark1102
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Danke schonmal für die Antwort, ja genau er hat einen eigenen Mietvertrag usw. Nur halt im gleichen Wohnhaus.geht man mit Unterhalt nicht nach der Düsseldorfer Tabelle?

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Doch tut man in der Regel.
Wenn aber der Kindesvater z.b die Kinder eine gewisse Zeit im Monat hat, verringert sich der Unterhalt den er leisten muss. Als Grobes Bsp.
Dein Ex Mann betreut die Kinder regelmäßig mit Schlafen an 15 Tagen im Monat. Dann kann er vor Gericht argumentieren, dass er nur den halben Unterhalt zahlen will, da er ja die Hälfte des Monats die Kinder eh versorgt.( Bzw. Er könnte dann anhand deines Einkommens Unterhalt von dir für die Zeit verlangen)
Wenn er jetzt z.b die Kinder an 27 Tagen bei sich hat, muss er dir logischerweise nur für die verbleibenden 3 Tage Kindesunterhalt zahlen.
Es kommt hierbei aber auch darauf an ob er dies vor Gericht geltend macht. Wenn es da Unklarheiten gibt, wendest du dich aber am besten an einen Anwalt.

Bearbeitet von mark1102
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