Hallo Ihr Lieben!
Ich habe eine Frage an Euch und hoffe sehr, daß ihr mir dabei helft.
Wenn die Frau nach der ehescheidung eine neue Ehe angeht und der neue Lebenspartner das Kind aus der ersten ehe adoptieren will, braucht man dazu das Einverständnis von dem leiblichen Vater oder wie läuft das alles ab?
Und noch eine Frage:
Kann ich nach der Ehescheidung meinen Geburtsnamen zurücknehmen und dabei den Nachnamen von meiner Tochter auch ändern? Brauche ich dafür ebenso die Einverständniserklärung des Vaters (Ex-Mannes)?
Falls ich das alleinige Sorgerecht habe, habe ich dann die oben genannten Problemen mit dem Vater des Kindes immer noch? Oder was ist das alleinige Sorgerecht genau?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
LG
Lina
Frage wegen Trennung, Adoption durch den neuen Lebenspartner, Nameände
Na ja, so einfach den Vater Deines Kindes gegen den neuen Mann eintauschen geht natürlich nicht!
Selbstverständlich muß er damit einverstanden sein, wenn sein Kind von Deinem neuen Mann adoptiert werden soll.
Du selbst kannst Deinen Namen problemlos ändern, für die Namensänderung des Kindes brauchst Du aber zumindest ebenfalls das Einverständnis des Vaters.
Auch das mit dem alleinigen Sorgerecht könnte sich schwierig gestalten und wird nur in Härte- bzw. Ausnahmefällen bewilligt.
Wenn der Vater des Kindes einer Adoption zustimmt, verliert er natürlich das Sorgerecht, aber sonst....
Selbst wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, bleibt er ja nach wie vor der Vater (nur ohne Sorgerecht). D.h. Du bräuchtest für eine Adoption z.B. immer noch sein Einverständnis.
Warum muß es denn alles so krass sein, es ist doch auch das Kind Deines Exmannes! Warum willst Du ihm denn nicht den Vater lassen und dem Vater sein Kind - und das trotz Scheidung und neuer Heirat!!
Warum wertest Du eigentlich,wenn ich fragen darf? Kennst Du ihre persönliche Geschichte, ihre Beweggründe? Nein.
Ich war in einer ähnlichen Situation wie die Posterin, dank österreichischer Gesetze ist die Namensänderung ganz OHNE Einverständis des Kindsvaters geschehen, und das mit gutem Grund.
Erklär mir mal wofür man das Einverständnis zur Namensänderung holen soll wenn sich der Vater einen Dreck um sein Kind kümmert, den Kontakt seit Jahren abgebrochen hat und keinen Unterhalt zahlt?
"Erklär mir mal wofür man das Einverständnis zur Namensänderung holen soll"
weil die rechtliche lage - unabhängig von allen persönlichen problemen - halt einfach so ist!
Hallo Lina,
ich kann Dir bloß etwas zu Adoption sagen, da es bei mir auch so war. Man braucht das Einverständnis des leiblichen Vaters. Wenn dieser sich nicht "äußert", kann beantragt werden, das die Zustimmung ersetzt wird. Wie das damals gelaufen ist, weiß ich nicht mehr richtig, aber müßte der Notar wissen. (Mein Ex hat sich damals trotz mehrer amtlicher Anschreiben nicht gemeldet).
Das hatte mit dem Sorgerecht nichts zu tun (Ich hatte auch das alleinige). Bis die Adoption durch war, war es aber noch eine ganz schöne Rennerei (Notar, Jugendamt, Abstammungsnachweis.....) und hat sich über ein Jahr hingezogen. Es wird alles Mögliche verlangt - Einkommesnachweis, Wohnungsinspektion durch Jugendamt....wohl ähnlich, wie wenn man ein "fremdes" Kind adotiert.
Ich habe bei der Eheschließung den Namen meines Manns angenommen und wir drei (auch meine adoptierte Tochter) hatten dann einen Namen. Warum willst Du Deinen Geburtsnamen wieder ? Ich denke, daß Deine Tochter Deinen Geburtsnamen nicht bekommen kann. (Aber damit habe ich mich nicht beschäftigt)
Ich hoffe, ich habe Dir ein bißchen weitergeholfen
Tschüss Melusine
In beiden Fällen (Adoption, Namensänderung beim Kind) brauchst Du das Einverständnis des KV.
Sorgerecht habt ihr GEMEINSAM...und es ist SEHR schwer, das alleinige zu bekommen. Sehe bei Euch auf den ersten Blick keinen plausiblen Grund, der das rechtfertigen würde.
Hallo
also ich muss mich jetzt mal dazu äussern.Das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist abhängig von der Situation.Ihr schreibt das es sehr schwer ist das alleinige Sorgerecht zu bekommen.Dem kann ich nicht zustimmen,da ich das Glück hatte und mein Exmann am Tag der Scheidung gesagt hat ich könne das alleinige Sorgerecht haben.Klar ist ja bei jedem anders.Zum Thema Namensänderung da hänge ich jetzt schon fast 1 Jahr dran und habe noch kein ergebnis.Leider.Ich wünsche trotzdem alles gute und das alles zu deiner Zufriedenheit klappt.
Liebe Grüße hasebaby
Hier geht es doch darum, dass der KV sich eben NICHT einverstanden erklärt, das Sorgerecht abzugeben. Klar ist es kein Problem, wenn er seine Zustimmung gibt. Und ich behaupte weiterhin: wenn der Vater sich querstellt, ist es so gut wie unmöglich, das alleinige Sorgerecht zu bekommen (es sei denn, es liegen SCHWERWIEGENDE Gründe vor). Es reicht nicht mal aus, wenn er keinerlei Kontakt zu seinem Kind hat...in diesen Fällen haben schon einige Mütter versucht das SG zu kriegen und sind gescheitert. Ich versteh's zwar nicht, aber so sieht die Rechtsprechung in Deutschland nunmal leider aus.