Frage zu Arbeitslosigkeit

Hallo ihr also ich schilder mal meinen Mann seine Sache..

Er hatte 2 jahre in einer firma gearbeitet.wurde entlassen er hat dann 8 mon Arbeitslosengeld bekommen 1280 euro

Jetzt war er aber nur 2 mon Arbeitslos und ist jetzt seit 1 halben jahr wieder beschäftigt verdienst aber weniger als Alg1..

Jetzt hat er ja noch 6 mon Arbeitslosengeld ürbig...
Jetzt ist meine Frage sein Vertrag läuft nächtes Jahr aus dann hat er da 1 Jahr gearbeitet wieder..

wieviel monate hat er den anspruch auf Arbeitslosengeld seine 6 aufjedenfall oder die im noch übrig sind.

und auch 6 weitere den wenn man 1 jahr gearbeitet hat bekommt man doch 6 mon Alg2 ??

Und welchen ALG satz würde er den bekommen wieder die 1280euro wo er noch 6 mon hat??

Hoffe ihr wisst was ich mein und einer kann mir das mal erklären?

Lg Josie

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Die Dauer des Arbeitslosengeldes ist abhängig wie lange man in den letzen 2 Jahren gearbeitet hat.

D. h. wenn er arbeitslos wird im nächsten Jahr, dann muss er schauen wieviel Monate er in den letzten zwei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war.
Wenn er in den zwei Jahren mind. 12 Monate beschäftigt war, hat er Anspruch auf 6 Monate ALG I, war er mind. 16 Monate beschäftigt = 8 Monate ALG I, war er mind. 20 Monate beschäftigt dann 10 Monate ALG I und war er mind. die vollen 24 Monate beschäftigt, dann hat er Anspruch auf 12 Monate ALG I.

Die Höhe des ALG I, errechnet sich aus dem was er in den letzten 12 Monate verdient hat vor Antragsstellung.

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Ich beziehe momentan Alg II, ab wann hätte ich wieder Anspruch auf Alg I ? Mir wurde gesagt, sobald ich 12 Monate Arbeit wieder voll habe. Müssen diese 12 Monate zusammenhängend sein? Ich habe seit dem letzten Alg I Bezug 2 x 2 Monate gearbeitet. Wird das in die Rechnunge mit einbezogen, also habe ich bis jetzt schon wieder 4 von 12 Monaten voll?

LG Lena

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Sie müssen nicht zusammenhängend sein. Du musst halt innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragsstellung mind. 12 Monate versicherungspflichtig (über 400 Euro) gearbeitet haben.

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Wie lange hat er denn nun genau in den letzten 24 Monaten gearbeitet bzw. wie lange hat er gearbeitet, bis sein Vertrag wieder ausläuft?

Wenn ich das weiß, dann kann ich dir den Rest auch beantworten.

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also pass mal auf ich schilder dir das mal..

mein Mann hat bis 2004 ..10 Jahre gearbeitet dann war er Arbeitslos 2005 ein jahr lang...

dann hat er 2006 bei der Firma RAuh angefangen bis SEPT dann war er von OKT bis NOV 06 Arbeitslos

Und dann 2006 im DEz bei der FIRMA weiss angefangen und der Vertrag geht jetzt bis März 2008..

Und er hatte aber 8 mon AA bekommen hat aber nuzr 2 verbaucht somit sind ja noch 6 ürbig...

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Also hat er von Dez 06 bis März 08 wieder 15 Monate gearbeitet und hat somit wieder neuen Anspruch auf Alg I für 6 Monate natürlich mit den 60%, die er dort verdient hat.

Die restlichen 6 Monate, die er noch an alten Anspruch, können innerhalb von 4 Jahren genommen werden und so wie ich das verstanden habe, sind die 4 Jahre noch nicht rum.

Bei dem Restanspruch bekommt ihr das Geld an Alg I, was er damals bei dem Anspruch bekommen hat.

Ihr müsst auf jeden Fall dem Arbeitsamt sagen, dass ihr noch Restanspruch habt und das prüfen lassen, denn erst muss der alte Anspruch ausgezahlt werden.

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