Dreier-Erklärung oder Vaterschaftsklage?

Moin zusammen,

Meine Tochter ist vor kurzem zur Welt gekommen (viel zu früh, wir waren in der Planung fürs rechtliche, als ich ins Krankenhaus musste), ich bin leider noch verheiratet, die Scheidung läuft seit fast zwei Jahren. Mein noch Ehemann sitzt meines Wissens nach im EU-Ausland, er ist vor finanzamt und finanziellen Verpflichtungen geflohen. Seine ladungsfähige Anschrift ist ein briefkasten, vielleicht hält er sich sogar schon wieder inoffiziell hier auf, ich habe wirklich keine Ahnung und auch keine Kontakte in seine Richtung mehr.

Es gibt die ladungsfähige Anschrift und es gibt eine Kanzlei die ihn bei der Scheidung vertritt.

Der leibliche Vater meines Kind möchte und soll natürlich die Vaterschaft haben.

Als ich eben beim Jugendamt angerufen habe, war man wenig hilfsbereit und meinte nur, wenn ich nicht mit dem Vater reden könnte, könnten sie da auch als Beistand des Kindes nicht helfen, das Kind hätte doch einen Vater. Damit wäre für sie alles in Ordnung.
Als ich mich jetzt über eine klage schlau gelesen habe, stand dort, dass man eine Blutprobe auch vom rechtlichen Vater braucht... Ich formuliere es mal so, wer keinen Zettel unterschreibt, lässt sich auch nicht pieksen, erst recht nicht, wenn er dafür gegebenenfalls noch nach Deutschland müsste.

Meine Idee war jetzt, meinen scheidungsanwalt mit seinen anwälten reden zu lassen - oder kann man gegebenenfalls auch auf seine Blutprobe verzichten, wenn die von dem Kind und dem leiblichen Vater des Kindes bereits passen?

Alles in allem eine verfahrene Situation... Und erst letzte Woche kam ein Brief vom Gericht, weil mein Anwalt mal wieder nachgefragt hat, wie lange es noch dauert, dass sich die Klärung mit den ausländischen versicherungsanstalten noch ziehen könne 🙄

Ich freue mich über eure Hilfe!

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Achso, noch als Ergänzung: der noch Ehemann weiß noch gar nichts von seinem "Glück" letzter Kontakt war vor über zwei Jahren bei Gericht, als es um den Trennungsunterhalt ging, der er natürlich nicht gezahlt hat oder sonstige finanzielle Verpflichtungen, die er noch mir gegenüber (gemeinsame Verträge) hatte.

Ich kenne ihn aber gut genug um zu wissen, dass er nicht kooperativ sein wird, wenn er davon keinen Vorteil hat.

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Was genau möchtest du jetzt wann erreichen?
Aktuell ist dein Ex der rechtliche Vater und unabhängig von irgendwelchen Proben oder Unterschriften bleibt er das, bis zur rechtskräftigen Scheidung. Wie konntest du denn den Vornamen für dein Kind überhaupt festlegen, ohne den rechtlichen Vater? Ich hab kurz vor der Scheidung von meinem Ex-Mann auch ein Kind mit meinem jetzigen Ehemann bekommen und für dem Vornamen musste mein Ex unterschreiben, weil er rechtlich der Vater war.
Wir hatten damals beim Jugendamt zu dem Zeitpunkt längst alle 3 unterschrieben, dass eben nicht mein Ex der Vater ist, änderte leider nichts daran, dass bis zur Scheidung er in der Geburtsurkunde als Vater drin stand. Sau blöde Regelung im deutschen Recht, meinten auch die Standesbeamten.
Wie das jetzt allerdings bei dir gehandhabt wird, wenn der noch-Ehemann garnicht greifbar ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es da bessere Möglichkeiten

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Blöde Situation...

Dein Partner hat die Vaterschaft anerkannt und du auch unterschrieben?

Ja, ich würde tatsächlich deinen Scheidungsanwalt damit beauftragen, den deines Ex zu kontaktieren.

Dem JA sind tatsächlich rechtlich die Hände gebunden, sie können da nichts machen.

Im schlimmsten Fall müsst ihr die Vaterschaft anfechten und ja, da würde dann ein Abstammungsgutachten dein Partner/eure Tochter ausreichen.

Ist leider ein total bescheuertes juristisches Übrigbleibsel aus der Zeit vor DNA-Tests.

Ärgert euch nicht, lasst den Anwalt machen und geniesst die Zeit mit eurem Frühchen ❤️

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Gehe zu deinem Anwalt und lasse dich beraten.

Auch dein Partner als biologischer Vater könnte die Vaterschaft anfechten d.h. also auch er könnte zu einem Anwalt gehen und sich darum kümmern.

Es war ja auch eine Reform des Abstammungsrechts geplant, aber keine Ahnung wie weit die da sind.