Sorgerecht

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage an euch und ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Ich habe mit meinem Partner ein Kind zusammen, aber jetzt ist es so dass ich mich von ihm getrennt habe, denn ich halte es nicht länger mehr bei ihm aus.
Ich wohne leider noch bei ihm, aber möchte umziehen. Ich würde gerne mein Kind mitnehmen. Er will das nicht. Er möchte die kleine bei sich haben. Vornst hatten wir uns nochmal gestritten und er meinte er möchte das alleinige Sorge und Aufenthaltstimmungsrecht. Ich habe gleich nein gesagt das kann er vergessen.
Wie sieht es da aus wenn ich jetzt ausziehe, kann ich die kleine einfach mitnehmen oder musst das durchs Jugendamt geklärt wären? Ich weiß wir würden auf keinen grünen Zweig kommen.

Ich würde mich über eine Antwort freuen :)

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Wenn Ihr nicht verheiratet seid und nichts unterschrieben habt bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts, hast Du das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und kannst mit dem Kind hinziehen wo Du willst.

Allerdings kann Dein Noch-Partner das gemeinsame Sorgerecht beantragen (und er wird es kriegen, wenn keine kindswohlgefährdenden Gründe dagegen sprechen). Beim gemeinsamen Sorgerecht muss Dein Partner einem Umzug des Kindes zustimmen. Tut er das nicht, kannst Du die Zustimmung beim Familiengericht einholen. Nimmst Du das Kind - trotz gemeinsamen Sorgerechts - einfach mit, kann Dir das als Kindesentführung ausgelegt werden.

Natürlich kann auch der KV das alleinige Sorgerecht beantragen, da sind die Hürden aber um einiges höher.

Grüsse
BiDi