Meine Exfrau und ich haben uns am Anfang des Jahres getrennt und haben eine gemeinsame Tochter. Wir hatten ausgemacht das wir sie im Wechselmodell betreuen.
Die ersten 3-4 Wochen lief das auch sehr gut und es wurde sich an Absprachen gehalten, aber seit dem funktioniert das überhaupt nicht mehr. Ich habe mich im März dazu entschieden ein Tagebuch über die Betreuungszeiten zu schreiben um ihr das zu zeigen. Wenn man das prozentual zusammenfasst, betreue ich unsere Tochter in 73% der Zeit und auch Arzttermine, Kinderschließtage oder Kindkranktage übernehme ich. Jetzt habe ich meiner Ex das mal gezeigt und erklärt, also auch gesagt das dass kein Wechselmodell ist sondern das Residenzmodell und sich dementsprechend der Kindesunterhalt anders gestellten wird. Sie sagt das alles sei nicht aussagekräftig und hätte weder Hand noch Fuß. Ich würde ihr damit eins auswischen wollen und mir wäre das Wohl unserer Tochter egal. Die beste Aussage ihrerseits, meiner Meinung nach, war aber das wenn ich die Zeit schon ausschreibe, dass auch richtig machen soll und nicht die Zeiten mitzähle in der die kleine nachts schläft, weil das ist ja keine Betreuung. Also sie schläft mittlerweile an 6 von 7 Tagen bei mir.
Würdest ihr da weiter das Gespräch suchen oder mit den notierten Zeiten weiterziehen und das Residenzmodell und dementsprechend Kindesunterhalt einfordern?
Ex hält sich nicht an Wechselmodell
Wenn ihr vom echten Wechselmodell (50/50) auf 60/40 oder in deinem Fall anscheinend 75/25 herunterfallt, dann ist das kein echtes Wechselmodell mehr, sondern nur ein erweiterter Umgang. Deine Exfrau wäre dann voll unterhaltspflichtig, wenn ich hier nichts durcheinander bringe. Da Du das dokumentiert hast, kannst Du das beweisen.
Ein Anwalt würde Dir hier wahrscheinlich raten, deiner Exfrau eine Kulanzzeit zur Besserung vorzuschlagen. Wieviel, ja, das müsstest Du ihn oder Sie fragen. Das solltest Du allerdings ebenfalls wieder schriftlich/postalisch machen. Du solltest da aber einen Fachanwalt für Familienrecht dazu fragen, der kann dir hier genauer aushelfen. Aber eine Fristsetzung scheint sinnvoll.
Ob Du es im Guten mit ihr versuchen willst, habe ich jetzt hier ausgeblendet. Gehe einmal davon aus, dass Du diese Option schon versucht hast und das damit ausscheidet.
Aber da das dein Anspruch ist, solltest Du das schon umsetzen, natürlich.
Hey!
Was wünschst du dir denn?
Möchtest du, dass ihr ins WM "zurückkehrt" oder würdest du auch das Residenzmodell forcieren?
Falls du das WM wieder etablieren möchtest, würde ich im Jugendamt um eine Mediation bitten und dort Betreuungszeiten erarbeiten. Ansonsten würde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Liebe Grüße
Schoko
Wie kommt man denn auf akribische 73%?
Bist du da nicht ein wenig knauserig?
Ganz einfach, Gerichte und das Jugendamt sind da auch so knausrig.
Da kann es auch mal um 50 und 51% gehen.
Je akribischer, desto besser. So klingt es plausibler. Also mMn alles richtig gemacht.