Hallo,
ich wäre dankbar für Eure Antworten, fühle mich gerade völlig hilflos.
Also der Vater meiner Zwillinge (knapp 8 Monate alt) und ich trennen uns. Wir sind verheiratet, haben somit gemeinsames Sorgerecht. Nun "droht" er mir damit, dass er mein Mädchen für immer mitnehmen würde und ich mich um den Jungen kümmern soll.
Kann er mir einfach so mein Kind wegnehmen? Das kann doch nicht sein, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Vater will mir Tochter wegnehmen. Darf er das?
>>>> Kann er mir einfach so mein Kind wegnehmen? <<<<
Was heißt denn "mein" Kind? Es ist genauso auch seines!!
Aber keine Angst, so einfach wegnehmen kann Dir niemand was. Wenn Ihr beide keine Lösung findet, wird es das Gericht tun. Also versucht im Namen und zum Wohle Euer Zwillinge Euch vernünftig zu trennen. Mensch, Du bist 37!
Hallo
Nein, er kann dir die Kleine nicht einfach so weg nehmen. Geh zu einem Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt. Dann solltest du einen Termin beim Jugendamt machen. Erst alleine vorsprechen und dann vieleicht mit deinem Mann einen Termin dort vereinbaren, vieleicht kann das Jugendamt vermitteln.
Mich würde mal interesieren, wie er auf die Idee kommt die Kleinen trennen zu wollen und nach welchem Prinzip er entscheidet wer welches Kind bekommt.
Genauso wenig wie er Dir die Kinder wegnehmen kann, kannst Du ihm die Kinder wegnehmen.
Aha, du drohst also damit ihm beide Kinder zu entziehen! Wie geht das denn dann?
Ihr seid ELTERN!
Also, BEIDE oder KEINER!
Woher nimmst du denn diese Aussage?
Ich les mit keiner Silbe, dass sie ihm das droht.
Ich denke in erster Linie redet sie davon, dass es einen Wohnort für beide Kinder bei der Mutter geben soll. Um den Umgang geht es doch gar nicht, oder hab ich da was falsch verstanden?
LG Sanne
Also mal ganz ehrlich. Ich befürworte dass er die Kinder auch bekommt und ein seinem Sinne erzieht bzw. den Umgang pflegt. er soll sie ruhig haben wann immer er Zeit hat und sie möchte. Ich habe einen sehr gepflegten Haushalt, bin nicht drogenabhängig oder irgendwas, er "droht" mir quasi nur, wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze, nimmt er mir das Mädhcen (mit ihr kommt er besser klar) und bringt sie nicht mehr wieder.
Ich bin sehr wohl für beiderseitigiges Sorge- / Umgangsrecht.
Gruß,
Svea
Hallo farillis,
zunächst einmal: Solange noch keine Scheidung ausgesprochen ist, bleiben die Kinder bei dem Elternteil, der in der ehelichen Wohnung verbleibt. Deinem Beitrag kann ich nicht entnehmen, wer von Euch beiden aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Solltest Du noch in der Wohnung leben, bleiben die Kinder zunächst bei Dir, da man sie nicht ihres Lebensmittelpunktes berauben will. Dein Noch-Mann hat als vollwertiger Elternteil natürlich noch die selben Erziehungsrechte, d.h. er darf für die Kinder da sein wie eh und je.
Bei einer Scheidung werdet Ihr - also Dein Mann und Du - Anträge bei Gericht stellen bezüglich Sorgerecht. Bitte nicht verwechseln mit Umgangsrecht. Sorgerecht haben heißt, das Recht zur Erziehung eines Kindes zu haben und bestimmend auf das Leben einzuwirken (Schule, Urlaub, Geschäftsfähigkeit, etc.), während das Umgangsrecht dem Namen nach nur ein Recht zum Umgang einräumt. Wer nur Umgangsrecht hat, kann von Entscheidungen, die das Leben des Kindes betreffen ausgeschlossen werden. Z.B. nehmen wir an, Du bekämst alleiniges Sorgerecht und Dein Mann nur Umgangsrecht, kannst Du alleine entscheiden, welche Schule Deine Kinder besuchen, welche ihrer Geschäftsabschlüsse Du genehmigst (wenn die Kids 7 Jahre alt sind) oder ... DU allein bist quasi dann Erziehungsberechtigter. Wie genau das Gericht dann das Umgangsrecht regelt, ist unterschiedlich. Man kann sich auch im Vorfeld mit dem Partner auf eine Regelung zu einigen versuchen. Aber wenn er Dir schon droht, die Tochter "wegzunehmen" ist diese Möglichkeit recht unwahrscheinlich...
Such Dir auf alle Fälle einen guten Anwalt für Familienrecht, am besten Fachanwalt. Ein solcher hat über mehrere Jahre und viele Prozesse Erfahrung in diesem Gebiet gesammelt. Da eine Scheidung ohne Anwalt in D eh nicht möglich ist, such Dir gleich einen, der etwas bringt, als jetzt Geld zu sparen und womöglich mehr zu verlieren als Dir lieb ist... Denn WER Sorgerecht bekommt, das hängt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab, die nicht von jedem Gericht gleich hoch eingestuft werden.
Noch etwas: Hast Du nach der Scheidung alleiniges oder Mit-Sorgerecht, kann er Dich nicht von der Erziehung ausschließen, geschweige eines der Kinder wegnehmen. Das wäre strafbar nach § 235 StGB. Das selbe gilt natürlich auch andersherum.
Für den jeweiligen Täter würde damit sehr wahrscheinlich der Verlust des Sorge- bzw. Umgangsrechts einhergehen. Von der möglichen Haftstrafe mal ganz abgesehen....
So viel erst mal in "Kürze"
Schreib schon wieder viel zu viel
Viel Glück und alles Liebe
papaflo
du scheibst: "Solange noch keine Scheidung ausgesprochen ist, bleiben die Kinder bei dem Elternteil, der in der ehelichen Wohnung verbleibt"
das ist unsinn. die kinder werden nicht an den verteilt, der die wohnung behält, sondern der sie bisher hauptsächlich betreut hat. die mutter kann ohne weiteres mit den kindern die eheliche wohnung verlassen, kinder sind niemals an eine wohnung gekoppelt.
du schreibst: "Bei einer Scheidung werdet Ihr - also Dein Mann und Du - Anträge bei Gericht stellen bezüglich Sorgerecht"
ebenfalls unsinn. das gemeinsame sorgerecht bleibt auch bei der scheidung bestehen, auch wenn die kinder getrennt werden sollten, was ich für nahezu unmöglich halte, bleibt das sorgerecht bei beiden eltern. das sorgerecht kann dem anderen nur entzogen werden, wenn er sich jahrelang nicht meldet und dann auch noch nicht vor gericht erscheint, gewalttätig ist oder ähnliches.
gruß, liisa
liisa meint:
"du scheibst: "Solange noch keine Scheidung ausgesprochen ist, bleiben die Kinder bei dem Elternteil, der in der ehelichen Wohnung verbleibt"
das ist unsinn. die kinder werden nicht an den verteilt, der die wohnung behält, sondern der sie bisher hauptsächlich betreut hat. die mutter kann ohne weiteres mit den kindern die eheliche wohnung verlassen, kinder sind niemals an eine wohnung gekoppelt."
Das ist Unsinn. Denn die Kinder dürfen nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden, nur weil der Mutter gerade der Sinn danach steht. Über diesen Grundsatz setzen sich Mütter allerdings nur allzu gern selbstherrlich hinweg.
Wenn Du dich bisher gekümmert hast und erziehungsfähig bist, dann kann er das vergessen.
Vermutlich hat der arme Tropf zu oft das Buch:
das doppelte Lottchen
gelesen...
Geschwister (noch dazu Zwillinge) werden nicht getrennt.
Gruß
Manavgat
PS: ich würde eine versierte Anwältin zwecks Beratung und Nervenberuhigung aufsuchen!