unterhalt? (wechselmodell & nettoschere)

Hallo Forum,
Heute bin ich anonym unterwegs und frage für meine Freundin, mit der ich morg3n spazieren gehe.
Sie hat sich vor ein paar Monaten von ihrem Partner (nicht verheiratet oder so) getrennt, sie haben ein 2,5 J altes Kind. Sie ist letzte Woche ausgezogen in eine neue Wohnung und sie haben sich aufs wechselmodell geeinigt, angedacht ist 50/50 (wohnen nur einen Kiez entfernt, Kita liegt etwa in der Mitte).
Nun fragen wir uns, ob oder ab wann oder ab welchem betreuungsverhältnis (auch bei 50/50?) eine partei der anderen zu Unterhalt verpflichtet wäre.
Besagte Freundin verdient ca. 2600 Euro netto und ihr ex 2200 Euro, also weniger. Beide wollen einfach so weiter arbeiten, glaube ich, aber ein paar Szenarien zu entwerfen wäre auch interessant...
Danke für eure Hilfe!

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ganz einfach sie muss ihm den Ausgelich zahlen

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Gar nicht.
Die beiden sind nie verheiratet gewesen. Das Kind ist 2,5 Jahre. Es wurde das echte Wechselmodell gewählt.
Wo liest du hier einen Betreuungsunterhalt raus?

Es gibt einen Anspruch auf Kindesunterhalt des Vaters gegenüber der Mutter. Im Gegenzug ist der Anspruch der Mutter auf Kindergeld höher, als der des Vaters.

Allerdings habe ich das jetzt nicht durchgerechnet. Bei den Minibeträgen, kann es sein, dass entweder absurd niedrige Beträge an Unterhalt herauskommen, oder dass überhaupt kein Unterhalt gezahlt werden muss, dafür die Mutter aber trotzdem mehr Kindergeld erhält, da sie eben die Quote hat.

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Das ist kompliziert und lässt sich ohne die lohnabrechnungen von beiden für die letzten 12 Monate nicht berechnen. Nach der Trennung kann einer außerdem Steuerklasse zwei beantragen, so dass das Einkommen entsprechend steigt.

Dann müssen die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden, die ja auch durchaus unterschiedlich ausfallen können.

Wenn noch weitere unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, müssen ggf. auch diese einbezogen werden.

Aktuell gibt es die volle Unterhaltspflicht wenn es nicht genau 50:50 ist. Nach einer geplanten Rechtsänderung soll auch bei geringen Quoten der Unterhalt angepasst werden. Wie das am Ende gehandhabt werden wird, ist noch unklar.

Wichtig ist, neben einer verbindlichen Vereinbarung auch deren Umsetzung. Ich würde den Beteiligten raten, alles schriftlich festzuhalten und eventuelle Abweichungen lückenlos zu dokumentieren.

Aus der Praxis kann ich sagen, dass es wenige echte 50:50 Modelle gibt, die dann auch durchgehalten werden.

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Kann ich überhaupt nicht bestätigen, wenn es Vätern mal gelungen ist, das Modell durchzusetzen oder man sich geeinigt hat, kenne ich etliche Beispiele, die das Modell dauerhaft haben. Gekippt wird es eigentlich nur aus 2 Gründen: Echtes Kindswohl, WM ist nicht für jedes Kind optimal und Kind möchte nicht wechseln, sondern einen Hauptaufenthaltsort.

Zweitens vorgeschobenes Kindswohl, WM wird permanent torpediert, damit ins Residenzmodell gewechselt wird und Unterhalt fliesst.

In dem hier genannten Beispiel sollte auch kein Unterhalt geschuldet sein und wenn dann ein minimaler Betrag.

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Trotz Wechselmodell muss Unterhalt für die Kinder bezahlt werden. Es berechnet sich nur anders.

Ganz allgemein: Der Bedarf der Kinder wird anteilig aufgeteilt auf den Verdienst der Eltern aufgeteilt. Mit diesen Zahlen ca. 45% zu 55%. Also von Ihr an Ihn wird es aus dem Bauch heraus auf eine Summe in Höhe des fast halben Kindergeldes (ja, weniger als die Hälfte wegen der Haftungsanteile) zzgl. 50€ oder so rauslaufen. Die Details sind äußerst kompliziert.

Bei so ähnlichem Gehalt würde ich das halbe Kindergeld überweisen und es dabei belassen.

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Ich würd das Unterhaltsthema gar nicht aufmachen.

Warum auch? Wenn beide gut so leben können ist das doch okay.

Im Zweifel wäre sie ihrem Ex zu Unterhalt verpflichtet, aber da die Unterschiede recht gering sind glaub ich das fast gar nicht. bei 50/50 werden beide gleichberechtigt berechnet und da ist es auch egal, wenn sie das Kind früher als ihr Ex aus der Kita holt oder wie sollen sonst Betreuungsunterschiede entstehen?

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Gibt da tausende Online Rechner, die einen ziemlich genauen Betrag ausrechnen.
Bei 50:50 Modell, den angegebenen Gehältern und mit der Annahme dass die Mutter das Kindergeld bekommt, liegt der Kindesunterhalt der an den Vater zu zahlen ist bei ca. 230 Euro.
Also schon ein ordentlicher Betrag.