Kann sie ihm den Kontakt verbieten?

Guten Abend zusammen,

meine Schwester hat sich heute von ihrem Mann getrennt. Sie haben eine 5 jährige Tochter zusammen. Der Trennungsgrund ist der exzessive Alkoholkonsum meines Schwagers. Mindestens 7 Bier täglich.
Als sie ihm heute eröffnete, dass sie mit der Tochter erst Mal bei ihren Eltern wohnen wird meinte er nur: "du kannst gehen aber S. bleibt bei mir." Das Ding ist, dass er sich gar nicht um meine Nichte kümmern kann. Als er letztens Mal 2 Stunden auf sie aufpassen musste, weil meine Schwester einen Arzttermin hatte, hat er in der Zeit 6 Bier getrunken.
Jetzt hat sie es zugelassen, dass er heute mit meiner Nichte telefoniert hat. Da meinte er wohl, dass er sie morgen vom Kindergarten abholt. Meine Nichte war natürlich Feuer und Flamme, da das so gut wie nie vorkommt.
Meine Schwester ist jetzt der Meinung, dass sie ihm ja schlecht seine Tochter vorenthalten kann.
Ich sehe das etwas anders. Da er absolut uneinsichtig ist, was seinen Alkoholkonsum angeht und er der Meinung ist, dass meine Schwester das Problem hat und nicht er, bin ich der Meinung sie sollte erstmal nicht zulassen, dass er alleine Kontakt mit meiner Nichte hat. Außerdem finde ich, sollte der Umgang erst Mal geregelt sein.
Sehe ich das falsch oder kann sie wirklich nicht den Umgang meines Schwagers mit meiner Nichte unterbinden bzw. stark eingeschränken?

Sorry für den langen Text...
Ich danke euch für eure Hilfe!

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Ich denke solang nichts passiert ist in seiner Obhut, kann deine Schwester nichts tun um den Kontakt zu verhindern.
Wenn beide Verheiratet sind bzw. Wenn die Vaterschaft anerkannt wurde sind beide Sorgeberechtigt, somit darf der Vater jederzeit sein Kind sehen, solang eben keine Gefährdung vorliegt.
Wenn der Vater betrunken ist, Schlägt er dann Frau und Kind? Ist so etwas bereits Aktenkundig? Dann gäb es eine Möglichkeit den Kontakt einzuschränken.
Deine Schwester handelt also erstmal richtig in dem sie den Kontakt nicht verhindert.

Die beiden müssen sich jetzt zusammen setzen und eine dauerhafte Umgangsregelung finden, vielleicht werden dem Vater nun die Augen geöffnet und er sucht sich Hilfe um sein Problem der,Tochter zuliebe in den Griff zu bekommen.

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Sie kann nicht zulassen oder verweigern dass das Kind seinen Vater anruft.
Ich bin auch einigermaßen schockiert darüber, dass du der Meinung bist, dass sie das kann.

Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Alkoholkonsum alleine ist per se kein Grund, jemandem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und das Sorgerecht schon gleich überhaupt nicht.

"Meine Schwester ist jetzt der Meinung, dass sie ihm ja schlecht seine Tochter vorenthalten kann."
Das kann sie auch nicht und das darf sie auch nicht. Ausserdem kann und darf sie auch ihrer Tochter nicht einfach so den Vater nehmen.

Mit der Aussage, dass das Kind hier bleibt hat er auch nicht unrecht. Man kann nicht einfach mit seinem Kind umziehen wenn nicht beide Elternteile zustimmen.

Sie muss sich unbedingt Beratung beim Jugendamt organisieren. Und nicht einfach unbedacht handeln, das kann sich sehr rächen.

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Genauso wie sie den Kontakt einschränken kann, kann er es auch. So wie sie ihm das Kind wegnehmen kann, kann er es auch. Beide Eltern haben genau die selben Rechte am Kind. Wenn sie den Kontakt wirklich einschränken will, dann geht es nur über das Gericht und das dauert viele Monate und es gibt keine Garantie dass sie recht bekommt.

Du solltest dich mit deiner Meinung etwas zurückhalten, denn du bist in Unrecht. Deine Schwester dagegen verhält sich sehr erwachsen.

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Ich würde hier zuerst unterscheiden, welche Rechte und Pflichten wer hat.
Als eingetragener Vater hat er, unabhängig vom Sorgerecht, ein Umgangsrecht. Das Kind ist aber erst 5 und eine alkoholisierte Person kann nicht adäquat auf ein kleines Kind aufpassen. Hier muss die Mutter einschätzen, ob das Kind in Gefahr ist und sich umgehend Beratung und einen Anwalt mit ins Boot holen. Auch die Kita dürfte das Kind nicht an eine sichtbar alkoholisierte Person abgeben, unabhängig davon, ob die Person die elterliche Sorge inne hat oder nicht.
Aber der Vater kann natürlich mit dem Kind telefonieren und begleitete Umgänge einfordern, ebenso wie einen Entzug machen und dann mit dem Kind alleine sein.
Das alles richtet sich nach dem Kindeswohl. Und das können wir hier schlecht einschätzen. Betrinkt er sich abends, wenn das Kind schläft und kann im Notfall noch den Nachbarn herbei lallen, wenn etwas mit dem Kind ist? Ist er so abhängig, dass er das Bier braucht, um zu du funktionieren? Fährt er betrunken Auto? Wird er aggressiv? Kann er Situationen bzgl. des Kindes adäquat einschätzen und reagieren? Das sollte deine Schwester zeitnah mit dem Jugendamt klären. Wenn sie das Kind in Gefahr sieht und es schützt (auch das ist eine Pflicht als Elternteil), muss der Vater im Zweifelsfall vor Gericht ziehen. Suchtkranke ohne Krankheitseinsicht sind allerdings auch dort nicht in der besten Position.