Hallo zusammen,
Ich wurde heute von meinem Freund im 6. Monat verlassen und kenn mich null aus was mir jetzt zusteht oder was er zahlen muss außer Unterhalt fürs Kind.
Was ist mit allem was ich noch brauche? Wickeltisch, Schrank, Kinderwagen usw.? Kennt sich jemand mit den Rechten hier aus oder geh ich lieber gleich zu einem Anwalt?
Mit ihm kann man nicht reden, immerhin hat er per WhatsApp Schluss gemacht.
Will einfach nur das was meinem Kind und mir zusteht. Mehr nicht.
Hoffe ihr könnt mir helfen und ein paar Tipps geben
Sofa mit Kissen in 25+5
Was steht mir zu? Was muss er zahlen?
Hallo Sofakissen,
erstmal tut es mir leid das, das Du im Stich gelassen wurdest.
Was Dir zusteht ist der Unterhalt für ein Kind. Dieses kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle sehen und richtet sich u.a. nach seinem Einkommen. Zu dem bekommst Du Kindergeld vom Staat.
Davon sind die Miete, Kinderwagen, Wickeltisch und so weiter alles zu bezahlen. Am besten ist es für Dich eventuell auf gebrauchte Dinge zu achten, so wie ich es im Moment bei Dir heraus lese, anstatt alles Neuwertige zu kaufen.
Zu Mal viele Sachen, vorallem Kleidung sehr schnell zu klein wird.
Alles Gute
Falsch. Der Vater muss sich zusätzlich zim Unterhalt an der Erstausstattung beteiligen, bwz sie auch ganz zahlen.
Natürlich im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Sie kann jetzt nicht z. B sagen, ich hätte gerne einen neuen Kiwa für 700 Euro.
Hey,
erstmal fühl dich gedrückt. Auf die Art, noch dazu in deinem Zustand verlassen zu werden ist echt bescheiden.
Ich würde dir raten einen Termin im Jugendamt auszumachen. Je nachdem wo du wohnst, gibt es verschiedene Hilfen und evtl. geben dir die Leute dort auch Adressen/Kontakte um z. B. günstig an Erstausstattung für dein Wunder zu kommen 😊.
Und: Sollte sich der Kindsvater weigern Unterhalt zu bezahlen, kannst du dort auch Unterhaltsvorschuss beantragen.
LG Vroni
Im Grunde hast du Anspruch verschiedene Zahlungen von ihm und vom Staat. Vom Vater sind das primär:
1.: Kindsunterhalt
2.: Unterhalt für dich … übrigens auch schon in der Schwangerschaft
Vom Staat bekommst du noch:
3.: Kindergeld
4.: Elterngeld
Was du mit den Geldern kaufst, ist dir überlassen. Du kannst allerdings keine staatlichen Gelder beantragen, wenn du nicht wirklich ALLE dir oder deinem Kind zustehenden Unterhaltsgelder vom Vater beantragt hast.
Ob du das Ganze mit einem Anwalt machst oder per Jugendamt, ist egal.
Unterhalt kann man vom Vater höchstens dann verlangen, wenn die Mutter wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann.
Ausserdem 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt.
Betreuungs-Unterhalt (für die Mutter) kann man auch dann verlangen, wenn man nur Teilzeit arbeitet. Die Mutter muss bis zum 3. Lebensjahr gar keiner Tätigkeit nachgehen und der Vater muss es ausgleichen. (Unverheiratete Paare) Danach muss sie allerdings wieder selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Hier besteht nur unter gewissen Umständen weiterhin ein Recht auf Unterhaltszahlungen für die Mutter.
Dem Kind steht Kindesunterhalt zu.
Beim Jugendamt kann man eine Beistandsschaft erstellen lassen.
Ist die Vaterschaft schon anerkannt?
Sonst muss du das uU erst gerichtlich nach der Geburt einklagen. Den Vaterschaftstest zahlt der Vater, wenn er denn wirklich der Vater ist und du, wenn er nicht der Vater ist.
Über sonstige Hilfen durch den Staat informiert dich ebenfalls das Jugendamt.
Wenn nicht sofort horrende Kosten entstehen sollen, würde ich den Anwalt erst kontaktieren, wenn unbedingt nötig.
Der Vater muss auch die Erstausstattung (mit)bezahlen. Außerdem stehen dir auch während der Schwangerschaft uU bei Bedarf Zahlungen durch den Vater zu.
Auch muss er sich an den Kosten zur Geburt beteiligen.
Soweit erstmal zum rechtlichen.
Dass er über WhatsApp Schluss gemacht hat, finde ich sehr traurig. Insgesamt tut mir deine Situation sehr leid! Ich hoffe, du hast trotzdem noch eine schöne restliche Schwangerschaft und ein tolles Baby, das dein Leben mit Glück erfüllt.
Vielleicht lässt sich ja auch innerhalb der Beziehung nochmal etwas gerade rücken. Immerhin habt ihr euch für ein gemeinsames Kind entschieden.
Zum Jugendamt würde ich trotzdem mal gehen und alles in die Wege leiten. Dann bist du vorbereitet und musst es nicht erst machen, wenn dein Baby da ist.
Und solltet ihr euch wieder finden, dann musst du das alles ja nicht in Anspruch nehmen.
Fühle dich gedrückt! Alles Liebe
Du wurdest heute verlassen und dankst umgehend daran, was du jetzt finanziell beanspruchen kannst?
Sicher dass da nichts zu retten ist?
Bist du denn finanziell auf ihn angewiesen? Wohnt ihr zusammen?
Ja denk ich. Es ist nichts mehr zu retten. Er wollte 2 mal das ich abtreibe und schon 3 mal hat er gesagt er kann das nicht er zahlt nur und Ende, er will nichts damit zu tun haben.
Ich kann nicht mehr. Er hat für mich alles zerstört. Ich hab ihm soviele Chancen gegeben und er hat nichts anders gemacht als rumzuheulen das er überfordert ist obwohl er sich um nix gekümmert hat und genau bei 1 arzttermin dabei war!
Ich bin durch mit ihm und seiner scheisse
OK, das war erst mal nicht so raus zu lesen.
Ich wünsche dir alles gute und dass du das ganze schnell und unkompliziert geregelt bekommst!
Hallo
Dir steht ab Mutterschutz Unterhalt für dich zu bis zum 3 Lebensjahr vom Kind, ab Geburt steht dem Kind natürlich Kindesunterhalt vom Vater zu.
Dann steht dir EG zu( abhängig vom Verdienst)
Kannst du damit euren Bedarf nicht decken( orientiert sich am Bürgergeld) , kannst du Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen.
Erstausstattung muss er sich beteiligen.
Hallo
Weißt du, was er verdient?
Danke an alle für nette Antworten die mir weiterhelfen, werde mich ans Jugendamt wenden.
Der Rest sollte sich schämen sowas überhaupt zu schreiben!!!!
Ich muss hier nicht meine Geschichte auspacken!!!
Ich bitte um Hilfe weil ich keine Ahnung habe wie ich in Zukunft meine Rechnungen bezahlen soll oder mit Kind arbeiten gehen soll wenn es erst ab 1 Jahr in die Krippe kann, die ich auch bezahlen muss!
Ja es geht ums Geld weil man nunmal ohne Geld nicht leben kann!!!!!
Gehst du denn arbeiten ? Von was lebst du jetzt?
In einem Forum gibt's halt vor allem Meinungen, dafür ist es da.
Passt dir das nicht, bemühe Prof. Google, die Fakten sind nur einen Mausklick entfernt.
Allem voran mal die Fragen:
1. Hat er die Vaterschaft anerkannt?
2. Wie bist du selbst finanziell abgesichert?