Frage zu Umgangsrecht nach Trennung

Hallo zusammen,
meine Frau hat sich vor kurzem wegen einem anderen Mann von mir getrennt und will demnächst aus unserem Haus ausziehen.
Meine Tochter ist alt genug um selber zu entscheiden bei wem sie leben möchte und für sie besteht kein Zweifel, dass sie bei mir bleibt, worüber ich mich sehr freue.

Nun ist es so, dass wir uns im Trennungsjahr befinden und die zukünftige Wohnsituation meiner Frau völlig unklar ist. Mal möchte sie zu ihrem Freund ziehen, mal eine eigene Wohnung suchen. Wenn es um unseren Sohn (10) geht, besteht sie jetzt schon auf die 50:50 Regelung.

Mir wäre es am liebsten, wenn der Wohnmittelpunkt meines Sohnes weiterhin bei mir und seiner Schwester wäre, da ich einfach viel mehr Zeit als meine Frau habe und die Betreuung beider Kinder in den letzten Jahren übernommen habe. Natürlich könnte meine Frau unseren Sohn sehen wann sie möchte, aber ich möchte mich bei den unklaren Wohnverhältnissen meiner Frau nicht auf ein bestimmtes Betreuungsmodel festlegen.

Kann meine Frau auf ein bestimmtes Betreuungsmodel bestehen?
Kann ich dem irgendwie entgegenwirken?

Ich muss dazu sagen, dass meine Frau unsere Tochter in den letzten Jahren schlimm behandelt hat (täglich übelste Beleidigungen) und ich Angst habe, dass dies meine Sohn auch mit der Zeit passieren könnte.

Über Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar

VG

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https://www.urbia.de/forum/27-trennung/5914086-bitte-um-rat-unterhalt

Das bist du, oder?
Ich finde es eh schon mehr als großzügig, dass deine Frau dir offensichtlich alles lässt.

Sei bitte vorsichtig, ob du nicht einfach nur aus verletzter Eitelkeit immer noch mehr forderst.

Bearbeitet von Meine Herren
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Was genau lässt sie ihm denn?

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Absolut nichts... sie nimmt alles und ihr ist es egal, wo die Kinder und ich am Ende bleiben.

VG

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Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage aufgrund derer deine Frau auf einem bestimmten Modell bestehen kann. Ihr müsst euch irgendwie einigen, wenn das nicht geht, muss das Familiengericht entscheiden. Je älter das Kind ist, desto gewichtiger der Wunsch des Kindes.

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Danke für deine Antwort.
Das heißt also, dass bis wir eine Einigung erzielt haben, dass normale Umgangsrecht greift?

VG

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Was meinst du mit normalem Umgangsrecht?

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