Hallo zusammen,
Ein guter Freund von mir hat sich vor ca. 10 Monaten von seiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) getrennt.
Sie hatten getrennte Konten und immer 50:50 ihren Lebensunterhalt bestritten.
Sie haben sich ca.1,5 Jahre vor der Trennung ein Auto gekauft und diesen über einen Kredit finanziert. Sowohl im Kaufvertrag als auch im Fahrzeugschein, sowie im Kreditvertrag stand/ steht nur er drin. Die Kreditrate wurde 50:50 von beiden bedient bis zur Trennung. Danach finanzierte er alles allein. Das Auto wurde von beiden gleich oft genutzt. Nun möchte sie dafür ausgezahlt werden und verlangt die Hälfte der Versicherung und Steuer, die Anfang letzten Jahres fällig wurden, sowie ihre Hälfte für die notwendige Inspektion des Autos, die noch kurz vor der Trennung anstand, von ihm zurück.
Darüber hinaus gab es ebenfalls ca. 1 Jahr vor der Trennung zwei größere Anschaffungen, die beide je zur Hälfte gezahlt haben. Sie verlangt nun die Hälfte vom Kaufpreis für beide Anschaffungen von ihm. Er hat ihr angeboten, einen Gegenstand mitzunehmen, worauf sie nicht eingegangen ist.
Das Thema wurde eher weniger ernsthaft und sachlich vor ca. 6 Monaten per WhatsApp diskutiert, jedoch ohne Ergebnis. Nun hat sie vor einigen Tagen plötzlich mitgeteilt, dass sie vor hat ihn im kommenden Jahr deswegen vor Gericht zu zerren.
Gibt es hier jemanden, der damit Erfahrung hat? Hat sie da eine Chance? Wird sich dem überhaupt ein Gericht annehmen? Verjähren solche Ansprüche irgendwann? Ich muss hinzufügen, dass dies aufgrund des gemeinsamen Kindes eine hochstrittige Trennung war/ist und die Fronten recht verhärtet sind von ihrer Seite aus.
Mein Kumpel hat jetzt wirklich Angst, da er aufgrund von Unterhaltszahlungen nicht das Geld hat, um sich vor Gericht vertreten zu lassen, aber auch nicht einsieht ihr die Hälfte vom Kaufpreis zu zahlen, zumal er ihr ja angeboten hat einen der Gegenstände mit zu nehmen.
Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben
Liebe Grüße und noch frohe Weihnachten 🎄
Aufteilung Hausrat bei Trennung
Da kommt noch einiges auf ihn zu. Er kann nicht verhindern, dass sie ihre Ansprüche gerichtlich geltend macht. Das ist mit ziemlicher Sicherheit für ihn mit Kosten verbunden. So völlig aus der Luft gegriffen sind ihre Forderungen nicht.
Ich würde es mit Mediation versuchen. Die gibt es manchmal als Angebot vom Gericht.
Das Kostenargument gilt nämlich für die Exfreundin genauso.
Ein Rosenkrieg ist immer eine teure Angelegenheit und Gewinner gibt es nicht.
Lieben Dank für deine Antwort.
Nunja, ihr sind die Gerichtskosten egal. Sie erhält Prozesskostenhilfe.
Es geht ihm vorrangig darum, dass er ihr ja angeboten hat einen der Gegenstände mit zu nehmen, was sie aber nicht möchte. Sie möchte definitiv die Hälfte des Kaufpreises erstattet bekommen. Aber die Gegenstände haben ja schon deutlich an Wert verloren im Laufe der Zeit. Gleichzeitig hat sie beim Auszug Geschenke (unter anderem ein recht teures Küchengerät) mitgenommen, die er von ihrer Mutter erhalten hat (oder sie gemeinsam von ihrer Mutter) mit der Begründung, dass das von ihrer Mutter war und ihm deswegen nicht mehr zusteht. Er hat nichts dazu gesagt, sondern wollte eben einfach seine Ruhe haben und sich nicht streiten.
Er versucht sie regelmäßig dazu zu bewegen mit einer dritten Person über die Streit- Themen zu sprechen, darauf geht sie aber nicht ein und kurze Zeit später liegt ein Schreiben ihrer Anwältin in seinem Briefkasten.
Aber gut, ich schätze mal, dass er da nun durch muss.
Danke dir nochmal
Wenn er kein Großverdiener ist und unterhaltspflichtig für ein Kind, sollte er auch Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Ja, natürlich werden solche Sachen vor Gericht verhandelt. Das ist täglich Brot dort. Und ganz ehrlich: so wie du die Sache schilderst, wird er auch wohl kaum Chancen haben. Denn natürlich hat sie ein Recht darauf ausgezahlt zu werden, wenn es gemeinsame Anschaffungen gab. Oder die Sachen werden eben verkauft und der Erlös geteilt. Aber es kann ja wohl kaum sein Ernst sein, dass sie die Raten für das gemeinsame Auto ihm im Prinzip schenkt.
Verjähren können solche Ansprüche natürlich, aber nicht nach ein paar Monaten. Sondern regelmäßig nach drei Jahren.
Auch die lieben Dank gilt deine Antwort.
Beim Auto ist die Sache die, dass sie es mit benutzt hat und auch am meisten Kilometer damit gefahren ist. Sie will ihre kompletten Raten, die sie gezahlt hat zurück.
Er ist auch bereit ihr was zurück zu zahlen... aber eben nicht den kompletten Betrag. Er denkt jetzt darüber nach es zu verkaufen und ihr einen Teil vom Betrag der übrig bleibt auszuzahlen. Mal sehen, ob sie darauf eingeht.
Wenn er es verkauft, bekommt sie die Hälfte von dem, was übrig bleibt, nachdem der Kredit getilgt ist. Und das ist auch völlig korrekt so. Selbst wenn sie mehr Kilometer gefahren ist als er, wird man kaum ausrechnen können, wie viel Wertminderung das ausgemacht hat. Dafür müsste man zum einen genau ausrechnen, wie viel Kilometer sie mehr gefahren ist und zum anderen, wie viel das am Ende ausmachen würde. Da das Auto erst 1,5 Jahre alt ist, wird sie ja wohl kaum mehr als 100.000 km mehr (!) drauf gefahren haben als er.
Also ja: sie kann ihn verklagen.
Er steht im Fahrzeugschein.....ja, alles klar.
Sie hat keine Chance auf das Geld.