Hallo Ihr,
eine Bekannte hat zwei Kinder und ist verheiratet. Sie steht nun vor einer echt blöden Situation und ich würde gerne helfen, kenne mich aber so Null aus. Ein Termin beim Anwalt steht erst noch aus.
Zur Situation: Der Vater ist nicht redebereit, ein vernünftiges Gespräch daher null möglich. Er versucht sie zu manipulieren. Sie möchte dringend mit den Kindern zu Hause weg, aber weiß nicht wie sie es anstellen soll. Eine Wohnung kann sie alleine nicht bezahlen und er wird freiwillig vorab keinen Cent Unterhalt zahlen. Was ist denn in solchen Fällen? Sie kann nicht warten, bis die Scheidung durch und der Unterhalt geklärt ist. Oder gibt es noch andere Anlaufstellen für sie?
Großes Interesse an den Kindern besteht seitens des Vaters nicht.
Trennung-Wie am besten vorgehen
Ab dem Tag der Trennung ist Trennungsunterhalt fällig.
Also für den Ehepartner der weniger verdient.
Ein ganz anderes Thema ist Unterhalt für die Kinder.
"mit den Kindern zuhause weg" ist nicht einfach so mal möglich. Beide Eltern haben ein Aufenthaltbestimmungsrecht und die Kinder können nur von zuhause ausziehen wenn beide Elternteile zustimmen.
Davon ab gibt es Unterhalt für Kinder auch nach der Trennung, je nachdem bei wem die Kinder (überwiegend) leben, wie die Einkommen sind, wer das Kindergeld bekommt etc.
Sie soll das zuständige Jugendamt kontaktieren, die können entweder helfen, oder Beratung organisieren.
Ach so: "freiwillig" gibt es beim Thema Kindesunterhalt nicht. Zahlt er nicht, kann man sich den Unterhalt vom Staat holen und der holt sich das Geld von der Person zurück, die den Unterhalt eigentlich leisten müsste.
Aber wie gesagt: Einfach so mit den Kindern ausziehen und dann Unterhalt kassieren ist nicht.
Nicht pauschal haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nurbwenn auch beide das Sorgerecht haben.
verheiratet ist das Sorgerecht immer bei beiden Elternteilen
ohne Unterschrift des Vaters kann sie die Kinder beim Auszug nicht mitnehmen.
Doch, sofern er KEIN Sorgerecht hat schon. Wenn sie nicht verheiratet sind, hat er keins.
Da sie es sind, muss er dem Auszug zustimmen.
Sorry, aber es ist auch komplett falsch zu sagen, dass der Vater per se weder Sorgerecht noch Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.