Hallo ihr Lieben,
ich könnte mich momentan echt über das Arbeitsamt aufregen und zwar folgendes:
Bin seit 01.08.07 arbeitslos, am 31.07.07 war ich zum ersten Beratergespräch, man sagte mir, in 4 Wochen also im August, bekäme ich eine neue Einladung zum neuen Termin.
Nun bekam ich am Montag 20.07. mittags mit der Post eine Einladung für Dienstag, 21.07.
Dies ist doch wohl unwahrscheinlich kurzfristig oder nicht, zumal der Brief am 16.08. bereits geschrieben wurde . Der Witz daran war, dass ich am besagten Montag gerade vom Arbeitsamt kam, da ich meinen Antrag abgeben musste (der Termin war vorher auch vereinbart). Da ich nicht am nächsten Tag schon wieder rumgurken wollte (Sprit ist teuer) habe ich angerufen und gesagt dass das so nicht geht, und ich einen Arzttermin hätte.
Nun bekomm ich heute eine Einladung für den 27.08. (es geht anscheinend doch, die Schreiben rechtzeitig rauszuschicken) mit dem Hinweis, ich solle ein Attest vom Arzt über den Besuch mitbringen, was ich jetzt nicht habe.
Aber ich finde es eine Frechheit, die Arbeitslosen so kurzfristig zu laden, kann ich da nicht irgendwas machen? Was würdet ihr tun am meiner Stelle? Gibt es nicht bestimmte Ladungsfristen, die eingehalten werden müssen? Können die mir eine Woche länger das Geld sperren (zur Info: ich habe 3 Monate Sperrzeit wegen eigener Kündigung)?
Über Antworten würde ich mich freuen
Ärger mit Arbeitsamt, wer noch?
Ähm,
ich weiß ja nicht was du jetzt hören willst, aber du bist doch arbeitslos also hast du doch Zeit?
Die Nummer mit dem kurzfristigen Termin machen die auch gerne mal mit Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft, die arbeiten gehen und was meinst du was da los ist, wenn der da anrift und sagt, das er da nicht kann weil er arbeitet?
Aufregen nur wundern!
Und das die deine Aussagen zu dem Arzttermin überprüfen ist doch okay? Man sollte sich halt voher überlegen was man denen erzählt. Die sitzen da nicht zum Vermitteln, sondern ausschließlich um Leute wie dich zu ärgern.
Kleiner Scherz am Rande.
Reg dich nicht auf, lohnt nicht. Überleg dir eher woe du ein Attest herbekommst, denn wenn du das nicht vorlegen kannst, weißt du was passiert.
lG Katy
Denk dir bitte die Fehler weg ja?
Peinlich
Warum musst du auch lügen? Wie wäre es denn mit der Wahrheit gewesen?
und wenn njur ein tag dazwischen liegt.. du bist doch arbeitslos, also hast du doch 24 std am tag zeit?
und mit dem attest geschieht dir recht
Warum hast du nicht am gleichen Tag wo der Brief kam angerufen und die Situation erklärt anstatt die anzulügen?
Selbst schuld kann ich da nur sagen.
Außerdem ist es doch auch nicht gesagt dass es ein Fehler der Agentur ist sondern der Post dass der Brief erst am 20. ankam.
Erkundige dich bevor du rummäckerst.
Da wirst Du ja noch viel Freude haben!
Eigenkündigung mit Sperrfrist macht schon mal keinen besonders guten Eindruck, aber Termine nicht wahrnehmen.......
Du bist arbeitslos und bekommst ALG (dass Du keins bekommst ist ja Deine Schuld) und musst demzufolge dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du heute eine Enladung für morgen bekommst, dann hast Du morgen da zu erscheinen. Wenn Du arbeiten würdest, dann kann Dein Chef auch heute zu Dir sagen, Du kommst morgen 1 Stunde eher oder hast Spätschicht anstatt Frühschicht.
So ist das Leben.
Also erst einmal ist es ok, dass sie den Termin kurzfristig schicken. Du bist arbeitslos und hast du dem zu fügen. Wenn du sagst, du hast einen Arzttermin, dann musst du denen das Attest bzw. eine Bestätigung das du an dem Tag dort warst und von wann bis wann (Uhrzeit).
Es gibt keine bestimmten Ladungsfristen. Sie dürfen dich kurzfristig einladen.
Und ja sie können dir das Geld länger sperren, wenn du wegen dem Arzttermin gelogen hast und diesen nicht nachweist.
Diese kurzen Zeiten liegen im übrigen auch daran, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst und zu Hause zu sein hast.
Hi!!
Das ist zwar richtig was Du sagst, ich sehe das genauso.
Aber, wenn die post zum Beispiel schludert, ist es vielleicht doch ein bisschen kurzfristig von einem zum anderen Tag eingeladen zu werden. Auch wenn der Brief mit entsprechendem Datum versehen war, bedeutet dies nur, daß das Schreiben an diesem Tag erstellt wurde, nicht jedoch, daß das Schreiben bereits auf dem Postweg war. Das Schreiben ist möglicherweise erst einen Tag später in den Postausgang des Amtes gegangen, das bedeutet, jetzt erst beginnt die Laufzeit bei der Post. Die kann auch mal länger sein als von einem zum anderen Werktag.
Aber eines ist klar, man muß dem Amt zur Verfügung stehen. Und das Lügen kurze Beine haben, dürfte, gerade gegenüber Ämtern und Behörden, jedem klar sein. Das hier mit Folgen zu rechnen ist auch.
Im übrigen, wenn ich das hier so lese, kann ein Arbeitgeber nicht von heute auf morgen Mehrarbeit oder eine andere Arbeitszeit anordnen, hier gibt es sehr wohl Fristen die er einzuhalten hat.
Gruß
Sorry, aber ich muß auch ein Attest mitbringen, wenn ich wegen Arztbesuch oder Krankheit nicht zur Arbeit gehe. Das ist von Deinen Pflichten durchaus vergleichbar!
Und mein Chef stellt durchaus noch kurzfristigere Termine ein und ich muß täglich 60 km fahren...
Gruß,
Andrea
Hmm,
so ist das halt, du hast zur Verfügung zu stehen!
Hatte so was Ähnliches - Freitags erfahren, dass ich ab Montag eine 4-wöchige Maßnahme antreten muss - ansonsten Sperre!
Hatte zuerst das Problem, mein Kind (Kindergartenferien) unterzubringen, diese Ferien hätte ich dem Arbeitsamt mitteilen müssen - habe dann aber eine Lösung gefunden.
Übrigens bekommt du "Reisekosten" ab 6 Euro - glaube ich - erstattet - einfach nachfragen!
Na, dann viel Spaß. Gelogen hätte ich nicht ...
Gruß
M.C.