Hallo ihr lieben,
wir befinden und seit dem 1.2 im Trennungsjahr, Mann ist dann nämlich ausgezogen.
Ich war ebreits beim Anwalt und habe eine Vollmacht unterschrieben. Da der Scheidungsantrag erst nach Ablauf diesen Jahres gestellt wird, sollte ich die Vollmacht zurückziehen? Entstehen mir Kosten wenn es quasi 1 Jahr ruht? Sollte ich mich in 1 Jahr wieder dort als Mandantin vorstellen?
Der Anwalt sagte mir entstehen erstmal keine Kosten. Wie richtig ist das?
Trennungsjahr
Also bei uns war das damals auch so, dass wir, zu Beginn des Trennungsjahres zum Anwalt (gemeinsamer) gegangen sind, einer musste eben auch eine Vollmacht unterschrieben, in dem FAll mein Ex. Die Anwältin hat sich unseren Fall quasi auf Wiedervorlage gepackt und meinte, wenn sich bis dahin nichts ändert würde sie ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres entsprechend den Gerichstermin beantragen. DA wir die Scheidungsfolgevereinbarung seperat beim Notar gemacht haben gab es bis dahin auch keinerlei Kosten. dann kamen erstmal Gerichtsgebühren und irgendwann die Abschlußrechnung von der Anwältin (nach der Scheifdung)
Ah okay.. einen ehevetrag haben wir auch..Und wenn man sich versöhnt entstehen dann dennoch kosten wenn man eigentlich nur auf Wiedervorlage stand die ganze Zeit?
Nein , denn dafür ist das trennungsjahr da