Ist das Hausfriedensbruch?

Folgende Situation:
- Person A ist Hauseigentümer und lebte in langer Partnerschaft mit Person B im Eigenheim (von Person A)
- Es bestand keine Ehe
- Person A trennte sich von Person B
- Person B weigert sich auszuziehen, da pflegebedürftig und keine Wohnung in Aussicht
- Person A schaltet Anwalt ein, es gab insgesamt eine 3 monatige Frist, auszuziehen
- Person B kam dem nicht nach und bleibt in der Wohnung gegen den Willen von Person A
- Person A reicht nun Räumungsklage ein

Frage: Ist das nicht Hausfriedensbruch, wenn Person B einfach in dem Haus verbleibt? Es besteht kein Mietverhältnis, die Person ist lediglich in dem Eigentum von Person A gemeldet.

Vielleicht kann jmd helfen oder hat Ideen, wie Person A endlich in ihrem Eigenheim wieder Ruhe finden kann? Mittlerweile zieht sich das Ganze über ein Jahr und Person A hat durch die belastende Situation starke gesundheitliche Problene.

Bearbeitet von Hausfriedensbruch
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Zahlt Person B denn Miete? Dann ist ein schriftlicher Vertrag erst einmal Nebensächlich, es besteht ein Mietvertrag. Somit bleibt Person B nur der Weg über eine Räumungsklage.
Nein, Hausfriedensbruch ist das nicht.

Bearbeitet von wirdschon
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Nein, es besteht kein Mietvertrag. Person B zahlt auch keine Miete oder beteiligt sich an Nebenkosten etc. Stattdessen benutzt er Strom, Wasser, etc. von Person A mit.

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Dann würde ich erstmal zusehen, das Gas , Wasser und Strom abgemeldet werden. Denn er muss ihren Verbrauch nicht zahlen

Das darf er als Hauseigentümer. Anmelden kann Person B es nicht, da kein Eigentümer.

Bearbeitet von Sabbaton
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Schreib doch am besten einfach von dir als Person A. Dieses Konstrukt von Text ist echt wahnsinnig anstrengend zu lesen und nachzuvollziehen.

Selbst wenn das Hausfriedensbruch wäre hilft dir das nichts. Die Räumungsklage ist richtige Weg.

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Du bist doch ohnehin mit einer Anwältin in Kontakt die die Situation im Detail kennt?

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Wenn kein Mietverhältnis (egal ob in schriftlicher Form oder durch regelmäßige Zahlung) besteht, dann würde ich die Sachen der Person so einlagern, dass diese Zugriff darauf hat und im kompletten Haus die Schlösser austauschen. Ganz einfach 🤷‍♀️

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Da haben wir den Anwalt auch schon befragt. Schlösser darf Person A nicht austauschen, da Person B dort gemeldet ist und an das Eigentum von Person B dürfen wir auch nicht zwecks Einlagern.

Rausschmeißen geht leider auch nicht, da Person B dort seine Meldeadresse hat.

Bearbeitet von Hausfriedensbruch
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Sachen vor die Türe stellen, Person B rausschmeißen, Schloss austauschen. Fertig

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Damit bietest du Person B ganz schön viel Raum für eine Klage seinerseits.

Da er dort gemeldet ist und auch noch pflegebedürftig, ist weder das eine noch das andere einfach so erlaubt.

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Das ist leider das Problem. Wir wollten ursprünglich Person B auch vor die Tür setzen, geht aber nicht (laut Anwalt).

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Die Räumungsklage ist hier der richtige Weg, auch, wenn er dauern wird. Gerade heil Person B pflegebedürftig ist, kann sich das ganz lange ziehen leider.

Aber Person A kann doch mal die örtliche Polizeidienststelle aufsuchen und dort fragen oder eben ihren Anwalt, dann hätte sie eine rechtlich fundierte Antwort und keine 100 Laien Aussagen, die alle unterschiedlich sein werden.

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Danke für deinen Vorschlag. Dass mit der örtlichen Polizei ist noch ein guter Ansatzpunkt Da werde ich mich mal erkundigen.

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ist Person B da gemeldet? dann hat sie ein Recht auf wohnen, ein Mietvertrag geht auch mündlich
Person B wird wohl keine wohnung finden

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Person B ist doch gemeldet. Ein Mietvertrag gibt es nicht. Es fließt auch kein Geld, also Person B zahlt/überweist auch keine Miete.

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Das gab es bei uns im Bekanntenkreis bereits. Sehr schwierige und langwierige Sache. Person A hat in unserem Fall im ersten Schritt den Lebensbereich von B auf WG-Niveau reduziert. Es besteht kein Anspruch auf Zutritt zu allen Räumen (ggf. nochmal Anwalt fragen, ich meine, das war hier abgesegnet), daher kamen neue Schlösser an alle Zimmer bis auf ein Schlafzimmer, Küche und Bad. Ist zwar blöd, immer mit Schlüssel rumzulaufen, aber zumindest bleibt die eigene Privatsphäre gewahrt.

Schritt 2 war ohne Anwalt, zumindest offiziell. Es gab mit Frist angekündigte Bauarbeiten im Bad. "Leider" 4 Wochen nicht benutzbar. Davor noch andere Schikanen wie nachts Party, permanentes Bohren, Kühlschrank wochenlang "kaputt" (Minikühler in den eigenen Räumen), Heizung "versehentlich" runtergedimmt und in den Urlaub gefahren (Anspruch auf Mietminderung läuft ja ins Leere), ständig die Rottweiler vom Nachbarn zu Besuch, stinkenden Müll stehen gelassen usw. Ich habe da nur gedacht, dass am Ende wohl beide ziemlich fertig waren. Ob es das wert war? Keine Ahnung. B ist nach 10 Monaten ausgezogen.