Nochmal ein Artikel zum Thema Unterhalt.
Bitte nur sachlich auf die Fragen antworten und nicht wieder eure negativen Erfahrung mitteilen über Väter die keinen Unterhalt zahlen.
Ich zahle seit Trennung immer pünktlich den Kindesunterhalt, lege immer alle Unterlagen dem gegnerischen Anwalt vor, also 12 Gehaltsabrechnungen, Steuerrückerstattung, Zinserträge etc.
Bei der Berechnung durch den Anwalt der KM kommt dann immer eine Stufe höher laut DDT heraus als bei der Kontrollrechnung durch meinen Anwalt.
Nachvollziehbar ist die Berechnung leider nicht, anfangs wurde auch mit SKL 3 gerechnet, statt mit 1 um mein netto für den Unterhalt zu erhöhen, es wird quasi alles probiert, das ich noch mehr zahlen muss.
Es ist immer ein hin und her zwischen den Anwälten, bis dann doch das heraus kommt, was mein Anwalt dann berechnet hat. Anscheinbar wird eben immer probiert mehr zu verlangen ohne nachvollziehbare Berechnung.
Was mich dann ärgert, dass ich dann ja für meinen Anwalt auch bezahlen muss.
Ich hatte jetzt die Idee den Unterhalt durch das JA berechnen zu lassen.
Ich war jetzt etwas erstaunt, dass ich das nicht machen kann.
Warum kann die Mutter den Unterhalt durch das JA berechnen lassen wenn sie will, ich aber nicht?
Unterhalt durch JA
Das Jugendamt kann dir nur eine Berechnungshilfe geben, Rechtssicher festlegen lassen kann man es durch das JA aber nicht. Das würde dir also ohnehin nix nützen.
Das wurde mir vom JA etwas anders erklärt.
Das JA hat ja den Unterhalt beurkundet der vom RA berechnet wurde und mir wurde erklärt damit hätte die KM einen Titel falls ich nicht zahlen würde und könnte meinen Lohn pfänden lassen etc.
Somit empfinde ich das schon als rechtssicher zumindest für die KM.
Mir wurde dann nur gesagt, dass das JA den Unterhalt auch selber ausrechnen kann, aber nur wenn die KM das beantragt.
Als Unterhaltspflichtiger kann man das nicht ans JA übergeben, es sei denn die KM ist damit einverstanden.
Nun,
auch das JA, als Interessensvertreter des Kindes, neigt eher dazu den UH groß zu rechnen, von daher hättest du nichts gewonnen.
Das "Hin und Her" beim RA kostet dich nix extra, er rechnet ohnehin nach Streitwert ab, und da ist es egal ob er 1 oder 10 Briefe schreiben muss.
Was mich allerdings ein bischen wundert ist das der RA noch nicht den üblichen Weg gegangen ist: Du titulierst den UH der nach Berechnung deiner RA korrekt ist, wenn die KM damit nicht einverstanden ist muss SIE dagegen klagen.
Der Vorteil dabei ist das der Streitwert nur noch die Differenz ist welche sie gerne haben würde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Berechnung meines Anwaltes korrekt ist, da ich ja auch weis, dass ich Steuerklasse 1 habe, mir 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abziehen kann und 4 % für Altersvorsorge um das bereinigte Netto zu errechnen.
Würde das nicht stimmen, dann hätte die Gegenseite ja tatsächlich geklagt.
Es ist einfach nur nervig und ich empfinde es als provokant, wenn von der Gegenseite immer erstmal "falsche" Berechnungen erstellt werden, wohl in der Hoffnung irgendwann übersehen wir etwas und akzeptieren dass.
Wenn deine berufsbedingten Aufwendungen höher sind, wird das auch akzeptiert. Du kannst pro Arbeitstatag Hin und Rückweg zur Arbeit mit 0.30 Cent ansetzen. Bei mir waren es damals 300 Euro im Monat, die ich abziehen konnte
Das Ja rechnet immer zu Ungunsten der Unterhaltspflichtigen. Lass es vom Anwalt berechnen.
Natürlich muss mit Stkl 1 gerechnet werden.
Mach das bloss nicht, das JA berechnet nicht selten falsch und praktisch immer zu Ungunsten des Unterhaltszahlers.
Das Jugendamt berechnet in zwei Fällen:
1. Die KM bezieht UVG. Dann möchte das JA im eigenen Interesse natürlich wissen, ob es was zurück holen kann.
2. Die KM beantragt eine Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhalt.
Die Auskunft, dass das JA nicht auf Anfrage des Unterhaltspflichtigen rechnet, ist also richtig.
Nach meiner Erfahrung rechnet das JA häufig zugunsten des Unterhaltspflichtigen, so werden z.B. die genannten Abzüge häufig ohne Nachweis anerkannt. Auch Wohn- und Dienstwagenvorteile werden oft nicht abgefragt und bleiben daher auch unberücksichtigt.
Vielleicht hat dir dein Anwalt schon eine Menge Geld gespart. Manchen hilft der Gedanke.
Das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes und da es sich um Kindsunterhalt handelt, wird es den eher hoch ansetzen.
Deine Interessen musst Du selber vertreten / vertreten lassen. Dafür gibt es keine Behörde.
Grüße
BiDi