Wer bekommt die Auszahlung?Bezgl.Lebensversicherung

Guten Abend,

ich hätte da mal ein paar Fragen.
Mein Vater hat 1995 für mich eine Lebensversicherung abgeschlossen wo jetzt im Oktober die 1. Auszahlung fällig wird.
Laut Police ist er der Versicherungsnehmer, ich bin die Versicherte Person und Leistungsempfänger, sollte mir etwas zustossen bekommt mein Vater die Todesfallsumme.
Nun behauptet er ich wäre "nur" die Begünstigte Person und er könnte jederzeit eine andere Person an meine Stelle einsetzen lassen.
Es steht aber definitiv in der Police das ich die versicherte Person bin!
Nun, für mich ist es schon ein Unterschied ob Begünstigte oder Versicherte Person, oder?
Habe nun also heute mit der Versicherungsgesellschaft tele. und die meinten das mein Vater als Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten hat.
Sprich: Er muss die Beiträge bezahlen und kann das Geld einbehalten.Könnte auch jederzeit die Vers. kündigen.
Irgendwie komme ich da nun nicht mehr mit - die Lebensversicherung hat er doch für mich abgeschlossen?!
Wo liegt denn da der Sinn wenn ich für mein Kind eine Lebensversicherung abschliesse aber letztendlich doch das Geld einkassiere?
Kennt sich hier vielleicht jemand mit Versicherungen aus und kann mir weiterhelfen?
Das wäre echt super.
Vielen Dank

Liebe Grüsse
Carmen

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Da hat deine Versicherung schon recht. Wer zahtl den mom. die Beiträge du oder dein Vater?

Wir haben auch unsere beiden Kinder versichern lassen. Was dann in ca. 20 Jahren ausläuft. Ich werde den Teufel tun und meinen Kindern davon was sagen. Wenn die bis dahin (also anfang 20) in guter Bahn geblieben sind, und ich das gefhl habe die könnten das Geld gut gebrauchen (Studium oder so) bekommen die es. Wenn nicht, mache ich mir was schönes damit (weltreise was weiß ich), schließlich habe ICH auch das Geld einbezahlt und nicht die.

Babsi

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Hallo Carmen,

dass du die versicherte Person bist, bedeutet nur, dass dein Vater eine Wette auf deinen Tod abgeschlossen hat.

Bitte nicht erschrecken - das klingt schlimm, ist es aber nicht. Eine Lebensversicherung ist nämlich eigentlich eine Wette auf den Tod der versicherten Person. Es heißt nicht, dass sich der Versicherungsnehmer über den Gewinn der Wette freut. Ich habe z.B. im Januar auf den Abstieg des HSV gewettet und freue mich sehr, dass ich die Wette verloren habe. Wenn sie aber abgestiegen wären, hätte ich als "Trostpflaster" den Gewinn kassiert.

Die Konstallation mit Versicherungsnehmer ungleich versicherte Person ist aus steuerlichen Gründen bei Partnern sinnvoll, die sich gegenseitig absichern. Ist der Versicherungsnehmer mit der versicherten Person identisch, erhält er bei seinem Tod die Versicherungssumme und das Geld gehört in die Erbmasse und löst u.U. eine Erbschaftssteuer aus. Dies passiert nicht, wenn man die Versicherung auf das Leben des Partners abschließt - da bekommt man die Versicherungsleistung steuerfrei.

Bei dir ist es vermutlich so, dass du nicht Versicherungsnehmer bist, weil du bei Abschluss der Versicherung noch nicht volljährig warst. Eigentlich überträgt der Versicherungsnehmer die Versicherung irgendwann nach Volljährigkeit auf das Kind.

Vielleicht beabsichtigt dein Vater ja, dir die Versicherung zu übertragen. Er ist nur genervt, weil er jahrelang Beiträge eingezahlt hat und du jetzt meinst, mir nichts dir nichts kassieren zu können. Da würde ich als Vater meine Tochter auch zappeln lassen... ;-)

Viele Grüße
Christian

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Er als Versicherungsnehmer kann mit dem Vertrag tun und lassen was er will. Du als Bezugsberechtige und versicherte Person kannst leider nichts machen.

Mein Bruder und ich hatten von unserem verstorbenen Vater eine Lebensversicherung geerbt, in der als Beguenstigte und versicherte Person seine Ex-Freundin (von der er schon lange getrennt war) vermerkt war. Er hatte aber immer die Beitraege bezahlt. Allerdings waere, haette er das Ende der Laufzeit erlebt, das Geld an seine Ex-Freundin geflossen.

Mein Bruder und ich haben die Versicherung dann uebernommen und als Bezugsberechtigte und Versicherte Person uns gegenseitig eingesetzt. Ging ohne Probleme. Nach Ablauf wurde uns das Geld dann ausgezahlt.