Alleinerziehend Elterngeld Unterhalt Vaterschaftstest Vaterschaftsanerkennung

Guten Morgen,

Ich bin seit Anfang der Schwangerschaft von meinem Partner getrennt. Jetzt ging es um die Vaterschaftsanerkennung. Der Erzeuger möchte nichts unterschreiben, solange kein Vaterschaftstest gemacht wurde. (Wir lieben uns seit 7 Jahren). Da seine Mutter ziemlich involviert ist, gehe ich davon aus, dass sie die treibende Kraft ist. Er wohnt mit seiner Mutter und Oma in einem Haus. Sie würde ausziehen und sich eine eigene Wohnung nehmen, wenn ich die Miete für sie zahlen würde, damit ich ins Haus ziehen kann. Für das Haus müsste ich dann auch noch Miete zahlen. Sie ist seit über 30 Jahren arbeitslos und bezieht weder Einkommen noch Bürgergeld oder ähnliches. Sie ist wohl seit Jahren mit dem Sozialamt vor Gericht. Da sie auch psychisch sehr krank ist, Depressionen PTBS etc. Sie lebte bisher von dem Unterhalt ihres Ex Mannes. Mein Ex ist Berufssoldat und viel im Ausland. Er möchte kein Unterhalt zahlen, weder für mich noch für das Kind. Ich wohne alleine, saniere aktuell meine Wohnung und muss auch für die komplette Ausstattung des Babys alleine aufkommen. Aktuell bin ich noch am arbeiten, bin aber jetzt kurz vor dem Mutterschutz. Ich bin total überfragt, wann ich Elterngeld beantragen muss. Was mir zustehen würde und was ich sonst beantragen kann. Ich habe monatliche Ausgaben von 1200 Euro. Miete, Versicherungen, Auto Strom, Gas etc. Ich zahle bis 2025 auvh noch einen Kredit ab. Das wird direkt am Anfang des Monats abgebucht. Es würde vorne und hinten mit dem Elterngeld nicht reichen. Zumal, wenn der kleine erst Ende August kommt, kommt das Elterngeld ja auch erst danach, sprich Ende des Monats. Ich komme doch jedes Mal in Verzug mit meiner Miete und den anderen Abzügen. Ich dürfte auch nur 14 Monate in Elternzeit gehen und müsste dann mein Baby in eine Fremdbetreuung geben. (Was ich auch nicht so korrekt finde). Es war alles anders geplant mit dem Kindsvater.
Ich weiß leider nicht mehr weiter und bräuchte eure Erfahrungen oder Tipps.

Vielen Lieben Dank!

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Deinem Kind steht Unterhalt zu.
Dir steht Unterhalt zu.

Außerdem bekommst du Kindergeld und Elterngeld.

Der Vater verdient als Berufssoldat genug Geld, um für euch Beide Unterhalt zu zahlen. Es ist also deine Aufgabe, die Vaterschaft ordnungsgemäß feststellen zu lassen. Da kann dir das Jugendamt oder ein Anwalt helfen. Entweder er knickt schon ein, wenn er ein Schreiben von den Beiden erhält, oder es gibt einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest.

Mit „Ich will nicht zahlen.“, wird er jedenfalls nicht weit kommen. Kindesunterhalt geht allen Anderen vor.

Bearbeitet von kati543
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Hallo,
also erstmal kommst du ja in Mutterschutz, in der Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld, das ist so hoch wie dein vorheriger Lohn. Dieses Mutterschaftsgeld wird zum Teil von der Krankenkasse und zum Teil vom Arbeitgeber bezahlt, du musst das bei deiner Krankenkasse aber beantragen, dafür bekommst du eine Bescheinigung vom Frauenarzt. Den Antrag und die Bescheinigung musst du bis spätestens 7 Wochen vor ET einreichen.
Erst danach kommt Elterngeld, am besten machst du den Antrag schon so weit es geht VOR der Geburt fertig, je nachdem was du arbeitest brauchst du da verschiedene Unterlagen (wir haben beide Vollzeit gearbeitet, ich noch Nebenjob, mein Mann nebenbei selbstständig,...da läppern sich die geforderten Unterlagen) und da muss man sich echt Zeit nehmen um das Ding richtig auszufüllen. Das Elterngeld wird erst ausbezahlt wenn sämtliche Dokumente abgegeben wurden (in unserem Fall mussten wir ewig und drei Tage aufs Finanzamt warten und bis das Elterngeld ausbezahlt wurde war unsere Tochter schon 5 Monate alt 😅).

Einen Vaterschaftstest kannst du selbstverständlich erzwingen, am besten lässt du dich beim Jugendamt beraten. Den Expartner MUSS dir und dem Kind Unterhalt bezahlen, ob er Lust hat oder nicht. Für dich 3 Jahre lang (weiß nicht wie hoch der Unterhalt da ist) und für euer Kind, meines Wissens nach, bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat bzw. höchstens bis es 26 ist.
Es gibt auch Unterhaltsvorschuss, den bezahlt das Jugendamt anstelle des Vaters und holt es sich eben nachher bei jenem wieder zurück. Wie genau das allerdings ist weiß ich nicht da ich mit dem Papa meiner Tochter zusammen lebe, aber auch da kann das Jugendamt Auskunft geben.

Viele Grüße und alles Gute

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ach ja, und Kindergeld bekommst du auch noch. Das kannst du nach der Geburt beantragen!

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Hallo Ari,
such dir schnell Beratung (Caritas, Diakonie...) oder auch Schuldnerberatung. Das sind alles Stellen, die sich mit Finanzen und Anträgen bestens auskennen und dich unterstützen, besser als mancher Anwalt.
Was der Kindsvater, was seine Mutter in ihren Köpfen haben, wollen oder nicht wollen laß dir erst mal völlig egal sein. Wichtig sind jetzt deine nächsten Schritte. Die mußt du nicht alleine gehen, also fordere Unterstützung ein - genau für dich ist die da!
Jetzt, nicht übernächste Woche. Keine Angst, du schaffst das.
Alles Gute dir und dem Bauchzwerg!

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Du und dein Kind haben einen Bedarf Im Monat ( Höhe ist gleich wie beim Bg). Wenn du den mit Unterhalt für dich und das Kind, Kindergeld und Eg nicht decken kannst, kannst du aufstockende Leistungen beantragen. Dein Kredit interessiert dabei nicht, mehr Geld bekommst du deswegen nicht.

Im Prinzip wären es 563 Bg für dich, 357 fürs Kind plus allein erziehenden Zuschlag.
161 Euro. Plus angemesse Miete und Nk.

Darauf werden Unterhalt und Kindergeld komplett, dein EG bis auf einen Freibetrag angerechnet.

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Und vergiss hinterher nicht die Steuererklärung. Das Eg und Mutterschaftsgeld wird unversteuert ausgezahlt.

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Eg kann auch einige Monate dauern, bis das kommt.

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Ich würde noch mit der Bank sprechen, ggfls. kann man die Tilgung aussetzen oder runtersetzen.