Wie ist das mit dem Sorgerecht

Wir stehen kurz vor der Trennung. Auch wenn mein Mann eine Eheberatung kontaktieren möchte sehe ich aufgrund unserer Differenzen der letzten Monate sehr schwarz.

Unser Kind ist 2 Monate als. Ich wohne bei ihm im Eigentum (Haus). Ich habe als Einkommen für 1 Jahr das Elterngeld welches sich ungefähr auch 1200,00 € belaufen wird. für das zweite und dritte Babyjahr stehe ich ohne Einkommen da. Selbst wenn ich wieder arbeiten gehen würde könnte ich mir die Miete für eine Wohnung in unserer Region nicht leisten. Auch stellt sich die Frage der Betreuung. Kita Plätze sind rar.

Nun hat mein Mann mir schon gedroht dass er um das Sorgerecht für unsere Kleine kämpfen wird. Er hat anklingen lassen dass er sie eine Woche haben möchte und ich sie eine Woche bekäme. Das möchte ich nicht. Außerdem muss das Kind irgendwann auch in die Schule/Kindergarten. Wie soll das funktionieren.

Ich habe Angst dass das Gericht zu seinen Gunsten entscheidet da er im Eigentum wohnt und natürlich finanziell viel besser aufgestellt ist. Ich habe große Panik dass er das Sorgerecht bekommt. Er hat auch anklingen lassen dass er es vor Gericht so ausschauen lassen möchte als sei ich psychisch gestört. Ja ich habe seit der Schwangerschaft Depressionen, diese bin ich der Meinung habe ich nicht ausschließlich der Schwangerschaft sondern äußeren Gegebenheiten zu verdanken. Ich gehe wöchentlich zu einer Psychologin. Er geht allerdings auch zu einer Psychologin.

Kennt sich jemand aus?

Bearbeitet von Inaktiv
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Hallo,

Da ihr verheiratet seid habt ihr beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Du wirst ohne seine Zustimmung nicht mit Kind umziehen können. Es liegt in Sinne des Kindes mit beiden Elternteile aufzuwachen, auch wenn ihr nicht zusammen in einem Haushalt lebt.
Also wirst du nicht so ohne weiteres weiter weg ziehen können. Was ich persönlich auch richtig finde. Der Vater hat die gleichen Rechte wie du. Und das er um euer Kind kämpfen will, empfinde ich als völlig normal.

Du musst Beziehungsebene und Elternebene trennen. Ihr funktioniert als Paar nicht mehr, aber als Eltern müsst ihr es und es liegt im Sinne eures Kindes das sich beide Elternteile kümmern.

Wechselmodell mit Kita/Schule kann sehr gut klappen, wenn die Eltern nah beieinander wohnen. Meine Tochter hat einen Freund aus der Kita. Die Eltern wechseln über die Kita. Sie haben nicht 7 Tage sondern 3,4,4,3. So das das Kind im Wechsel die Wochenenden bei einem Elternteil verbringt. Unsere Tochter war schon in beiden Zuhausen spielen.
Ab Grundschule wollen sie auf 7 Tage gehen.

LG

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Also wirst du nicht so ohne weiteres weiter weg ziehen können. Was ich persönlich auch richtig finde. Der Vater hat die gleichen Rechte wie du. Und das er um euer Kind kämpfen will, empfinde ich als völlig normal.

Wenn ich mir aber nun mal eine Wohnung in München nicht leisten kann?

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Erstmal solltest du nach 1 Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Elternzeit ist ein Luxus, den man sich leisten können muss.

Das du meinst dir keine Wohnung leisten zu können ist leider dein Problem. Da hilft es Abstriche zu machen an dir Wohnung, ggf. Neuer Job in Vollzeit und staatliche Hilfen abfragen.

Deine finanziellen Probleme rechtfertigen nicht, dass du mit eurem gemeinsamen Kind weg zu ziehen und so dem Vater zu entziehen bzw. Ihn zu einem Wochenendpapa zumachen.

Wenn der Vater sein Kind in der Nähe halten will, dann wird er es auch schaffen.

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Das Sorgerecht hat dein Mann schon. Das braucht er weder beantragen, noch kannst du verhindern, dass er es bekommt.
Da dein Mann auch das Sorgerecht hat, habt ihr auch das Gemeinsame Aufenthaltsbesimmungsrecht, d.h. ohne Zustimmung deines Mannes darf das Kind seinen Wohnsitz nicht wechseln.

Aber eine ganz andere Sache: Du schreibst, selbst wenn du wieder arbeiten gehen würdest, könntest du dir die Miete nicht leisten. Ja was konkret willst du denn dann?

Rede mit deinem Mann, vielleicht könnt ihr euch einigen, dass er dich weiterhin gegen eine geringe Miete in dem Haus wohnen lässt.

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Da dein Mann auch das Sorgerecht hat, habt ihr auch das Gemeinsame Aufenthaltsbesimmungsrecht, d.h. ohne Zustimmung deines Mannes darf das Kind seinen Wohnsitz nicht wechseln.

Nochmal die Frage: Was wenn ich mir eine Wohnung an diesem Ort nicht leisten kann???

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Dann hast du, auf gut Deutsch gesagt, Pech.
DU kannst ja wegziehen, aber eben ohne das Kind. Du kannst aber übers Gericht beantragen, dass diese es dir erlauben, wenn der Abstand so gering ist (bspw. nächster Ort), dass ein regelmäßiger Umgang (ja, auch Wechselmodel) Problemlos möglich ist. Dann kann das Gericht dir die Erlaubnis erteilen.

Hier könnte dir zu Gunsten kommen, dass die Kleine erst 2 Monate alt ist. Stillst du? Dann ist das Kind natürlich auf dich, als Nahrungsquelle, angewiesen.
Ein 2 Monate altes Baby wird auch noch in kein Wechselmodel kommen.

Suche dir am besten einen Anwalt. Der kann dich, in allen Fragen und belangen, beraten.

Bearbeitet von Rapheli
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Dein mann muss dir übrigens in der ersten Zeit noch Unterhalt zahlen, genauso wie für sein Kind, wenn kein wechselmodell vereinbart wird. Das nur so randhinweis.

Du bekommst als alleinerziehende leichter einen kitaplatz. Vor allem besteht ein Rechtsanspruch ab dem 1. Vollendeten Lebensjahr - damit fällt das Argument, nicht zu arbeiten schonmal weg..

Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung und besprich deine Möglichkeiten. Dein Mann hat Rechte. Er ist der Vater und wird es immer bleiben.

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Sie bekäme aber den Unterhalt auch nur dann, wenn sie alleinerziehend wäre. Ist sie aber nicht, da das gemeinsame Kind rechtlich gesehen beim Vater im Haus bleibt. Sollte sie das Kind mitnehmen, stünde ihr Unterhalt für sich und dem Kind zu, sofern er überhaupt leistungsfähig für beide wäre.