Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern

Hallo liebe Community,

Ich habe vor einiger Zeit schon einmal einen Beitrag verfasst, in dem ich die schwierige Situation mit meinem Ehemann beschrieben habe. Nun habe ich den Entschluss gefasst, mich zu trennen, da es so nicht mehr weitergehen kann.
Ich habe eine Tochter (14 Monate alt) und bin im 7. Monat schwanger. Da ich hier an meinem jetzigen Wohnort keine Unterstützung oder Hilfe habe, würde ich gern in meine Heimat zurückziehen (ca. 140km entfernt). Dort habe ich familiäre Unterstützung und meine Tochter hat einen sehr guten Bezug zu meiner Familie, da wir jetzt auch regelmäßig dort sind. Die Familie meines Mannes, die hier lebt, kennt sie kaum da sie kein Interesse haben. Mein Mann ist immer 14 Tage auf Montage und dann 14 Tage zuhause. Den Umgang müssten wir eh über das Jugendamt regeln lassen, da er psychisch nicht stabil ist und ich nicht mit gutem Gefühl meine Kinder allein bei ihm lassen könnte. Er äußert auch selbst, dass er sich nicht in der Lage dazu sieht, sich einen Tag alleine um unsere Tochter zu kümmern.
Meine Frage nun an euch: wie stehen für mich die Chancen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, damit ich meine Tochter ummelden kann? Der Vater würde einer Ummeldung schon aus Prinzip nicht zustimmen.
Und ich möchte noch dazu erwähnen, dass ich mehr als bereit bin, den Umgang in der Zeit, in der er zuhause ist, zu ermöglichen. Ich würde die Kinder jedes Mal zu ihm bringen und holen und auch den Umgang begleiten, wenn das nötig sein sollte. Es geht also nicht darum, ihm die Kinder zu entziehen oder Ähnliches, ich möchte nur für mich ein stabiles und unterstützendes Umfeld schaffen.
Ich bin sehr dankbar für konstruktive Beiträge.
Danke 🙂
Mimamo

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Solltest du dich mit deinem Mann einigen können, brauchst du kein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Sagen wir mal so: Dein Mann weiß ganz genau, warum er diesem Vorhaben nicht zustimmt.

Ein Umzug über diese Distanz bedeutet für den Expartner in erster Linie, dass er nie am normalen Leben der Kinder teilnehmen kann (Kindergarten, Schule, etc.).
Man(n) ist automatisch der Zahlvater, und dein Expartner natürlich nochmal mehr, denn er ist zudem psychisch scheinbar nicht in der Lage, komplette Wochenenden oder Wochen in den Ferien Umgang zu pflegen.

Dein Noch-Partner ist zur Bindung ans Kind darauf angewiesen, stundenweisen Umgang zu pflegen, bzw. pflegen zu können. Das solltest du schon in deinen Bemühungen mit anerkennen.


Mit dieser von dir gewollten Distanz verbunden ist aber, dass sich der langfristige Umgang nur auf Wochenenden oder Ferienbesuche beschränken wird. Dein Plan stellt also eine Situation her, die für ihn und seine gesundheitlichen Probleme schlecht machbar ist.
Wenn er nun auch noch krankheitsbedingt eingeschränkt ist und den Umgang mit den Kindern gar nicht über Ferien oder ganze Wochenenden leisten kann - was du weißt! - wird sich diese Option auch noch als schwierig herausstellen.


Die Kinder gehen irgendwann in den Kindergarten und dann in die Schule, da ist nichts mit 140km (einfache Strecke(?)) fahren am Wochentag für ein paar Stunden Papabesuch. Erst recht nicht, wenn du eh auch selber arbeiten musst.

Später kommen Hobbies, Veranstaltungen, Kindergeburtstage etc. an Wochenenden hinzu, wo man dem Kind auch nicht sagen will: Nein, heute musst du zu Papa und darfst nicht auf den Geburtstag deines besten Freundes.
(Merke: Vater ist beruflich eingeschränkt an Wochenenden und psychisch angeschlagen, beides macht den Wochenendumgang schwieriger, nichts mit "tauschen" der Wochenenden und ob er ein WE durchhalten kann ist auch nicht klar)


Dagegen ist der Vater bei naher Distanz im 14-Tages Takt verfügbar und kann die freie Zeit nutzen, um die Kinder stundenweise zu betreuen. Selbst wenn seine gesundheitliche Verfassung keine Vollzeitbetreuung zulässt. Beispielsweise könnte er ein dreijähriges Kind sicher von der Kita abholen und 2h bespaßen, bis du es bei ihm abholst. Mit älteren Kindern wird das sogar noch leichter.
Aber das wird völlig unrealistisch, wenn du 140km weit weg wohnst.



Mein Rat wäre, zuerst zusammen mit Vater und Jugendamt Umgangsregelungen für den jetzigen Alltag vor Ort zu treffen, so dass du in den Zeiträumen wo er verfügbar bist, auch in naher Zukunft Zeitabschnitte im Stundenbereich für deine Bedürfnisse übrig hast. So hast du aktive und geregelte Hilfe durch deinen Ex in den Zeiträumen wo er zur Verfügung steht. Angepasst an seine psychische Leistungsfähigkeit. Das sollte etwas sein, was dein Ex guten Gewissens mit dir vereinbaren kann.


Erst wenn die vereinbarten Regel dauerhaft verletzt werden und dein Ex nicht Willens ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Kinder Sorge zu tragen, solltest du einen Schritt weiter gehen.
Dann hast du aber auch die passende Argumentationsgrundlage, wenn er seinem Umgang in der Woche nicht nachkommt und du das auch belegen kannst.


Edit: Abseits davon kann man natürlich immer einen Anwalt konsultieren. Recht, Moral, guter Wille, die fahren oft nicht im gleichen Boot.

Bearbeitet von Inaktiv
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Du hast sehr gut für den Vater argumentiert und aus der Sicht recht. Aber ist das wirklich das beste für Frau und Kind(er)?
Sie wären vermutlich besser dran, wenn sie direkte Hilfe am Wohnort haben. Alleinerziehend dürfte schon schwer genug sein. Besser man hat die Großeltern als Unterstützung.
Daher würde ich denken, dass zumindest fürs erste Jahr der Vater zurückstecken müsste.

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Es geht um die Kinder und, so fies das klingt, nüchtern betrachtet nicht um die Frau.

Für die Kinder ist die zu priorisierende Option IMMER, möglichst beide Elternteile in der Nähe zu haben, um einen gescheiten Umgang gewährleisten zu können.

Das wird auch meist versucht, dennoch kann man da nur von Einzelfallentscheidungen sprechen.
Ich würde mich daher auch an einen Anwalt wenden, aber ehrlich überlegen, ob es für die Kinder wirklich das Beste ist, so weit vom Vater entfernt zu leben. Und zwar wirklich ehrlich.

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Das ist eine Frage, die ich am ehesten einem Anwalt stellen würde. Vermutlich solltest du dss noch in der Schwangerschaft klären, oder?

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So. Ansonsten habe ich gerade nochmal gelesen, dass dein K1 14 Monate alt ist. Puh. Also stell dir vor, ihr trennt euch. Die Geburt steht an, aber der Mann ist auf Montage. Was ist mit dem großen Kind? 14 Monate ist jung. Dann wird die Geburt zum Kaiserschnitt. Wie willst du das im Fall der Trennung wuppen? 2 Kinder unter 2 im Wochenbett ist krass.
Dir bleibt doch im Grunde nichts anderes übrig als der Umzug.

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Hier würde ich sogar noch anmerken:
Wenn der Vater 14 Tage auf Montage ist und dann 14 Tage zu Hause - wäre für ihn eventuell ein Umzug in die Heimat der TE nicht auch möglich? Vorausgesetzt natürlich, er hat in den 14 Tagen ohne Montage frei oder Homeoffice wäre möglich. Dann wäre doch eigentlich seine Wohnumgebung relativ wurscht. Und die TE hätte ein soziales Netzwerk.

Liebe TE,
ich habe auch zwei unter 2 - die kleine 19 Monate, der kleine 8 Wochen. Und es war ein Kaiserschnitt beim kleinen. Ohne die Hilfe von meinem Mann und den zwei großen Mädels würde ich es nicht schaffen. Deswegen wäre eh zu bedenken, wie du (auch ohne Trennung) Hilfe bekommst, während dein Noch-Mann auf Montage ist. Ich bin da ganz bei schokofrosch - eigentlich bleibt dir nichts anderes übrig als ein Umzug. Und die Montagetätigkeit des Vaters würde ich definitiv beim Gespräch mit dem Vater, einem Anwalt und/oder dem Jugendamt als Argument bringen. Eine Beratung solltest du auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Ich wünsche dir alles Liebe und Gute!

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Ich rate dir keine Versprechungen zu machen, die nicht einzuhalten sind. Der Umgang bei solch kleinen Kinder sollte mehrmals wöchentlich stattfinden. Wie willst du die Kinder 3-4 mal pro Woche zu ihm fahren? Und auch, wenn es, was wie gesagt in dem Alter nicht zielführend ist, nur 14 tägige Umgangswochenenden wären. Fährst du Freitag, Samstag und Sonntag hin und zurück? Oder nimmst dir dort ein Zimmer?
Also ich denke einen wirklcihen Bindungsaufbau, wie er bestenfalls stattfinden soll, so, dass sich schon im KLeinkindalter eine stabile Bindung entwickelt, kannst du ihm nicht anbieten. Dann tue das auch nicht, das wäre nicht korrekt.

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Er hat ja jetzt immer 2 Wochen keinen Kontakt zu unserer Tochter. Das hat er sich ja auch so ausgesucht, ohne mit der Wimper zu Zucken. Wo wäre der Unterschied?

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In den 2 Wochen in denen er Zeit hat müsstest du aber X mal fahren, wenn er auf einen ordentlichen Bindungsaufbau besteht.
Argumente wie "du hast doch bisher nicht..." kann man versuchen sind aber oft nicht so wirksam. Achte einfach darauf, dass du nicht etwas zusicherst, was du dann einhalten musst, weil du sonst gegen den BEschluss verstoßen musst.

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Käme ein gemeinsamer Umzug in Frage?
Wenn dein Mann eh 14 Tage auf Montage ist und anschließend 14 Tage am PC hängt, dann wäre doch egal an welchem Ort er wohnt?

Und die Drohung das große Kind ganz bei ihm zu lassen und nur mit dem Baby umzuziehen? Wie würde er da reagieren?

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Eine Trennung von ihm kommt so oder so, ob er dann auch umziehen will ist fraglich. Er hat hier wo wir jetzt leben ja schon ein Umfeld, das hätte er in meiner Heimat nicht. Aber das stünde ihm natürlich frei und wäre einen Vorschlag auf jeden Fall wert.

Die Drohung das große Kind ganz bei ihm zu lassen? Ist ja schon wegen seines Jobs nicht möglich und er kennt mich gut genug um zu wissen, dass ich das nie tun würde…