Hallo ich bin zufällig darauf gestoßen und habe mich nun belesen , ich möchte mich bald trennen und scheiden lassen (3 Kinder )
Wird dieser Verfahrensbeistand IMMER eingesetzt ?
Oder nur wenn unklar ist wo die Kinder hinmöchten / was sie möchten ?
Wenn man sich privat einig wird über Umgang ect benötigt man doch keine weitere Anhörung zu Hause der Kinder oder ? 🧐
Hab da viel negatives gelesen und mein noch Mann manipuliert die Kinder gern mit materiellem sodass sie wahrscheinlich sagen werden sie möchten zu ihm 🤨ich bin eher die ,die Alltag und Struktur,Termine ,Schule ,Kita ,Feiern ,Besorgungen ,trösten ,Familie ,Ärzte,ect managet,und er wenn er mal da ist (abends 20 Uhr ) vorher trinkt er im Keller .eher der Spaß Vater ,nicht mehr nicht weniger .
🙄🙄🙄🙄
Verfahrensbeistand Ein MUSS ?
Dein Text liest sich so, als ob ihr hochstrittig seid.
Du wirfst ihm Manipulation vor und sagst er trinkt im Keller.
Außerdem befürchtest du die Kinder könnten sagen, sie wollen zu ihm.
Also seid ihr euch ja nicht einig und es wird dann zum Verfahren kommen, dann bekommen die Kinder einen Verfahrensbeistand.
Kostet dann pro Kind und Verfahren ca. 550 Euro.
Nja das sind ja Fakten die alle aus der Familie belegen können,sei es Schwiegermutter,Geschwister von ihm ect , wäre schon interessant wenn ein alkoholiker 3 Kinder zugesprochen bekommt,weil er sie damit erpresst ,Papa hat eine PlayStation und Tv und Mama würde sowas nicht kaufen 😬
Er wird aber sicher nicht freiwillig sagen er ist Alkoholiker und überlässt dir die Kinder oder?
Also geht es ja dann vor Gericht.
Hallo.
Bei mir gab es keinen Verfahrensbeistand. Wir haben den Umgang vorher für uns geregelt, das hatte ich dem Anwalt auch so mitgeteilt. Ich glaube, ein Verfahrensbeistand kommt erst hinzu, wenn es irgendwelche Streitigkeiten und Uneinigkeiten bzgl der Kinder gibt.
So lange alles in Ordnung ist, wird es ohne geregelt.
Alles Gute
Das ist korrekt, dass man keinen Verfahrensbeistand benötigt, wenn man sich auch außerhalb vom Gericht einigt.
Aus dem hier bisher beschriebenen sehe ich aber keine Einigung, daher vermute ich, dass es eher vor Gericht geht und ein Verfahrensbeistand benötigt wird.
Wenn die TE hier schreibt, dass das von ihr angesprochene Fehlverhalten des Kindesvaters durch Verwandte bezeugt werden kann und sie es deshalb hier als Fakten beschreibt, dann weise ich auf folgendes hin:
Beim Familiengericht gibt es keine Zeugen die angehört werden.
Was Verwandte, Freunde etc. über einen Elternteil sagen ist somit nicht von Belang.
Wenn die Vorwürfe gegenseitig vor Gericht genannt werden, dann wird es eher strittig und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass ein familienpsychologisches Gutachten angefordert wird.
Der Gutachter wird dann neben den Elternteilen und den Kindern auch Erzieher, Lehrer der Kinder befragen.
Eventuell den Kinderarzt oder falls bisher schon involviert Schulpsychologen, Vertrauenslehrer, Jugendamt.
Hierzu ist eine Schweigepflichtsentbindung beider Elternteile notwendig.
Das Gutachten verursacht aber im Vergleich zu den Kosten des Verfahrensbeistandes, der pro Kind ca. 550,- Euro abrechnet, ganz gewaltige Kosten. Inzwischen ist hierfür mit einem Betrag von 12.000 bis 25.000,- Euro zu rechnen.
Die Beträge für Verfahrensbeistand und Gutachten sind von beiden Elternteilen hälftig zu bezahlen.
Es sei denn es ist kein Einkommen und kein Vermögen vorhanden, dann kann dies vom Staat übernommen werden.
Hierzu kann ich jedoch nichts näheres sagen wie da die Voraussetzungen genau sind.