Hallo zusammen,
meine noch Ehefrau und ich haben ein gemeinsames Haus mit 2 getrennten Wohnungen. Wir stehen beide im Grundbuch und zahlen beide an die Bank. Wir möchten das Haus aktuell aufteilen damit jeder eine Wohnung behalten kann. Die Planung ist das ich weiter im Haus wohnen bleibe, meine Ex zu Ihrem neuen Partner zieht und die Wohnung vermietet wird. Für die Trennungsvereinbarung beim Notar habe ich nun 4 Fragen.
Sollte sich in den nächsten Jahren meine Situation ändern und ich mit Familiengründung das ganze Haus benötigen möchten wir im Vertrag festlegen das ich die Option habe auch die zweite Wohnung zu übernehmen.
Ich möchte verhindern in die Situation zu kommen das meine Ex mir den Verkauf der Wohnung in z.b 5 oder 15 Jahren verweigert oder nur zu einem Kaufpreis der unrealistisch ist. Auch möchte ich nicht lebenslang Miete an Sie zahlen müssen. Wie könnte man das im Vertrag festlegen?
Da ich mit einem Mieter der Wohnung in einem relativ kleinen Haus mit gemeinsamen Treppenhaus usw zusammenleben muss möchte ich ein festes Mitspracherecht haben welcher Mieter in die Wohnung darf. Lässt sich das wirksam im Vertrag festlegen?
Unerträglich wäre für mich wenn meine Ex mit ihrem neuen Partner selbst in die Wohnung einziehen möchte und ich beiden dann täglich begegnen muss. Lässt sich hier festlegen das die Wohnung nur für die Vermietung genutzt werden kann und meine Ex nicht wieder hier einziehen kann?
Damit meine Ex die Wohnung nicht an jemand fremdes Verkaufen kann möchten wir ein Vorkaufsrecht für mich im Vertrag festlegen. Sollte sich die Situation ergeben das Sie die Wohnung verkaufen möchte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht die Finanzielle Ausstattung für eine Übernahme der Wohnung haben lässt sich verhindern das die Wohnung an fremde verkauft wird?
Vielen Dank
Trennungsvereinbarung Haus
Ich verstehe, dass du diese Dinge geklärt haben möchtest. Aber für Fragen dieser Art braucht es eine entsprechende rechtliche Beratung. Dafür ist dieses Forum eher nicht gedacht, du hast keine Gewährleistung, dass die Antworten korrekt sind.
Zu diesem Punkt
"Damit meine Ex die Wohnung nicht an jemand fremdes Verkaufen kann möchten wir ein Vorkaufsrecht für mich im Vertrag festlegen. Sollte sich die Situation ergeben das Sie die Wohnung verkaufen möchte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht die Finanzielle Ausstattung für eine Übernahme der Wohnung haben lässt sich verhindern das die Wohnung an fremde verkauft wird?"
Falls du dann die finanziellen Mittel nicht aufbringen kannst, ist das dein Problem.
Da würde ich mich z.B. auf nichts anderes einlassen. Deshalb gibt es ja schon das Vorkaufsrecht.
Ich als Ex würde vermutlich zu all deinen Vorschlägen nein sagen.
Ihr teilt euer gemeinsames Haus so auf, dass jedem eine Wohnung gehört und mit dieser Wohnung kann dann jeder machen was er möchte. Ich würde auch bei der Bank nachfragen ob man den Kredit entsprechend teilen kann, damit wirklich alles ordentlich getrennt ist.
Wenn Sie irgendwann verkaufen möchte und du das Geld nicht hast, dann ist das leider dein eigenes Pech. Und wenn du die zweite Wohnung brauchst, dann bist du ganz normal Ihre Mieter wie alle anderen auch. Wenn zu dem Zeitpunkt bereits Mieter in der Wohnung sind, kannst du die Wohnung sowieso nicht einfach beziehen. Und wenn die Frau nicht verkaufen will, dann verkauft Sie eben nicht und verweigert dir somit den Kauf.
Du kannst nicht alles nehmen aber nichts geben wollen.
Ich denke genau diese Fragen solltest du dem Notar oder ggf. einem Anwalt vorher stellen... Nutzt dir ja auch nichts, wenn du den Termin hast und der Notar sagt "rechtlich geht das nicht" oder deine Ex sagt "nein das unterschreib ich nicht". Dann kannst du zwar sagen "Heike123 bei Urbia meinte aber das geht bestimmt..." Aber es bringt dir nichts. Die Fragen sind schon sehr speziell. Ich denke das wichtigste ist, dass die Ex mit allem so einverstanden ist. Ein Vorverkaufsrecht ist mit Sicherheit möglich, aber du wirst ihr wohl kaum verbieten können ihre Wohnung zu verkaufen, wenn sie es möchte. Genauso das Mitsprache Recht beim Mieter. Wird denke ich schwer...
Wäre aber die Frage ob nicht du das Haus komplett übernehmen kannst und sie mit den Mieteinnahmen aus der zweiten Wohnung ausbezahlen kannst?
Ich finde deine Anspruchshaltung ziemlich dreist und würde mich definitiv nicht darauf einlassen.
"Damit meine Ex die Wohnung nicht an jemand fremdes Verkaufen kann möchten wir ein Vorkaufsrecht für mich im Vertrag festlegen. Sollte sich die Situation ergeben das Sie die Wohnung verkaufen möchte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht die Finanzielle Ausstattung für eine Übernahme der Wohnung haben lässt sich verhindern das die Wohnung an fremde verkauft wird?"
Wie frech Wenn du dir die Bude nicht leisten kannst, wird sie jemand anderes kaufen können, der die finanziellen Mittel im Gegensatz zu dir nunmal hat. Dafür gibt es das Vorkaufsrecht.
Hier schrieb schon jemand was von eierlegenden Wollmilchsau.. ja, genau so sehe ich das auch.
Lass dich rechtlich beraten, dann wirst du sehen, dass das so nicht geht.
ich sähe nicht, warum das nicht gehen sollte. Die Frage ist nur, ob die Einigung ohne Gegenleistung erfolgt.
Du kannst in die Trennungsvereinbarung reinschreiben lassen was Du willst, allerdings kann niemand Deine Ex zwingen zu unterschreiben. Und wieso sollte sie etwas unterschreiben, was die Nutzung und Verwertung ihres Eigentums so drastisch einschränkt, wie Du es Dir vorstellst?
Mitspracherecht bei ihren Mietern? Sie darf die Wohnung nicht mit ihrem Neuen beziehen? Vorkaufsrecht mit Wartezeit, wenn Du gerade das Geld nicht hast? Wenn Du die Wohnung möchtest, muss sie an Dich verkaufen? Das ist doch wohl nicht Dein Ernst!
Ich würde herzlich lachen und Dir ein paar Links zur Teilungsversteigerung zukommen lassen. Wenn Ihr Euch bezüglich der Immobilie nicht einigt, kann sie die nämlich jederzeit beantragen.
Grüsse
BiDi