Entbindungsgeld 210€ - steht mir das zu?

Hallo zusammen,

vorgestern habe ich meine Tochter angemeldet und unter anderem eine Geburtsbescheinigung zur "Beantragung von Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse" erhalten.

Also habe ich mal neugierig gegooglet, was die Mutterschaftshilfe denn umfasst und bin dabei auf das Stichwort "Entbindungsgeld" gestoßen.
Ich bin davon ausgegangen, dass mir als Studentin - ergo nicht verdienende - kein Mutterschaftsgeld zusteht.

Jetzt lese ich aber folgendes:

"Bei der Höhe des Mutterschaftsgeldes werden verschiedene Fälle unterschieden:

a) nicht berufstätige Frauen:

- einmaliges Mutterschaftsgeld von 210,00 EUR (Entbindungsgeld)

- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungsgeld "

Daher meine Frage: Kann es sein, dass mir diese 210€ auch zustehen und wenn ja, hätte ich das vorher schon beantragen müssen oder geht das auch noch nach der Geburt meiner Maus?

Und wenn das jetzt noch geht, muss ich da nur ein formloses Schreiben inkl. der Geburtsbescheinigung an meine Krankenkasse (HEK) schicken oder muss ich erst ein Formular anfordern?

Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

lg, Kim

1

Soweit ich weiß, gibbet das Entbindungsgeld nur für Mitglieder der PKV

Scully

2

Soweit ich weiss, wurde es 2004 abgeschafft.

3

Entbindungsgeld
Durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 gehörten unter anderem auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu den Leistungen der [ gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV). Ein Bestandteil dieser Leistungen war das Entbindungsgeld. Dieses wurde nach der Entbindung an Versicherte gezahlt, die keinen Anspruch auf [ Mutterschaftsgeld ] und generell keinen Anspruch auf [ Krankengeld ] hatten, also zum Beispiel an Studentinnen und nicht erwerbstätige, familienversicherte Frauen.

Das Entbindungsgeld betrug einmalig 77 Euro. Im Jahr 2004 wurde das Entbindungsgeld aus dem Leistungskatalog der GKV herausgenommen.

4

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&pid=6422758

lies mal.. diese dame hat einmalig 210 euro bekommen....

lg
moni

5

http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html

Und ich habe gelesen das man bei der Pro Familia eine Einmalige Zahlung von 300€ bekommen kann, welche nicht auf Harzt 4 gerechnet wird.
Also gehe da ruhig mal hin oder rufe dort an.

6

Danke für die Links. Werd sie mir gleich mal anschauen.

Dass ich bei der Pro Familia oder sonstigen Stellen hätte Unterstützung bekommen können, weiß ich.
Allerdings bin ich nicht auf der Suche nach Almosen. ICH habe entschieden, ein Kind zu bekommen uns somit liegt es in MEINER Verwantwortung, für das Kind sorgen zu können.
Stellen wie die Caritas, Pro Familia etc. sollten m.E. nur für solche Fälle aufkommen, bei denen völlig unverschuldet eine finanzielle Notsituation entsteht.
Und "Ich habe nicht ordentlich verhütet" ist mit Sicherheit nicht unverschuldet.

Eine Zahlung von der Krankenkasse, die jeder Frau zusteht, hätte ich nicht als Almose gesehen und somit nicht einfach verschenken wollen.

lg, Kim