Hallo..
ich hätte eine Frage zum Thema Namensänderung Mai 2025.
meine Tochter hat den Zunamen von ihrem Vater bekommen wir waren nicht verheiratet sind seit einem Jahr getrennt….Kontakt zum Vater kaum keine Alimente Nix .
Nun zu meiner Frage ist es möglich das meine Tochter nach dem neuen Gesetz auch meinen Mädchennamen bekommen kann .praktisch von beiden Eltern .
Lg.Marie
Namensänderung 2025
nein
so etwas muss man sich immer vorher überlegen
Unterhalt kannst du übers JA beantragen, die pfänden den Lohn
Das Jugendamt kann erstmal gar nichts pfänden. Das muss übers Gericht und einen Titel laufen!
bekomme ich auch ( Vorschuss) es geht hauptsächlich um den Doppelnamen.
Ich verstehe das neue Namensrecht so, dass deine Tochter, wenn sie volljährig ist, einmalig ihren Nachnamen ändern lassen kann- entweder zu deinem Namen oder zu einem Doppelnamen.
Solange sie noch minderjährig ist, habe ich hierzu nichts gefunden. Frag am Besten im Standesamt nach, wenn die Regelung in Kraft getreten ist.
Hallo…
danke , habe mich schlau gemacht das sollte gehen mit dem Doppelnamen.
Nein ab Mai 2025 gibt es eine neue Reglung …die Eltern können dann ihren Kindern eine Doppelnahmen geben ….Verheiratetes Paar mit zwei Kindern tragen den Zunahmen vom Vater ab Mai kann die Frau ihren Mädchen Namen dazu nehmen ( praktisch als Doppelnamen ihren und dem von ihren Mann ) auch ihre Kinder .
Ja, sie kann den Namen ablegen wenn der Vater einverstanden ist. Wenn nicht, dann nicht. Wenn sie volljährig ist dann muss man schauen wie die gesetzeslage sich bis dahin geändert hat.
Hallo ...
der Name soll nicht abgelegt werden sondern es kommt der Name der Mutter noch hinzu... also ein Doppelname .