Hallo,
wie könnte folgende Situation gelöst werden?
Paar, verheiratet, trennt sich. Vater möchte nach Trennung zurück in seinen Heimatort ziehen, dieser liegt fast zwei Stunden vom aktuellen Wohnort entfernt.
Kann er die Mutter zwingen dort ebenfalls hinzuziehen? Bzw in die Nähe zu ziehen, damit er das Baby oft sehen kann?
Schließlich haben ja beide das alleinige Sorgerecht und er möchte das Baby verständlicherweise regelmäßig sehen.
Die Mutter möchte gern im aktuellen Wohnort leben bleiben.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Bei wem bleibt das Baby?
Als Laie kann ich mir keine rechtliche Grundlage vorstellen, die die Mutter zwingen könnte, mit umzuziehen.
Wenn der Vater wegzieht, dann ist das seine Entscheidung und deswegen muss er halt auch aktiv dafür sorgen, das Baby zu sehen. Wechselmodell wird dann sicher auch schwieriger werden, durchzusetzen, wenn der Vater zwei Stunden weit entfernt wohnt.
Aber vielleicht kann jemand vom Fach hier noch etwas dazu beitragen.
Nein, der Vater kann natürlich nicht den Umzug der Mutter erzwingen. In D gilt das Recht der freien Wohnortwahl. Der Vater könnte auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen, aber da er durch seinen Umzug die Entfernung zum Kind billigend in Kauf nimmt, wird erstmal seine Bindung zum Kind in Frage gestellt werden.
Der Elternteil, der nach einer Trennung wegziehen will, tut also gut daran, VOR dem Umzug auf alleinges Aufenthaltsbestimmungs- / Sorgerecht zu klagen. Und in dem Prozess geht dann in erster Linie um das Kindswohl.
Nimmt der wegziehende Elternteil das Kind trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungs- / Sorgerecht ohne Zustimmung des anderen Elternteils einfach mit, kann das als 'Entziehung Minderjähriger' gewertet werden und das ist strafbar.
Grüsse
BiDi
Wenn der Vater der rechtliche Betreuer (Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung) der Kindsmutter ist, kann er das natürlich erzwingen. Ansonsten liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer volljährigen Person grundsätzlich ausschließlich bei dieser Person selbst. Das ist auch derGrund, warum der Vater einfach so umziehen darf.
Für minderjährige Kinder (bei gemeinsamen Sorgerecht) gilt, dass die letzte übereinstimmende Entscheidung gilt. Weder darf der Vater mit Kind irgendwohin ziehen, noch darf die Mutter das einfach tun.
Natürlich kann er die Mutter nicht zwingen.
Im Titel fragst du "bei wem bleibt das Baby?"
Dem Kindeswohl zuliebe eigentlich bei der Hauptbezugsperson.
Ist der Herr Papa denn die Hauptbezugsperson?
Rechtlich bleibt Baby bei dem, der am Wohnsitz des Kindes bleibt, es sei denn, siehe vorherige Antworten, der Herr Papa hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nur dann könnte er Baby einfach mitnehmen.
"Kann er die Mutter zwingen dort ebenfalls hinzuziehen?"
Na das wär ja lustig. Und wenn er nach Timbuktu zieht, muss die EX!!!-Frau auch mitziehen oder wie oder was? Ja nee, das kann er getrennt noch weniger verlangen als verheiratet. Kreativer Gedanke 😂