Bitte um Rat - Unterhalt

Hallo zusammen,

folgende Situation: 15 Jahre verheiratet, 2 Kinder, Haus. Meine Frau ist Hauptverdiener, ich aktuell Hausmann und aufgrund von Erkrankung im ALG1 Bezug, vorher Teilzeit.

Meine Frau hat sich nun getrennt, da sie einen anderen Mann kennengelernt hat. Und nun kommt es... Sie möchte recht bald zu dem anderen Mann ins Haus ziehen. Meine Tochter bleibt zu 100 Prozent bei mir, beim Sohn werden es wahrscheinlich 50:50 werden. Nun sitze ich hier, mit zwei wirklich tollen Kids und einem Haus, was ich alleine niemals halten kann und frage mich, wie es weitergehen soll.

Außer dem Hauskredit haben wir noch einen anderen recht hohen Kredit, der jedoch alleine auf meine Frau läuft.
Nun hat der Anwalt meiner Frau alles so berechnet, dass sie die ganzen Schulden trägt und somit keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da sie sonst selbst nichts mehr hätte.

Für die Kids und mich ist das eine finanzielle Katastrophe zusätzlich zu dem, dass wir alle hier unser zu Hause verlieren werden.

Kann man in so einem Fall anderweitig finanzielle Hilfen beantragen bzw. Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen wenn der Partner zwar genug verdient aber durch Schulden zahlungsunfähig ist?

Über ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar

VG

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Verstehe ich riichtig, dass deine Frau bzw. zukünftige Ex den Hauskredit weiter finanziert? Was willst du mehr? Kannst du dir nicht vorstellen, den Lebensunterhalt für dich und die Tochter mittels Job zu finanzieren?
Mach dir mal klar, dass staatliche Unterstützung nicht vom Himmel fällt. Irgendwer muß dafür zahlen und hart arbeiten. Du bist da vielleicht auch mal dran. Denk drüber nach und ja, such dir einen Anwalt, der dich berät, wird dich auch Geld kosten. Willkommen im Leben!

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Willkommen im Leben finde ich nicht so passend... trotzdem danke für deine Antwort.

Ich habe über 20 Jahre Vollzeit gearbeitet und bin dann leider krank geworden, so krank, dass es einfach nicht mehr ging.

Und ja, weil ich eben aus gesundheitlichen Gründen seit längerem nicht arbeiten kann
(bin unter anderem Krebspatient), fällt der Hauskredit in der Trennungsphase auf meine Frau, obwohl wir zum gleichen Teil im Grundbuch eingetragen sind.

Und du hast Recht, klar könnte ich froh sein, dass es so gedreht wird, dass meine Frau den Kredit zahlen muss, jedoch ist es so wie du sagst, es ist komplett zu ihrem Vorteil... somit ist sie aus allen anderen Verpflichtungen raus.p

VG

blues

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Bist du denn gar nicht mehr in der Lage zu arbeiten?

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Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn deine Exfrau in Verzug ist, also eigentlich zahlen müsste aber das nicht tut. Das Jugendamt treibt es dann bei ihr ein. Wohngeld kannst du bei deiner Wohngeldbehörde beantragen. Habe so meine Zweifel, dass das für eine Haustilgung ausreicht. Fragen kostet aber nichts.

Eine staatliche Leistung in deinem Fall fällt mir nicht ein. Der Staat geht nicht blanko ins Risiko fur Eigenheime. Gehe auch nicht davon aus, dass du einen Teil der Schulden übernehmen willst, damit sie unterhaltspflichtig wird.

Angesichts deiner ohnehin schon bescheidenen Situation sehe ich da nur zwei Optionen: Das Haus verkaufen (bei Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag erhält sie hiervon die Hälfte, wenn das Haus nach Eheschließung zugegangen ist) oder wieder zu arbeiten. Der Anwalt deiner Exfrau wird das alles im Sinne seiner Mandantin mit einkalkulieren. Sie bleibt in der Konstellation von Unterhalt befreit und könnte noch am Hausverkauf partizipieren. Hässlich, aber im Sinne seiner Mandantin. Daher solltest du ebenfalls eine anwaltliche Beratung einholen, wenn du das noch nicht gemacht hast.

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Vielen Dank für deine Antwort, bin dabei Kostenbeihilfe zu beantragen, damit ich mir auch einen Anwalt nehmen kann, dauert leider etwas.

Die Sache ist nur die, ich habe mich bereits nach Wohnungen umgeschaut und eine 3 Zimmer Wohnung ist in unserer Gegend teilweise teurer als der Hauskredit.

VG

blues

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Deine Frau müsste aber auch zustimmen, das ihr( Du) im Haus bleibt.
Rechtlich müsst ihr beide für den Kredit aufkommen, da ihr beide unterschrieben habt.

Wie alt sind denn die Kinder?
Waa verdient deine Frau?

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Hallo,

ich kenne mich da jetzt nicht wirklich aus, aber.....

wenn deine Rente durch ist, bekommst du ja die Rente. Miete musst du ja nicht zahlen. Das würde dann doch evtl. gehen mit dem Kindergeld zusammen.

Und wenn die Rente abgelehnt wird, müsstest du dann nicht bürgergeldberechtigt sein? Bzw. wenn die Rente gering ist, damit aufstocken können?

Da könntest du dich mal informieren.

Alles Gute euch.

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Danke für deine Antwort.
Ja, du hast recht...wenn die Rente abgelehnt wird, wäre ich auf Bürgergeld angewiesen und wegen dem Aufstocken werde ich mich auch nochmal informieren.

VG

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Erstmal ist dann deine Frau, sofern leistungsfähig, dir zum Unterhalt verpflichtet.

Bearbeitet von Sabbaton
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Sorry, blues,
das war ja ein Fettnapf vom Feinsten, in den ich herzhaft sprang. Tut mir leid. Ich hoffe, du kannst meine Entchuldigung annehmen.
Alles Gute dir und viel Kraft!

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Alles gut 👍
Hätte ich vielleicht auch direkt etwas ausführlicher schreiben sollen, wollte aber nicht, dass der Text zu lang wird.

Wünsche dir auch alles Gute 🙌

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Spätestens wenn die Ex ausgezogen ist bekommst du Unterhalt für die Kinder. Für beide übrigens, auch im 50:50 Wechselmodell. Wenn du nichts verdienst zahlt sie praktisch trotzdem voll abzgl. mehr Kindergeld.

Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe ist es korrekt, dass erst (gemeinsame) ehebedingeten Schulden vom Einkommen abgezogen werden. Das entbindet aber nicht komplett die Unterhaltszahlungen auszulassen. Wie oben gesagt bekommst du dann den Vorschuss und bei der Ex laufen weitere Schulden auf. Achja, wenn sie kostenfrei beim Freund wohnt kann auch ihr Selbstbehalt herabgesetzt werden! Aber lass das Jugendamt das Geld eintreiben.

Es wird zum Verkauf des Hauses kommen. Spätestens dann hat die Ex genügend freies Einkommen, um vollen Unterhalt zahlen zu können.

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Vielen Dank für deine Antwort!
Verstehe ich das richtig, dass meine noch Ehefrau aufgrund der Schulden, die sie zu tragen hat zwar aktuell keinen Unterhalt zahlen muss, ich aber Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen könnte?

Ich hätte mir gewünscht, dass wir zusammen zum Anwalt gehen, aber sie wollte unbedingt alleine und nun werde ich das Gefühl nicht los, dass das alles sehr vorteilhaft für meine Frau berechnet wurde, auch wenn es im ersten Augenblick nicht so aussieht.

Aber wie du schon sagst...sie zieht bei ihrem neuen Freund ein, nimmt zwar die Schulden auf sich, muss aber keinen Unterhalt zahlen und ihr bleibt in dieser Situation mehr als genug übrig und wir müssen zusehen was wir jetzt machen.

VG

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Wenn sie die Schulden nicht auf sich nehmen würde, hättest du die auch zur Häflte( die fürs Haus) an der Backe. Auch in deiner Situation.

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Gehe zum Jugendamt und richte dort offiziell eine Beistandschaft für die beiden Kinder ein.
Das Jugendamt rechnet dann den Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber der Kindesmutter aus.
Die Berechnung des Unterhalts ist sehr kompliziert und nicht selten fällt sie anders ( günstiger für die Kinder, also höher ) aus, als von einem Anwalt ausgerechnet.
Deine Ex bekommt dann auch regelmäßig Post vom Jugendamt, Erhöhungen aufgrund der Altersstufe werden ihr schriftlich und automatisch mitgeteilt.

Und Achtung: das Kindergeld wird weiterhin vollumfänglich auf das Konto ausgezahlt, das beim Antrag angegeben wurde. Falls es auf das Konto der Ex geht, solltest du dich ans Amt wenden und die Kontoänderung mitteilen.

So lange die Ehe noch besteht, also im Trennungsjahr bis zur offiziellen Scheidung, hast du außerdem Anspruch auf Ehegatten Unterhalt.

Viel Kraft und Glück 🍀

Bearbeitet von Cersei-Lennister
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Vielen Dank für deine Antwort,

werde mir einen Termin beim Jugendamt machen und alles nochmal berechnen lassen.

VG

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Zum Unterhalt
* Deine Frau kann ehebedingte Schulden (auch wenn diese nur auf sie laufen sollten) in Abzug bringen.
* Das heißt aber nicht, dass der Unterhalt komplett wegfällt
* Es bleibt zumindest der Mindestunterhaltsanspruch bestehen
* Wenn deine Frau durch die Schulden unter den Selbstbehalt fällt und nicht den Mindestunterhalt leisten kann, gibt es die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen.


Zum Haus:
* Wenn deine Frau Mitbesitzerin bleibt, dann schuldest du ihr in Zukunft eine Nutzungsentschädigung, auch diese EInnahmen müssten in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden wenn man es ganz genau nimmt



Was für dich vorteilhaft ist oder nicht, kann man dir hier ohne genaue Zahlen gar nicht sagen. Es bliebe natürlich die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen und damit die gemeinsamen Schulden zu begleichen - vom Rest bleibt ein guter Start ins neue Leben.
Damit gehst du Problemen mit dem gemeinsamen Besitz aus dem Weg.

Berücksichtigen solltest du auch, dass dein ältestes Kind schon 16 Jahre alt ist und wahrscheinlich nicht mehr ewig im gemeinsamen Haushalt leben wird.



Falls du in Zukunft davon ausgehen musst ins Bürgergeld zu rutschen, dann wird es noch komplizierter. Wie sind da deine Aussichten?

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Ich danke dir für deine Antwort!

Die Möglichkeit, dass ich ins Bürgergeld falle, besteht tatsächlich, wenn mein Antrag abgelehnt wird.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich mich bereits nach 3 Zimmer Wohnung umgeschaut habe (die brauche ich mit 2 Kids) und die sind zum großen Teil teurer oder zumindest genau so teuer wie die Finanzierung vom Haus.

VG

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Ich würde dir dringend empfehlen, auch eine gezielte Beratung rund um das Thema Bürgergeld aufzusuchen. Ein Anwalt reicht nicht aus, weil der sich vielleicht mit allem rund um die Scheidung auskennt, aber nicht wie das im Bürgergeldbezug aussieht.


Es kann sein, dass dein Haus erst mal verwertet wird, bevor du überhaupt Bürgergeld beziehen kannst. Das Haus hat ja, auch bei laufendem Kredit, einen Gegenwert.

Übrigens wirst du dann nach Verkauf auch erst mal den Verkaufserlös zur Lebenshaltung aufwenden müssen, bis du unter die Freigrenze fällst. Erst dann würdest du überhaupt Bürgergeld bekommen können.


Es macht daher mitunter auch keinen Sinn, wenn deine Ex die vollen Kreditkosten trägt. Sofern angemessen, müsstest du schauen, was das Amt zur Wohnung zahlt (bei einem Haus können z.b. Zinsen übernommen werden).

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